KSP Inkasso nach Rücklastschrift Paypal

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Amorphis90
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
KSP Inkasso nach Rücklastschrift Paypal

Hallo zusammen!

Kurz zu meinem Fall:
Ich habe etwa in November in einem (etwas dubiosen) Online-Casino gespielt und mittels Paypal eingezahlt. Als ich mich weiter informierte stellte ich fest, dass Online-Casino-Spiele ohne deutsche Lizenz in Deutschland als rechtswidrig gelten (können?).
Ich habe dann die Zahlungen mittels Rücklastschrift zurückgebucht, ingesamt 21 Lastschriften im Wert von 220€. Gleichzeitig habe ich bei Paypal einen Konflikt eröffnet. Als Konfliktbeschreibung habe ich das Reeckmann-Schreiben (http://reeckmann.blogspot.de/2015/06/paypal-verzichtet-auf-geld-fur-online.html) angegeben und widersprach der kompletten Forderung. Mein Kontostand bei Paypal belief sich anschließend auf ca. -294€. Anders als ich erwartet hatte, gab PayPal dem Konfikt nach und gab mir mit meinem Käuferschutz recht. Man erließ mir 220€ und der Kontostand belief sich auf nun noch -74€, welche wohl die Rücklastschriftgebühren sind.

Diesen Kontostand ließ ich jetzt so stehen, da ich ja der kompletten Summe widersprochen hatte und ich wollte schauen was passiert. Ich hatte mit einer Mahnung oder ähnlichem gerechnet. Es kam aber nichts dergleichen.
Jetzt kürzlich kam eine E-Mail des besagten Inkassobüros.
1. Ich habe keine Mahnung erhalten
2. Ich habe die Forderung schon bestritten
3. Die Begründung und Aufrechnung des Betrags ist ... na ja .. durcheinander und unlogisch, da ich gar nichts verkauft habe.
4. Dadurch dass PayPal meinem Käuferschutz nachgegeben hat, haben sie damit nicht schon zugegeben, dass die ursprüngliche Forderung rechtswidrig ist?

Ich bin mir durchaus bewusst, dass das Zurückbuchen der Zahlungen meine Schuld ist und die Kosten hätten geringer sein können, wenn ich es nicht getan hätte. (Ich hätte allerdings auch das Druckmittel nicht gehabt, immerhin wollte PayPal nun etwas von mir und nicht andersherum.)
Andererseits hätte PayPal unrechtmäßige Zahlungen nicht zulassen dürfen. Dass ich die Inkasso-Kosten nicht zahlen werde, das ist klar. Ich frage mich jetzt, ob die Hauptforderung (Rückbuchungsgebühren) berechtigt ist und ich diese zahlen soll.

Ich würde gerne eure Meinung dazu hören.
Danke und viele Grüße

Hier das Schreiben von KSP.

[Sehr geehrter Herr

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 74,68 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 74,68
zzgl. Verzugszinsen seit dem 22.12.2016 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,17
Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00
Anwaltsgebühr* EUR 58,50
Auslagenpauschale* EUR 11,70
Gesamtbetrag EUR 165,05


Wir fordern Sie daher auf, den Betrag von EUR 165,05 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

18.01.2017

auf unserem unten angegebenen Konto eingeht.


Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.



Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "f" wurde am 14.12.2010 bei PayPal registriert und zum Empfang von Zahlungen verwendet.

Der Negativsaldo ist Folge einer Rückerstattung an den Käufer Ihrer Ware. Dieser hat eine Käuferbeschwerde mit der Begründung eingereicht, die Ware weiche erheblich von der Ihrerseits angegebenen Beschreibung ab. PayPal überprüfte diese Beschwerde im Rahmen des angebotenen Online-Konfliktlösungsverfahrens und entschied zugunsten des Käufers. Anschließend erstattete PayPal den Kaufpreis von Ihrem PayPal-Konto an den Käufer. Da Ihr PayPal-Konto kein entsprechendes Guthaben aufwies, geriet dieses durch die Erstattung ins Minus.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 74,68 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -52,04 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 126,72.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 21.12.2016 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "" versandt.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
1. Ich habe keine Mahnung erhalten

Eine weitere Mahnung ist auch überflüssig. Du hast ernsthaft und endgültig widersprochen und damit braucht es keine weitere Mahnung mehr.
Zitat:
4. Dadurch dass PayPal meinem Käuferschutz nachgegeben hat, haben sie damit nicht schon zugegeben, dass die ursprüngliche Forderung rechtswidrig ist?

