KSP Inkasso unberechtigte Gebühren

5. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
msn635696-27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Inkasso unberechtigte Gebühren

Hallo,

folgender Sachverhalt:

zum Ende des Jahres habe ich den viel zu überteuerten Handyvertrag meiner Freundin bei 02 gekündigt.
Nach der Kündigungsbestätigung war das Thema dann auch für uns vom Tisch, bis wir eines Tages Post von "KSP-Rechtsanwälte" bekamen.

Dieser Brief war vom 20.04.2023 mit einer Gesamtforderung in Höhe von 58,04€.

Da wir postalisch weder Rechnungen noch Mahnungen von 02 bekommen haben und ich auch online in Ihrem "Mein 02-Konto" nichts mehr einsehen konnte(Löschung war scheinbar bereits im Gange), widersprach ich dieser Forderung und bat darum, mir die originalen Rechnungen zukommen zu lassen.
Das erfolgte am 27.04.2023.

Die Antwort dieses "Vereins" kam jetzt am Mittwoch, dem 31.05.2023.
Man ist meiner Bitte nachgekommen und hat mir die eine offene Rechnung, sowie die Abschlussrechnung von o2 zukommen lassen, welche tatsächlich auch noch beglichen werden müssen.
AUf Grund dieser Tatsache würden wir die Hauptforderung nun bezahlen, die Gesamtforderung von KSP ist jetzt allerdings von ursprünglich 58,04€ auf 116,77€ gestiegen und das sehen wir nicht ein.

Deklariert werden solche "Leistungen", insofern man eine Aufschlüsselung anfordert, als "weitere Geschäftsgebühren".

Man muss sich das mal vor Augen führen…nach meinem Widerspruch vom 27.04.2023, wo ich aber wohlbemerkt darauf hinweise, das ich gewillt bin zu bezahlen, insofern man mir die ursprünglichen Rechnungen aushändigt, wurden mir von diesen...folgende Beträge in Rechnung gestellt:

weitere Geschäftsgeb.(was auch immer ich mir darunter vorstellen kann) - 48,70€
weitere Auslagen(wofür?) - 9,74€
Zinsen 0,54€

Der Brief von KSP ist datiert auf den 31.05.2023 und unter der Gesamtsumme steht folgender Satz ,,Hinzu kommen laufende Zinsen ab dem 01.06.2023’’

Hätte dieser Verein zeitnah auf meinen Brief vom 27.04.2023 geantwortet, wären die genannten 3 Posten gar nicht erst entstanden.
Das kann doch wohl nicht rechtens sein?

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2508 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von msn635696-27):
weitere Geschäftsgeb.(was auch immer ich mir darunter vorstellen kann) - 48,70€
weitere Auslagen(wofür?) - 9,74€
Zinsen 0,54€

In der 1. Zahlungsaufforderung wird nur eine 0,5 Gebühr berechnet. Diese erhöht sich wenn der Zahlungstermin nicht eingehalten wird auf eine 0,9 Gebühr.

Zitat (von msn635696-27):
Hätte dieser Verein zeitnah auf meinen Brief vom 27.04.2023 geantwortet, wären die genannten 3 Posten gar nicht erst entstanden.
Das kann doch wohl nicht rechtens sein?

Doch. Die Zahlungsfrist verstreichen zu lassen war deine Entscheidung. Man hätte fristgerecht zahlen können unter Vorbehalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40378x hilfreich)

Zitat (von msn635696-27):
weitere Auslagen(wofür?) - 9,74€

Prozentuale Pauschale für Post und Telekommunikation



Zitat (von msn635696-27):
Hätte dieser Verein zeitnah auf meinen Brief vom 27.04.2023 geantwortet

Hat er doch ...
Was anderes wird man nicht beweisen können.



Zitat (von msn635696-27):
Das kann doch wohl nicht rechtens sein?

Ich kann derzeit nichts rechtswidriges entdecken.

Der Fehler wurde hier viel früher gemacht, aber das lässt sich jetz wohl nicht mehr korrigieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
msn635696-27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Zitat (von msn635696-27):
weitere Geschäftsgeb.(was auch immer ich mir darunter vorstellen kann) - 48,70€
weitere Auslagen(wofür?) - 9,74€
Zinsen 0,54€

In der 1. Zahlungsaufforderung wird nur eine 0,5 Gebühr berechnet. Diese erhöht sich wenn der Zahlungstermin nicht eingehalten wird auf eine 0,9 Gebühr.

Zitat (von msn635696-27):
Hätte dieser Verein zeitnah auf meinen Brief vom 27.04.2023 geantwortet, wären die genannten 3 Posten gar nicht erst entstanden.
Das kann doch wohl nicht rechtens sein?

Doch. Die Zahlungsfrist verstreichen zu lassen war deine Entscheidung. Man hätte fristgerecht zahlen können unter Vorbehalt.


Ich zahle doch nicht blind irgendwelche Forderungen dubioser Inkassounternehmen, ohne jemals überhaupt eine Rechnung gesehen zu haben, auch nicht unter Vorbehalt.

Mir die Forderung insgesamt aufschlüsseln und diese auch mit den Ausgangsrechnungen von o2 belegen zu lassen ist mein gutes Recht, wenn dieser Saftladen sich dafür über einen Monat Zeit lässt, dann kann es doch wohl nicht sein, dass mir diese Trödellei dann noch in Rechnung gestellt wird.
Hätten sie direkt geantwortet, dann hätte ich, wenn auch widerwillig, die Forderung beglichen und gut wärs gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40378x hilfreich)

Zitat (von msn635696-27):
Ich zahle doch nicht blind irgendwelche Forderungen dubioser Inkassounternehmen, ohne jemals überhaupt eine Rechnung gesehen zu haben, auch nicht unter Vorbehalt.

Das ist das gute Recht eines jeden.
Muss man dann halt auch mit den sich daraus ergebenden negativen Folgen leben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2413 Beiträge, 372x hilfreich)

Wenn es tatsächlich vom Telefonanbieter noch keine Rechnung gegeben hat, sehe ich ebenfalls keinen Grund die Gebühren zu zahlen.,

Ich würde dem Inkasso mitteilen, der falsche Adressat für die Kostenerstattung zu sein. Sie mögen sich bitte an ihren Auftraggeber wenden. Die Rechnung des Inkassos würde ich zu meiner Entlastung mit zurückschicken, aber aus Datenschutzgrunden natürlich fein geschreddert.

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