KSP Kanzlei Inkasso, windeln.de

22. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)
KSP Kanzlei Inkasso, windeln.de

Hallo!

Ich habe ab Januar 2016 bis Mai 2016 bei windeln.de diverse Arikel gekauft.

Als Zahlungsart habe ich Bankeinzug angegeben.

Habe alles erhalten.
Ich dachte auch, alles würde bezahlt.

Da ich eine Liegeschwangerschaft hatte, auch mir div. Aufenthalten im KH, habe ich ehrlich gesagt nicht darauf geachtet, ob die Kontoauszüge korrekt sind.

Dann bekam ich ca Mitte Juli eine Email in der ich darüber informiert wurde, dass "die Umstellung des Systems jetzt abgeschlossen sei und nun alle offenen Rechnungen eingezogen werden".

So. Also war NICHTS bezahlt.

Ich also zur Bank, stellte dann fest, dass ich mit fast 300€ im Minus bin.

Da ich keinen Dispo habe, ist das Geld von der Bank zurückgebucht wurden.

Also habe ich das Konto ausgeglichen, damit ich auf ca 0€ bin.
Dann noch mal 250€ eingezahlt, damit die abbuchen können.

Das ist auch passiert.

Dann kam eine Mail, dass Windeln de noch 118,20€ haben will. Inklusive Mahnung für alle Bestellungen. Obwohl ich ja keine Schuld am Nicht-Zahlen hatte!

Ich bat um Info, um welche Artikel es sich handelt. Weil es ja sein kann, dass ich doch irgendwas vergessen habe.

Ich ging ja davon aus, nachdem ich alle Rechnungen zusammen gerechnet habe und das Konto ins Plus brachte, dass die die GESAMTEN Forderungen mit einem Mal abbuchen.

Anscheinend aber nicht?!

Wie dem auch sei: ich habe also MONATE hin und her gemailt um zu erfahren, welche Artikel das sein sollen.
Weil mir auch die Papierrechnung dazu fehlt.

Ich bekam 4 x eine Mail, dass die Rechnung 118,20€ beträgt und ich zahlen soll.

Ich habe 6 x nachgefragt, warum man mir nicht die Artikel nennt die ich für das Geld bestellt haben soll.

Keine Antwort.

Dann erklärte ich, dass ich das Geld nicht habe (die anderen 550€ waren auch nur geliehen von meiner Familie und Freunden), und fragte, ob man das Konto Stunden kann oder Ratenzahlung akzeptiert. Ich bot 20€ im Monat an. Dann hätte das schnell abgeschlossen werden können.

Darauf hin kam eine Fristverlängerung von 4 Wochen.

Ich wieder hin geschrieben, dass ich das Geld nicht mit einem Mal zahlen kann und ERNEUT um Stundung/Ratenzahlung gebeten.
Diese wurde abgelehnt.

Außerdem bat ich MEHRFACH um eine Auflistung der Rechnungsnummern und welche Zahlungen bereits von mir ausgeglichen wurden.

Ich habe selber Jahre für diverse Versandhäuser im CC gesessen und bin mehr als verwundert über diesen Umgang und die Leugnung, dass Ratenzahlung bzw korrekter Weise Kontenstundung UNMÖGLICH sein soll...

Also hab ich abgewartet. Die leisen sich ja auch gerne mal 2 bis 4 Wochen Zeit mit Antworten.

Nun kam am 15.5. Eine Mail der Kanzlei KSP. Jetzt wollen die das Geld eintreiben.

Ich habe das Geld immer noch nicht bezahlt, aber etwas interessantes herausgefunden.

Ich mache nämlich von ALLEN Bestellungen die ich tätige Screenshots. Auch von den Warenkörben VOR der Bestellung. Falls das Netz mal abbricht (gehe nur über mobiles Internet ins Netz). O.o

Ich habe in meinen Screenshots ein Bild gefunden dass mehrere Artikel IM WARENKORB zeigt.

Wert? 118,20€ mit Versand!