Nö.

Du hast zusätzlich zu den nicht einklagbaren Geldern fürs Online-Kasino einen Schaden angerichtet (Rücklastschrift). Ob die in der Sache nun einklagbar sind oder nicht, weiß ich nicht.

Davon mal abgesehen:
20€ Mahngebühren sind frei erfunden und gehören ins Reich der Fantasie. Paypal schickt zum einen keine Briefe und zum zweiten würde das über 10 Briefen entsprechen.
Dass Paypal bzw. KSP die 20€ seit einiger Zeit mit System frei erfinden, würde ich mal der zuständigen Anwaltskammer melden. Ich würde da mal nachfragen, was das soll. Ob hier die Kanzlei Geldforderungen erfindet, um sich selbst oder ihrer Mandantin rechtswidrig die Taschen voll zu machen. Kann ja nicht sein, dass ein Anwalt vorsätzlich frei erfundene Gebührenpositionen eintreiben will. Das dürfte gegen Standesrecht verstoßen.

Ich würde vermuten, dass KSP dann lieber abwiegelt und auch lieber aufhört, das weiter zu verfolgen, um sich nicht die Finger zu verbrennen, weil ein Gericht feststellt, dass es diese 20€ gar nicht fordern darf.

Randinfo: Paypal weiß exakt, was es da tut. Vor einiger Zeit standen die Online-Kasino-Anbieter bei Paypal auf der schwarzen Liste. Es ist noch nicht so lange her, da hat Paypal sich entschieden, die Online-Kasinos plötzlich wieder zuzulassen. Wer weiß, was es da für Deals gibt zwischen Paypal und den Kasino-Betreibern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Amorphis90):
Ich habe dann die Zahlungen mittels Rücklastschrift zurückgebucht, ingesamt 21 Lastschriften im Wert von 220€.


Womit Du Rücklastschrift-Kosten verursacht hast.

Zitat:
der Kontostand belief sich auf nun noch -74€, welche wohl die Rücklastschriftgebühren sind.


Hier wäre es meines Erachtens wichtig, wenn PayPal oder KSP darlegt, wie sich dieser Betrag genau zusammen setzt.

Dein PayPal-Konto solltest Du allerdings derzeit nicht nutzen, da PayPal Guthaben sofort mit diesem Betrag aufrechnen wird.

Zitat:
1. Ich habe keine Mahnung erhalten


Zitat (von mepeisen):
Eine weitere Mahnung ist auch überflüssig. Du hast ernsthaft und endgültig widersprochen und damit braucht es keine weitere Mahnung mehr.


Richtig. Eine solche Mahnung wäre auch völlig sinnlos bei einem endgültigem Widerspruch.

Zitat (von Amorphis90):
2. Ich habe die Forderung schon bestritten


Im Grunde müsste KSP, wenn man die Forderung durchsetzen will, direkt Zahlungsklage gegen Dich erheben, denn alles andere wäre in Deinem Fall nur reines und unnötiges Kostenverursachen.

Zitat:
3. Die Begründung und Aufrechnung des Betrags ist ... na ja .. durcheinander und unlogisch, da ich gar nichts verkauft habe.


KSP muss die Zusammensetzung der Hauptforderung spätestens vor Gericht auf den Cent genau glaubhaft darlegen und nachweisen.

Zitat:
4. Dadurch dass PayPal meinem Käuferschutz nachgegeben hat, haben sie damit nicht schon zugegeben, dass die ursprüngliche Forderung rechtswidrig ist?


Zitat (von mepeisen):

Nö.

Du hast zusätzlich zu den nicht einklagbaren Geldern fürs Online-Kasino einen Schaden angerichtet (Rücklastschrift). Ob die in der Sache nun einklagbar sind oder nicht, weiß ich nicht.


