KSP Inkasso, Billpay

24. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
zorro53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Inkasso, Billpay

Hallo,
wer hat ebenfalls Erfahrungen mit Billpay / KSP Inkasso gemacht?
Hier mein Fall:
Habe im November 2014 für ca. 70 € Autozubehör gekauft. Vom Onlinehändler bekam ich als Kaufbestätigung eine E-Mail (hatte der Onlinekorrespondenz zugestimmt) mit dem Titel Rechnungsinformation und den AGBs.
Es fehlte eine Rechnung mit Rechnungsnummer. Aus den Rechnungsinformationen ging lediglich eine sog. Bestellnummer hervor und dass ich den Betrag an Billpay innerhalb von 30 Tagen überweisen soll. In den AGBs war aber die Rede von
"ausschließlicher Zahlung als Vorkasse oder an Zahlungsdienstleister (Paypal)".
Ich ging also davon aus, dass ich noch eine ordentliche Rechnung mit Rechnungsnummer bekomme. Das war aber nicht der Fall.
Am 12.1.2015 - also ca. 2 Monate nach dem Kauf - flatterte mir stattdessen eine "letzte Mahnung" mit 10 € Mahngebühr ins Haus. eltsdamerweise war das Schreiben auf den 24.12.2014 datiert, war demnach also 19 Tage !!!! unterwegs. Kann irgendwie nicht sein im innerdeutschen Postverkehr.
Darin wurde u.a. behauptet, ich hätte auf vorangegangene E-Mail-Mahnungen nicht reagiert. Allerdings habe ich weder per E-Mail noch per Post vorher eine Mahnung erhalten.
Trotzdem habe ich umgehend Alles incl. 10€ Mahngebühr bezahlt, wie ich keine Lust auf Stress hatte.
Kurz drauf kommt ein weiteres Schreiben vom KSP mit einer Zahlungsforderung von nunmehr dem Doppelten.
Man verweist darauf, dass ich nicht fristgerecht bezahlt habe.
Wenn allerdings eine Zahlungsforderung am 12.1.15 eintrifft, kann ich nicht vor diesem Termin darauf .reagieren.
Das scheint KSP bzw. Billpay nicht zu interessieren. Man fordert weiterhin ca. 70 € Anwaltsgebühren ein.
Nach Internetrecherche bin ich inzwischen dahinter gekommen, dass es sich hier um eine durchaus gängige Masche von Billpay handelt.
Nun meine Fragen:
Hätte ich auf sog. Rechnungsinformationen (also ohne das Wort "Rechnung" und ohne Rechnungsnummer) reagieren müssen?
Kann KSP Mahnungen geltend machen, die ich nie bekommen habe?
(da war auch Nix im Spam).
Gerate ich automatisch in Verzug, wenn ein Schreiben erst nach 19 Tagen (da waren auch die Weihnachts / Neujahrsfeiertage drin !) eintrifft?
Handelt es sich überhaupt um einen Verzug, wenn das erste Schreiben gleich auf "letzte Mahnung" lautet?
Wo ist der Gerichtsstand (Onlinerhändler-Ort oder Käufer-Ort)?

Besten Dank vorab

zorro

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Das scheint KSP bzw. Billpay nicht zu interessieren. Man fordert weiterhin ca. 70 € Anwaltsgebühren ein.

Na und? Kinder fordern auch viel, was ihnen niemand bezahlt. Bereits 10€ Mahngebühren sind übrigens hoffnungslos überzogen. Für eMail-Mahnungen entstehen keine Kosten. Der eine Brief maximal 2,50€.

quote:
dass es sich hier um eine durchaus gängige Masche von Billpay handelt.

Oder schlichtweg Chaos.

quote:
Hätte ich auf sog. Rechnungsinformationen (also ohne das Wort "Rechnung" und ohne Rechnungsnummer) reagieren müssen?

Als Verbraucher hast du im Endeffekt nicht wirklich Anspruch auf eine Rechnung, es sei denn im Vertrag (in den AGB) ist so etwas vereinbart. Davon abgesehen genügt eine Zahlungsaufforderung und diese war ja unzweideutig, oder?

quote:
Kann KSP Mahnungen geltend machen, die ich nie bekommen habe?

Der Verzug muss im Endeffekt nachgewiesen werden und bei eMails ist das so eine Sache. Der lange verzögerte Brief ist merkwürdig. Allerdings auch merkwürdig, dass da jemand am Heilig-Abend gearbeitet hat. Ich denke, da würde der Anbieter und damit KSP in Argumentationsschwierigkeiten kommen.

quote:
Gerate ich automatisch in Verzug, wenn ein Schreiben erst nach 19 Tagen (da waren auch die Weihnachts / Neujahrsfeiertage drin !) eintrifft?

Man gerät in Verzug, wenn die Mahnung zugegangen ist und nicht, wenn sie ausgedruckt wurde und in der Ablage vor sich hin schimmelt oder wenn der Zusteller die wochenlang nicht zustellt. Im Endeffekt gilt hier auch wieder der nachgewiesene Zugang. Vielleicht war es aber auch falsch eingeworfen und ein in Urlaub befindlicher Nachbar hat es erst später entdeckt und bei dir eingeworfen? Hier wäre interessant, wie der Briefumschlag ausschaut hinsichtlich des Post-Datums. Eventuell aufheben :-)

quote:
Handelt es sich überhaupt um einen Verzug, wenn das erste Schreiben gleich auf "letzte Mahnung" lautet?

Erste Mahnung, zweite Mahnung, allerletzte Mahnung. Alles egal. Mahnung ist Mahnung und eine Mahnung begründet den Verzug.

quote:
Wo ist der Gerichtsstand (Onlinerhändler-Ort oder Käufer-Ort)?

So du nichts weiter tust und KSP-Betteleien ignorierst, dem gerichtlichen Mahnbescheid (der evtl. nicht kommt) widersprichst und dann (was ich nicht glaube) verklagt wirst, ist das dein Amtsgericht vor Ort.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hätte ich auf sog. Rechnungsinformationen (also ohne das Wort "Rechnung" und ohne Rechnungsnummer) reagieren müssen? <hr size=1 noshade>

Da Vorkasse vereinbart war, hätte man natürlich seinen Teil des Vertrages ordnungsgemäß erfüllen müssen.

Da man das nicht tat, war man vermutlich in Verzug.



quote:<hr size=1 noshade>Man verweist darauf, dass ich nicht fristgerecht bezahlt habe. <hr size=1 noshade>

Wer im Verzug ist, schuldet auch den Ersatz der Schäden.
War denn ein Termin für die Zahlung vereinbart?



quote:<hr size=1 noshade>eltsdamerweise war das Schreiben auf den 24.12.2014 datiert, war demnach also 19 Tage !!!! unterwegs. <hr size=1 noshade>

Nö, am 24.12.2014 wurde es geschrieben. Mit etwas Pech ging es dann erst am 05.01.2015 zum Versand.



quote:<hr size=1 noshade>Kann irgendwie nicht sein im innerdeutschen Postverkehr. <hr size=1 noshade>

http://www.schwaebische.de/panorama/aus-aller-welt_artikel,-Brief-war-neun-Jahre-lang-unterwegs-fuer-16-Kilometer-_arid,5532168.html
Du unterschätzt die Post ...
:devil:





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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