Das Problem: Ich habe diese Artikel nie bestellt!

Ich habe damals den Bestellvorgang abgebrochen und einen Screenshot gemacht um die Artikel wiederzufinden, was ich aber nicht brauchte weil wir dann diese Artikel doch von unserer "brauchen wir fürs Baby" Liste gestrichen haben.

Babyshopping dauert ja gerne mal ein paar Stunden und nach 2 std wird der Warenkorb automatisch geleert. So verhindere ich ein Vergessen...

So. Ich habe diese Artikel nie bestellt und selbst wenn ich sie bestellt HÄTTE (ich bespreche das immer mir meinem Partner!) habe ich es NIE ERHALTEN.

Windeln.de hat nie mit sich reden lassen... Stundung, 20€ im Monat von mir. Wollten die alles nicht. Auch Fragen haben die nie beantwortet!

Und jetzt soll ich mit Anwaltskosten fast 200€ zahlen?

Ich verstehe nicht, warum die mir nicht sagen, um welche Artikel es sich handelt?!

Was kann ich jetzt noch tun? Ich bekomme Hartz 4, habe kein Auto, keinen Führerschein und tagsüber auch keine Zeit, iwo hin zu fahren.

Ich stehe auch vollkommen alleine da...

Was kann ich jetzt noch tun?

Ihr müsst wissen: ich kann nicht telefonieren. Klingt bescheuert, ist aber so. Ist eine Behinderung. Kann ich nichts gegen tun. Ich kann es manchmal. Nach einigen Wochen oder Monaten intensiver Vorbereitung mit üben, was ich sagen will, 1000 theoretisch mögliche Gesprächsvarianten durchsprechen usw. Und oft schaffe ich es auch nicht. So wie jetzt.

Was kann ich noch tun?

Sollte ich die Kanzlei KSP damit belästigen wie das gelaufen ist?

Oder einfach schreiben dass ich nicht zahle?

Mal einen richtigen Brief schreiben als Einschreiben?

Danke.



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46 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat:
So. Ich habe diese Artikel nie bestellt und selbst wenn ich sie bestellt HÄTTE (ich bespreche das immer mir meinem Partner!) habe ich es NIE ERHALTEN.

Windeln.de hat nie mit sich reden lassen... Stundung, 20€ im Monat von mir. Wollten die alles nicht. Auch Fragen haben die nie beantwortet!


Wieso wollen Sie die Windeln bezahlen, die sie nie erhalten hatten?

Denn dann würde ich dem gelassen entgegen sehen und den Beweis dafür fordern, dass das Paket geliefert wurde, mittels Kopie der Unterschrift / Zustellung.

-- Editiert von Situla am 22.05.2017 19:54

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#2
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Ich gebe zu, dass ist etwas verwirrend.

Es KANN ja sein, dass es etwas anderes ist, das auch diese Summe gekostet hat?!

Deshalb will ich ja von windeln.de wissen, um welche Artikel es sich handeln soll.

Versteht man das? :-)

Ist es eigebtlich üblich, eine MAIL ze bekommen vom Inkasso?

Ich lese und sehe immer wieder, dass kein Seriöses Unternehmen (egal ob Versand, Inkasso oder sonstwer) Mahnungen bzw Forderungen per Email verschickt.

Erst heute gab es wieder einen Artikel in der regionalen Tageszeitung, wo das drin stand.

Ich finde überhaupt das ganze Prozedere hochgradig seltsam.

Mahnung per Mail, keine Auflistung der Waren (kenne ich so überhaupt nich!), keine Kontoauszüge, keine Stundung.

Oder überhaupt nur ansatzweise ein Dialog der einem Erwachsenen Menschen angemessen scheint.

Stattdessen mich auflaufen lassen.

Ich hätte ehrlich gabz große Lust, abzuwarten ob die wegen 118,20€ vor Gericht gehen.

Ich bin nämlich, nach all den Mails und fast 1 Jahr hin und her, echt am Ende meiner Geduld und meines Verständnis.