Sehe ich genauso.


Zitat (von Amorphis90):
Dass ich die Inkasso-Kosten nicht zahlen werde, das ist klar.


Darauf besteht aufgrund Deines ernsthaften, endgültigem und vollständigem Widerspruch auch - meiner Einschätzung nach - kein Anrecht. KSP hätte vielmehr direkt auf Zahlung bei Deinem örtlichen Amtsgericht Klage erheben müssen.

Zitat:
Ich würde gerne eure Meinung dazu hören.


Ich persönlich würde gegenüber KSP nicht antworten. Einem etwaigen Mahnbescheid natürlich fristgerecht in vollem Umfang widersprechen.

Wie Nutzer mepeisen schrieb, würde ich mich an die Kammer wenden und nachfragen, was das soll von der Kanzlei, dass immer 20.- € Mahnkosten verlangt werden, die materiell überhaupt nicht angefallen sind und wer die sich in die Tasche steckt. Und warum nie die Vollmacht beigelegt wird - wäre doch von einer seriösen Kanzlei nicht zuviel verlangt. Drittens warum hier außergerichtlich Kosten produziert werden, wenn man bereits gegenüber dem Gläubiger ernsthaft und endgültig erklärt hat man zahle freiwillig keinen Cent.

Auf den Abschnitt wie sich die Hauptforderung zusammensetzt gehst Du am besten gar nicht ein. Erst wenn es wirklich vor Gericht geht, kannst Du hier nachweisen, dass diese Behauptung so nicht stimmt. Abgesehen davon zeigt die E-Mail auch, dass es sich hier um eine Massen-Mahnung handelt, die für Deinen speziellen Fall gar nicht passt.

################ Entwurf #####################

Amorphis90
Str. Nr.
PLZ Ort

amorphis90@email.de
0170-xxxxxxx
0xxx-xxxxxxx


Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Valentinskamp 88
20355 Hamburg

Ort, 13.01.2017

Beschwerde

KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg


Sehr geehrte Damen und Herren,

von der oben genannten, Ihnen zugehörigen Rechtsanwaltsgesellschaft habe ich am Datum die diesem Schreiben in ausgedruckter Form beigefügte E-Mail erhalten.

Bitte weisen Sie Ihr Mitglied darauf hin, dass es auch eine Schadenminderungspflicht gibt. Im konkreten Zusammenhang habe ich gegenüber dem Mandaten Ihres Kammermitgliedes bereits ernsthaft und endgültig erklärt nicht zu zahlen, so dass weitere außergerichtliche Mahnungen oder ein Mahnverfahren zwecklos sind.

Außerdem sollte nach meiner Ansicht eine seriöse Kanzlei das Original der jeweiligen Bevollmächtigung unaufgefordert bei der Kontaktaufnahme beifügen - oder ist das etwa schon zuviel verlangt?

Ihr Kammermitglied fordert im Übrigen auf jeder Mahnung für Ihren Mandaten den in der Regel immer unberechtigten Posten "Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00". Abgesehen davon, dass diese Kosten materiell nie entstanden sind, weil keine schriftlichen Mahnungen durch den Mandaten versendet werden, stelle ich mir die Frage wer hier versucht sich die Taschen mit diesem Posten voll zu machen. Erfindet die Kanzlei den Posten oder bekommt sie vom Mandaten den Auftrag einfach mal erfundene 20.- € on Top zu verlangen?

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Amorphis90
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo bitte entschuldigt, dass ivh mich erst jetzt wieder melde.
Ersteinmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe bisher alles ignoriert was von Ksp kam, zb Ratenzahlungsangebot etc.
Heute kam eine E-Mail, dass morgen der Ger Mahnbescheid beantragt wird, würde ich mich nicht heute noch melden. Ivh habe tatsächlich mein Paypal konto ausgeglichen, da ich einsehe, dass dieser Schaden durch mich verursacht wurde. Ich habe ksp geschrieben, dass ich der Forderung widerspreche und auch einem Mahnbescheid widersprechen werde.Und das die Forderung bereits beglichen ist.

