Hallo,
ich schildere mal kurz mein Problem.
Ich habe vor etwa 8 Wochen virtuelles Gold über PayPal verkauft. Nach erhalt der paypal Zahlung und Abwicklung des Goldgeschäfts habe ich den Betrag von 150€ vom Paypal Konto direkt auf mein privates Konto überwiesen.
nach 2 Tagen bekam ich die Meldung das der Käufer den Paypal Käuferschutz aufgerufen hat. nach Vorlegen sämtlicher Daten bei Paypal
- Chat Protokoll
- Überweisung Protokoll
- usw.
entschied Paypal dem Käufer recht zu geben, da er wohl einen unerlaubten Zugriff auf seinem Konto hatte. Folglich bin ich sofort zur Polizei und habe Anzeige wegen Betrugs gegen Unbekannt gestellt. Dies habe ich auch PayPal mitgeteilt und ihnen erklärt das ich erst zahle wenn es zu einem Urteil / nicht Urteil in dem Fall kommt. Nachdem Paypal penetrant über 2 Wochen fast täglich mit anderen Mitarbeitern bei mir anrief und versuchte mich unter Druck zu setzen und mit Inkasso
drohte sprach ich mit einem Anwalt der meinte das ich vor Inkasso hier in Deutschland am wenigsten Angst haben müsse. Nun bekam ich jedoch vor 1 Woche Post von KSP Rechtsanwälte die mal just die Forderung von 141,85 auf 232,36 erhöten
- Verzugszinsen 0,31€
- vorgerichtl. Kosten 20,00€
- Verzugsschadenersatz 58,50€
- Auslagenpauschale 11,70€
Die Härte war dann gestern als die "nette" Dame von KSP doch tatsächlich bei meinen Eltern ( wir wohnen im gleichen Haus ) anrief und meiner Mutter mitteilte ich solle mich doch mal unter Vorlage der Schadennummer xxxxxxx unter Rufnummer xxxxx melden.
Ist das etwa heutzutage Standard das solche "seriösen" Kanzleien bei der Familie der angeblichen Schuldner anrufen? Und vor allem, wie soll ich mich am geschicktesten Verhalten? Auf die Frage der Dame ob ich denn keine email oder Brief erhalten habe, antwortete ich mit NEIN denn der Brief kam weder als Einschreiben noch habe ich eine Bestätigung oder Aussage von Paypal das diese Kanzlei mit meinem Fall beauftragt wurde noch kann ich mich erinnern das paypal meine Erlaubnis hat meine persönlichen Daten an Dritte weiter zu reichen.
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KSP Inkasso - Forderung payPal
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die können nur A) Bettelbriefe schreiben und B) anrufen.
A) nimmt man zur Kenntnis und heftet die Briefe ab. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, widerspricht man ihm.
B) kann man recht schnell verhindern, indem man (ggf. schriftlich/ Einschreiben) der Kanzlei und PayPal jedes Telefonat verbietet. Zum Beispiel: "Werte KSP. Ich verbiete Ihnen hiermit ausdrücklich weitere Drohanrufe bei mir oder bei Verwandten/ Bekannten von mir. Bei Zuwiderhandeln werde ich ohne Ankündigung Strafanzeige wegen Nötigung erstatten, sowie mit Hilfe eines Anwalts und Gerichts eine Unterlassungsverfügung erwirken. Wenn Sie etwas wollen, wenden Sie sich schriftlich an mich. Hinsichtlich der Schadensnummer verweise ich auf meine Strafanzeige."
Auch hier wieder der Hinweis: Paypal verstößt gegen so einiges.
A) Unwiderrufbarkeit einer Zahlungsanweisung, siehe BGB
B) Bei virtuellen Gütern gibt es zum einen zwar keinen Verkäuferschutz, es gibt aber auch keinen Käuferschutz, es hätte also nie ein Fall eröffnet werden dürfen
C) Normalerweise muss der Kontoinhaber nachweisen, dass ein illegaler Zugriff stattfand und dass er nicht beispielsweise durch Fahrlässigkeit dieses Problem herbeigeführt hat (fehlender Virenscanner und Co.)
D) Paypals Sicherheitsbestimmungen sind viel zu lasch und (meiner Meinung nach) handelt Paypal seit vielen Jahren grob fahrlässig und leistet aktiv Beihilfe zu solchen Betrugsfällen.
Habe ich schon erwähnt, dass man Paypal nicht mehr nutzt heutzutage? Sicherheit von vor der Steinzeit und statt mal mehr in Sicherheit zu investieren schaltet man Image-Werbung, wie toll einfach und sicher das doch ist (irgendwie pervers)?
Man kann sich ja mal den Spass erlauben, KSP/Paypal aufzufordern, zu beweisen, dass es sich um einen illegalen Kontozugriff handelt, dass der Kunde Virenscanner installiert hat und sein Passwort nicht herausgegeben hat und dass Paypal nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Damit hat PayPal ein mittelschweres Problem, denn diesen Beweis können sie einfach nicht führen...
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 20.06.2014 07:30
quote:<hr size=1 noshade> noch kann ich mich erinnern das paypal meine Erlaubnis hat meine persönlichen Daten an Dritte weiter zu reichen. <hr size=1 noshade>
Ein nachlesen in den AGB könnte die Erinnerungslücken evetnuell beseitigen ...
Im übrigen können Schuldner sich bei berechtigten Forderungen denknotwendigerweise nicht einfach auf "Datenschutz" berufen um eine Eintreibung zu verhindern.
Ansonsten ist mepeisen voll zuzustimmen
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Da Paypal/KSP nicht bekannt sind, eine solche Forderung einzuklagen, braucht man am Ende halt dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen und gut ist.
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