Warum lässt man sich nicht darauf ein, dass ein Schuldner etwas abstottert, sondern erhöht die Rechnung noch indem man eine Kanzlei beauftragt?
Und damit auch noch zu riskieren, dass die das Geld nie wieder sehen... (nicht falsch verstehen, sobald die bewiesen haben, dass ICH den Fehler im System habe, sehe ich es ja ein).

Ich meine es gibt auch genug die NICHT zahlen, aber so ein Mensch bin ich nicht. Ich hasse Schulden und ich habe keine. Nichts auf Raten, kein Dispo, keine Amex, Visa oder sonst eine Möglichkeit mich zu verschulden.

Das ist doch einfach nur idiotisch und dumm und blöd, wie die sich benehmen.

Ich frage mich ob da überhaupt auch nur eine einzige Person mit gesundem Menschenverstand sitzt!

(Man merkt vermutlich, WIE SEHR es mich aufregt.)

Ich werde doch nicht die einzige Person in der BRD sein, die das Problem hat?

Die werden in den 5 Monaten der "Systemumstellung" genug Bestellungen erhalten haben.

Und jetzt bin ich die einzige die sich "quer" stellt? Die nicht zahlen kann?

Ich wüsste gerne, wem es noch so geht.
Ich meine ICH hab ja nichtmal einen Fehler gemacht! Die haben ja nicjt abgebucht.

Langsam wittere ich da jedenfalls Betrug.



-- Editiert von Cotton am 22.05.2017 22:34

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Textvorschlag (per Einwurf-Einschreiben) an die Kanzlei: "Werte Kanzlei. Nachdem ihre Mandantin 6 Nachfragen unbeantwortet ließ, wann und was für Artikel ich da angeblich bestellt haben soll, stelle ich Ihnen hiermit dieselbe Frage. Sie werden mir UNVERZÜGLICH sämtliche Informationen gemäß §43d BRAO liefern, dazu einen Liefernachweis mit Paket-Entgegennahme und meiner Unterschrift. Bei Weigerung gehe ich von einem Betrugsfall aus und werde zur Polizei gehen, sowie einen Zulassungs-Entzug bei der Anwaltskammer beantragen. Zudem werde ich mich ohne Vorwarnung mittels Anwalt und negativer Feststellungsklage zur Wehr setzen. Sie haben 14 Tage Zeit. Ausreden wie 'Versehen' akzeptiere ich nicht. Sämtliche Inkasso- oder Anwaltskosten weise ich wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht von vornherein zurück."

Sobald die richtigen Schlagworte (hier Polizei und negative Feststellungsklage) fallen, nehmen sie dich ernst. Und dann dürfte denen auch aufgehen, dass sie gar keinen Liefernachweis haben. Dass du somit die Bestellung abgebrochen hast. Ich vermute dann stark, dass sie sich mit irgendeiner Ausrede herausreden und dich nicht weiter belästigen.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):


Meinst du, wenn ich das so mache, dass die dann reagieren?

Und wenn die Forderung tatsächlich berechtigt ist, dann gabz normal abstottern?

Und wie beantragt man einen Entzug bei der Anwaltskammer?

Ich hab nämlich kein Geld für einen RA, falls die doch aufs Ganze gehen.

Also erstmal mit dem Schreiben "drauf ankommen lassen"?

Gruß

Nachtrag:

Eben kam eine Mail.

in der vorbezeichneten Angelegenheit hatten wir Sie unter der Anschrift *meine alte Adresse vor dem Umzug im Februar* angeschrieben. Dieses Schreiben kam nunmehr mit dem Vermerk der Post "unzustellbar" zurück.