Habe ich mich falsch Verhalten? Können die die Rechtsanwaltkosten einklagen? Ich habe gelesen, dass nur Inkassokosten eher nicht eingeklagt werden.

Danke im Vorraus und viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Amorphis90):
Habe ich mich falsch Verhalten?


Siehe Antwort #1 und #2.

Zitat:
Können die die Rechtsanwaltkosten einklagen? Ich habe gelesen, dass nur Inkassokosten eher nicht eingeklagt werden.


Ja, KSP könnte dennoch einen Mahnbescheid beantragen (um zu sehen, ob Du wirklich Widerspruch einlegst, da Du scheinbar bereits die Hosen voll hast).

Und KSP könnte bei Widerspruch (oder ggf. auch ohne Mahnverfahren) auf Erstattung der abgerechneten, außergerichtlichen Vergütung klagen.

Die Frage ist dann, ob tatsächlich Anspruch auf die verlangte Gebühr in der jeweiligen Höhe besteht.

Vermutlich wird man Dich als nächstes schriftlich mahnen, den Restbetrag direkt an KSP zu zahlen.

-- Editiert von Xipolis am 09.02.2017 20:25

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

KSP hat gewonnen, weil du Angst bekommen und Geld gezahlt hast, obwohl die Forderung nicht durchsetzbar ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Amorphis90
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
KSP hat gewonnen, weil du Angst bekommen und Geld gezahlt hast, obwohl die Forderung nicht durchsetzbar ist.

Ja gewonnen, weil ich die Hauptforderung beglichen habe. Aber woher weißt du das Rücklastschrift Gebühren nicht durchsetzbar sind ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Die Forderung selbst ist nicht durchsetzbar. Und alle Folgekosten damit auch nicht. Punkt aus.
Ich würde klar stellen, dass man die Forderung "aus reiner Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" überwiesen hat und dass man die übrigen Forderungen zurückweist. Die Klarstellung dürfte wichtig sein, damit man hier nicht konkludent irgendwelche Dinge anerkennt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die Forderung selbst ist nicht durchsetzbar. Und alle Folgekosten damit auch nicht. Punkt aus.
Ich würde klar stellen, dass man die Forderung "aus reiner Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" überwiesen hat und dass man die übrigen Forderungen zurückweist. Die Klarstellung dürfte wichtig sein, damit man hier nicht konkludent irgendwelche Dinge anerkennt.


Das hilft allerdings nur, wenn man dies dann auch durchzieht - denn man könnte seitens KSP schon auf die Idee kommen mal für 100 € zu testen wie der Fragesteller bei Zustellung einer Klageschrift reagiert.

Und das muss auch nicht sofort sein, sondern könnte auch erst ein Jahr später erfolgen.

-- Editiert von Xipolis am 11.02.2017 01:09

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ella84
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Amorphis90):
Hallo zusammen!

Kurz zu meinem Fall:
Ich habe etwa in November in einem (etwas dubiosen) Online-Casino gespielt und mittels Paypal eingezahlt. Als ich mich weiter informierte stellte ich fest, dass Online-Casino-Spiele ohne deutsche Lizenz in Deutschland als rechtswidrig gelten (können?).
Ich habe dann die Zahlungen mittels Rücklastschrift zurückgebucht, ingesamt 21 Lastschriften im Wert von 220€. Gleichzeitig habe ich bei Paypal einen Konflikt eröffnet. Als Konfliktbeschreibung habe ich das Reeckmann-Schreiben (http://reeckmann.blogspot.de/2015/06/paypal-verzichtet-auf-geld-fur-online.html) angegeben und widersprach der kompletten Forderung. Mein Kontostand bei Paypal belief sich anschließend auf ca. -294€. Anders als ich erwartet hatte, gab PayPal dem Konfikt nach und gab mir mit meinem Käuferschutz recht. Man erließ mir 220€ und der Kontostand belief sich auf nun noch -74€, welche wohl die Rücklastschriftgebühren sind.

