KSP Forderung

17. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
phytum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Forderung

Hey, ich habe zwar schon einiges Gelesen hier aber nochmal mein Beitrag und fragen, weil ich bei dem anderem nicht so Schlau geworden bin...

Auch ich wurde Opfers eines Betruges bei PP, und zwar hatte ich über eine Plattform Prepaid karten die ich nicht mehr brauchte Verkauft insgesamt drei Stück, eine Person kaufte diese und Überwies das Geld von 3 PP Konten aus an meines, mir kam das schon Spanisch vor, aber erstmal passierte nix, nach einiger Zeit überwies ich das Geld auf mein Konto, nach einem Monat kam raus das er mit gestohlenen Accounts mich bezahlte, und da mein PP Konto leer war aber Paypal dennoch den Accounts ihr Geld zahlte gerat ich irgendwie ins Minus...

Jetzt nach Aufforderungen Seitens Paypals kam KSP ins Spiel.
Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: XXX
Aktenzeichen: XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 150,00 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 150,00
Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00
Anwaltsgebühr* EUR 58,50
Auslagenpauschale* EUR 11,70
Gesamtbetrag
EUR
240,20


Wir fordern Sie auf, den Betrag von EUR 240,20 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

22.12.2016

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte



Was soll ich tun, ich wurde doch genau so betrogen...
Bitte um hilfe wie ich mich verhalten soll...

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde folgendes machen:
"Werte KSP.
Ich bestreite, dass es einen unberechtigten Zugriff gab. Sie wollen mir unverzüglich Beweise vorlegen.
1. Dass die Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht an Dritte gegeben haben.
2. Dass die Kontoinhaber ihre Computer ausreichend mit aktueller Antiviren-Software u.ä. geschützt haben
3. Dass es überhaupt einen unberechtigten Zugriff gab und woran dies erkannt wurde.
4. Dass PayPal gemessen an typischer Sicherheit von Online-Banking in Deutschland ausreichend Sicherheitsvorkehrungen hat.
Ich werde auch vor Gericht auf diese Beweise bestehen."

Natürlich würde ich auch nichts bezahlen, solange diese Beweise nicht auf dem Tisch liegen. Wenn PayPal diese Beweishürden nehmen sollte, hast du ein Problem. Denn du müsstest dir das Geld von den Betrügern wiederholen, die du natürlich wohl nie wieder finden wirst.

Üblicherweise bekommt man die Beweise aber nie zu sehen und auf das bloße Wort von irgendjemandem, dass es schon so war, braucht man nichts geben. Sollte es vor Gericht gehen würde ich mit dem argumentieren, was man so als Kunde kennt: Mit EC-Karten oder Online-Banking bei anderen Banken. Und wenn jemand dasselbe Passwort beispielsweise sowohl für Paypal als auch für seine eMail-Adresse verwendet, ist das grob fahrlässig in meinen Augen und dann trifft ihn eine Mitschuld.

Paypal hat ein gewaltiges Problem: Paypal will es immer einfach. Paypal gibt keine ausreichende Sicherheit vor (keine Mobile-TAN usw.) und PayPal informiert auch nicht besonders darüber, sensibilisiert die User nicht.

Wenn ich mir mal anschaue, wie bei meiner Bank der Vertrag für die Online-Banking-Teilnahme ausschaut, welche Informationsblätter es da gibt zu Viren, Virenscanner und Co., da kann man bei Paypal nur den Kopf schütteln. "Selbst Schuld" sage ich da nur mit Blick auf diesen Saftladen.

Ansonsten das PayPal-Konto einfach abschreiben und nicht mehr nutzen. Paypal braucht kein Mensch. Da laufen zu viele Betrüger herum.

-- Editiert von mepeisen am 17.12.2016 17:35

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
phytum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nicht Ignorieren sondern so schreiben wie du es gerade geschrieben hast?
Andere Aspekte noch nennen? Denkst du die KSP wurde überhaupt mit dem Fall vertraut gemacht oder einfach nur Abestumpft benachrichtigt sie sollen das Geld eintreiben?

Noch andere Punkte die ich in der Mail nennen soll, außer
"Werte KSP.
Ich bestreite, dass es einen unberechtigten Zugriff gab. Sie wollen mir unverzüglich Beweise vorlegen.
1. Dass die Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht an Dritte gegeben haben.
2. Dass die Kontoinhaber ihre Computer ausreichend mit aktueller Antiviren-Software u.ä. geschützt haben
3. Dass es überhaupt einen unberechtigten Zugriff gab und woran dies erkannt wurde.
4. Dass PayPal gemessen an typischer Sicherheit von Online-Banking in Deutschland ausreichend Sicherheitsvorkehrungen hat.
Ich werde auch vor Gericht auf diese Beweise bestehen."

Muss ich noch ein separaten Einspruch erheben oder wie geht dies von statten?

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Kein Mensch bei Paypal oder KSP hat sich Ihren Fall angeschaut. Da kommuniziert ein Computer mit Ihnen.
1. Forderung nicht zahlen!
2. Genau einmal der Forderung schriftlich und nachweislich widersprechen!
3. Gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen!
4. Nicht weiter mit Paypal/KSP kommunizieren! (KSP erzählt Unsinn)
5. Nicht einschüchtern lassen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
phytum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sollte noch anmerken, das dass Geld via. Family and Friends an mich gesendet wurde. Und es also nicht via. Käuferschutz zurück Gebucht wurde, sondern es Paypal einfach so gemacht hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das ändert nichts.

Signatur:

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#6
 Von 
phytum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann werde ich das so machen...

Jetzt senden die mir sogar am 4 Advent mehrmals Emails mit den selben Inhalten unter anderem jetzt.:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit haben wir versucht Sie zu erreichen.

Um die Sache zu klären, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, www.serviceportal.ksp.de.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Telefonisch sind wir am Montag, ab 08:00 Uhr wieder für Sie erreichbar!


Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Natürlich nicht anrufen. Die können dir Briefe schicken, wenn sie etwas wollen.

Signatur:

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#8
 Von 
phytum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie nehme ich Kontakt auf? Soll ich eine Email senden, per Briefpost oder wie wäre es am besten?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

eMail oder Briefpost.

Hauptsache man telefoniert nicht. Inhalte lassen sich am Telefon nicht beweisen und man wird oft eingeschüchtert und quasi übers Ohr gehauen.

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