Da wir Sie postalisch unter der oben angegebenen Anschrift nicht erreichen konnten, fordern wir Sie nunmehr per E-Mail auf, bis zum

30.05.2017


den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 209,33 (Rechnungsbetrag war 118,20€) ausschließlich auf unser unten angegebenes Konto zu zahlen sowie


uns zur Vermeidung von Ermittlungskosten Ihre aktuellen Kontaktdaten mitzuteilen, entweder telefonisch unter 040 / 4 50 65 - 767 oder unter Angabe Ihres Az.UZ******* per Mail an windelnde@ksp.de oder über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen". Kostenfrei erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0800 / 45065000767.

Mal unabhängig davon, dass wir einen gültigen Nachsendeauftrag eingerichtet haben beider Post und die gerade mal 1 Monat (anstatt 6, so wie im Nachsendeauftrag angegeben!) Nachgesendet haben:

Soll ich weiter diese Schiene fahren?

-- Editiert von Cotton am 23.05.2017 13:21

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ich blick da jetzt nicht mehr durch, was du jetzt bestellt hast und was nicht:

- Du hast etwas bestellt und es gab eine Rücklastschrift: Dann bist du auch für die Kosten verantwortlich. Also Forderungsaufstellung anfragen, hier posten und dann können wir dir sagen was du zahlen musst (meistens HF +RA-Kosten + Auslagen + Mahnkosten (2,50 EUR pro Brief) + RLS-Kosten (max. 5,00 EUR).
- Du hast nichts bestellt: Geh so vor wie mepeisen beschrieben hat.


Zitat:
Mal unabhängig davon, dass wir einen gültigen Nachsendeauftrag eingerichtet haben beider Post und die gerade mal 1 Monat (anstatt 6, so wie im Nachsendeauftrag angegeben!) Nachgesendet haben:

Die Post schlampt.
Zitat:
Und wenn die Forderung tatsächlich berechtigt ist, dann gabz normal abstottern?

Ja-
Zitat:
Und wie beantragt man einen Entzug bei der Anwaltskammer?

Bringt meistens eh nichts - ksp. ist eine sehr, sehr große Kanzlei, die juckt das herzlich wenig. Aber mepeisen empfiehlt es. Aus meiner Sicht schade ums Porto.
Zitat:
Ich hab nämlich kein Geld für einen RA, falls die doch aufs Ganze gehen.

Dann kannst du immer noch zahlen, bzw. der Gerichtsvollzieher holt es dann eben.

Und stopp mal diese riesigen Absätze. Es macht schon Sinn zwei Sätze hintereinander zu schreiben ;-)

-- Editiert von The Mentalist am 23.05.2017 14:06

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die werden bestimmt reagieren, ja.

Zitat:
Und wenn die Forderung tatsächlich berechtigt ist, dann gabz normal abstottern?

Wieso sollte sie berechtigt sein, wenn dir nichts zugesandt wurde?

Zitat:
Und wie beantragt man einen Entzug bei der Anwaltskammer?

Hinschreiben. Fall schildern. Dass man deutlich beispielsweise einen Versandnachweis gefordert hat und weil es den gar nicht gibt, machen die somit wissentlich eine erfundene Forderung geltend.
Vermutlich werden die am Ende irgendeine Ausrede haben. Ist aber egal, denn es geht um das Signal "Ich lasse mich nicht verarschen von euch", was man damit aussendet.

Zitat:
Ich hab nämlich kein Geld für einen RA, falls die doch aufs Ganze gehen.

Solange du (oder jemand im Haushalt) kein Paket entgegengenommen hast und bestreitest, diese Bestellung jemals vollständig durchgeführt zu haben oder ein Paket angenommen zu haben, können die dir erst mal rein gar nichts.

Zitat:
Eben kam eine Mail.

Man kann denen theoretisch die neue Adresse mitteilen. Musst du aber auch nicht tun. Du kannst auch erst mal per eMail antworten wie ich oben empfohlen habe und abwarten, ob sie auf die eMail reagieren.
Vielleicht noch ein "Wieso soll ich die neue Adresse mitteilen, wenn die Forderung frei erfunden ist? werde ich natürlich nicht tun. Sie erreichen mich per eMail, wenn sie irgendwas wollen."