Diesen Kontostand ließ ich jetzt so stehen, da ich ja der kompletten Summe widersprochen hatte und ich wollte schauen was passiert. Ich hatte mit einer Mahnung oder ähnlichem gerechnet. Es kam aber nichts dergleichen.
Jetzt kürzlich kam eine E-Mail des besagten Inkassobüros.
1. Ich habe keine Mahnung erhalten
2. Ich habe die Forderung schon bestritten
3. Die Begründung und Aufrechnung des Betrags ist ... na ja .. durcheinander und unlogisch, da ich gar nichts verkauft habe.
4. Dadurch dass PayPal meinem Käuferschutz nachgegeben hat, haben sie damit nicht schon zugegeben, dass die ursprüngliche Forderung rechtswidrig ist?

Ich bin mir durchaus bewusst, dass das Zurückbuchen der Zahlungen meine Schuld ist und die Kosten hätten geringer sein können, wenn ich es nicht getan hätte. (Ich hätte allerdings auch das Druckmittel nicht gehabt, immerhin wollte PayPal nun etwas von mir und nicht andersherum.)
Andererseits hätte PayPal unrechtmäßige Zahlungen nicht zulassen dürfen. Dass ich die Inkasso-Kosten nicht zahlen werde, das ist klar. Ich frage mich jetzt, ob die Hauptforderung (Rückbuchungsgebühren) berechtigt ist und ich diese zahlen soll.

Ich würde gerne eure Meinung dazu hören.
Danke und viele Grüße

Hier das Schreiben von KSP.

[Sehr geehrter Herr

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 74,68 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 74,68
zzgl. Verzugszinsen seit dem 22.12.2016 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,17
Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00
Anwaltsgebühr* EUR 58,50
Auslagenpauschale* EUR 11,70
Gesamtbetrag EUR 165,05


Wir fordern Sie daher auf, den Betrag von EUR 165,05 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

18.01.2017

auf unserem unten angegebenen Konto eingeht.


Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.



Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "f" wurde am 14.12.2010 bei PayPal registriert und zum Empfang von Zahlungen verwendet.

Der Negativsaldo ist Folge einer Rückerstattung an den Käufer Ihrer Ware. Dieser hat eine Käuferbeschwerde mit der Begründung eingereicht, die Ware weiche erheblich von der Ihrerseits angegebenen Beschreibung ab. PayPal überprüfte diese Beschwerde im Rahmen des angebotenen Online-Konfliktlösungsverfahrens und entschied zugunsten des Käufers. Anschließend erstattete PayPal den Kaufpreis von Ihrem PayPal-Konto an den Käufer. Da Ihr PayPal-Konto kein entsprechendes Guthaben aufwies, geriet dieses durch die Erstattung ins Minus.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 74,68 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -52,04 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 126,72.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 21.12.2016 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "" versandt.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

[/

Hallo , ich hatte hier auch schon geschrieben . Casino Schulden ... bei BetVictor die haben wohl einen Sitz in Schleswig Holstein (67€) und 100€ beim VIKS Casino , Lienz in Malta . Hatte mehrmals an Paypal geschrieben aber die äußern sich nicht . Wie funktioniert das mit dem Käuferschutz ? Sorry ich kenne mich null aus mit Paypal . Muss ich die 167€ jetzt zurück zahlen ? War vor ca 1 Woche und mein Paypal Konto ist im Moment nur mit 3€ im Minus . Hatte die Lastschriften zurück gebucht . Habe auch schon einige gesetzte zwecks illegalem Glücksspiel geschickt aber antwortet keiner . Nur ne Mail falls ich eine wäre nicht bekommen habe oder so , soll ich irgendwas mit dem Käuferschutz angeben . Sorry das ich nerve aber weiß nicht wie ich da jetzt weiter vorgehen soll ? Lg Ella

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Vergiss den kauferschutz. In dem reekmann schreiben steht doch alles ;)

Die Forderung ist nicht Durchsetzungsfähig ! Es spielt auch keine Rolle ob der Forderungseinzug an ksp abgetreten wurde. Auf den MB warten und unter Einbindung der reekmann Argumente den MB fristgerecht widersprechen.

Punktum

1x Hilfreiche Antwort

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