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bringt meistens eh nichts - ksp. ist eine sehr, sehr große Kanzlei, die juckt das herzlich wenig. Aber mepeisen empfiehlt es. Aus meiner Sicht schade ums Porto.

Es geht weniger darum, dass die am Ende die Lizenz wirklich los sind. Das wird schon nicht passieren. Es geht darum, dass bei großen Inkassoläden so etwas wie Kundengruppen existieren. Und das Ziel sollte es sein, in die Gruppe "Verbrennen wir uns die Finger, lässt sich nicht verarschen" zu kommen. Dann ist wirklich Ruhe.

Um in diese Klasse zu kommen, mag es mehrere Wege geben. Der Weg übers Aufsichtsgericht oder die Anwaltskammer bei erkennbarem Unfug ist durchaus ein wirksamer Weg. Denn alleine schon, weil sie eine Stellungnahme anfertigen müssen, schauen sie sich den Fall dann sehr genau an.

Was Beschwerdewege angeht, gibt es leider keinen anderen. Denn der einzig zweite mögliche Weg wäre, an den Gläubiger selbst zu gehen. Nur dort hört man monoton "Juckt uns nicht, klären sie das mit KSP."

-- Editiert von mepeisen am 23.05.2017 14:10

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Ich blick da jetzt nicht mehr durch, was du jetzt bestellt hast und was nicht:

- Du hast etwas bestellt und es gab eine Rücklastschrift: Dann bist du auch für die Kosten verantwortlich. Also Forderungsaufstellung anfragen, hier posten und dann können wir dir sagen was du zahlen musst (meistens HF +RA-Kosten + Auslagen + Mahnkosten (2,50 EUR pro Brief) + RLS-Kosten (max. 5,00 EUR).
- Du hast nichts bestellt: Geh so vor wie mepeisen beschrieben hat.


Zitat:
Mal unabhängig davon, dass wir einen gültigen Nachsendeauftrag eingerichtet haben beider Post und die gerade mal 1 Monat (anstatt 6, so wie im Nachsendeauftrag angegeben!) Nachgesendet haben:

Die Post schlampt.
Zitat:
Und wenn die Forderung tatsächlich berechtigt ist, dann gabz normal abstottern?

Ja-
Zitat:
Und wie beantragt man einen Entzug bei der Anwaltskammer?

Bringt meistens eh nichts - ksp. ist eine sehr, sehr große Kanzlei, die juckt das herzlich wenig. Aber mepeisen empfiehlt es. Aus meiner Sicht schade ums Porto.
Zitat:
Ich hab nämlich kein Geld für einen RA, falls die doch aufs Ganze gehen.

Dann kannst du immer noch zahlen, bzw. der Gerichtsvollzieher holt es dann eben.

Und stopp mal diese riesigen Absätze. Es macht schon Sinn zwei Sätze hintereinander zu schreiben ;-)

-- Editiert von The Mentalist am 23.05.2017 14:06


Ich Blicke da auch nicht mehr durch.
Da ich keine Papierrechnung über 118,x € bei mir gefunden habe, habe ich windeln.de ja 6 mal angeschrieben um überhaupt nur mal IRGENDWAS zu erfahren.

Ich WEISS nicht, was ich bestellt haben soll... Und ob nicht doch! (Stilldemenz halt).

Ich habe hier 2 Rechnungen zu liegen üb ~35 und ~70 Euro.

Mehr NICHT.

Auch nach x maliger Durchsicht der Unterlagen weiß ich bis heute nicht, ob nicht im Stress der Schwangerschaft, Geburt und des ersten halben Jahres nicht doch irgendwas untergegangen ist.

Und ich dann die Rechnung verlegt habe. Ausgerechnet die, die nun angemahnt wird.

Das ist üb die Aufstellung aus der ersten Email:


Aufstellung der Gesamtforderung

Hauptforderung EUR 118,53

zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 ,288 BGB)
Rücklastschriftkosten EUR 4,50
Verzugzinsen EUR 0,99
kaufmännische Mahnkosten1 EUR 15,00
Anwaltsgebühr2 EUR 58,50
Auslagenpauschale2 EUR 11,70
Gesamtbetrag
EUR
209,22

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es ist ganz einfach: Stand heute weiß du nicht, worum es geht. Inkassos und Anwälte müssen aber genau angeben, worum es sich handelt. Also wieso spekulieren und Herumraten? Fordere die Infos von denen an und dann wird man weiter sehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Es ist ganz einfach: Stand heute weiß du nicht, worum es geht. Inkassos und Anwälte müssen aber genau angeben, worum es sich handelt. Also wieso spekulieren und Herumraten? Fordere die Infos von denen an und dann wird man weiter sehen.


Eben. Ich habe ja oft genug versucht zu eruieren, woher was kommt und ob das stimmig ist.
Nur die haben ja nicht geholfen/mitgemacht.

Gut, dann Einschreiben an die Kanzlei?

Die Formulierung von oben?

Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Cotton):
Ich habe in meinen Screenshots ein Bild gefunden dass mehrere Artikel IM WARENKORB zeigt.

Wert? 118,20€ mit Versand!

Wobei ich das - zumindest vorerst - nicht kommunizieren würde.


Sondern denen erst mal einfach nur wie unter #3 geschrieben antworten würde. Per Einschreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Gut, dann Einschreiben an die Kanzlei?
Die Formulierung von oben?
Danke.


Ja, ein Einwurfeinschreiben.
Ja.
Bitte.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Also erstmal alles bestreiten und dann ggf feilschen, weil die kaufmännischen Mahnkosten zb zu hoch sind?

Ich steh auf dem Schlauch

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Hahaha.

Ich sehe gerade, beim nochmaligen Lesen der Mails, dass die keine Hausnummer von mir haben.

Langsam finde ich es extrem unseriös.

OMG. *totlach*

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

erst bestreiten und unterlagen fordern.
und abwarten was kommt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Und bloß nicht anfangen mit denen zu verhandeln oder zu feilchen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Cotton):
(Stilldemenz halt)



Halte ich für eine eher schlechte Ausrede.

Bestellhistorie anschauen. Papierrechnung bei "ONLINE-Käufen" nicht notwendig.

Wahrheit ist wohl eher folgende:


Zitat (von Cotton):
Ich also zur Bank, stellte dann fest, dass ich mit fast 300€ im Minus bin.

Da ich keinen Dispo habe, ist das Geld von der Bank zurückgebucht wurden.


Ja.


Zitat (von Cotton):
Also habe ich das Konto ausgeglichen, damit ich auf ca 0€ bin.
Dann noch mal 250€ eingezahlt, damit die abbuchen können.


Das ist schön, es wurde aber offenbar nicht alles abgebucht. SIe haben über Monate hinweg Mahnungen erhalten, hätten spätestens dann ihren Bestand prüfen können und hochrechnen können, ob es passt.

Zitat (von Cotton):
Dann kam eine Mail, dass Windeln de noch 118,20€ haben will. Inklusive Mahnung für alle Bestellungen. Obwohl ich ja keine Schuld am Nicht-Zahlen hatte!


Doch. Konto nicht genügend gedeckt.

Zitat (von Cotton):
dass die die GESAMTEN Forderungen mit einem Mal abbuchen.

Anscheinend aber nicht?!


Genau! Ich gehe daher eher von einer Bestellsumme über 300€ aus, da 250€ nicht reichten.

Spätestens das Folgende gleicht einer Konstruktion:


Zitat (von Cotton):
Ich mache nämlich von ALLEN Bestellungen die ich tätige Screenshots. Auch von den Warenkörben VOR der Bestellung. Falls das Netz mal abbricht (gehe nur über mobiles Internet ins Netz). O.o


+

Zitat (von Cotton):
Da ich eine Liegeschwangerschaft hatte


+

Zitat (von Cotton):
Ich WEISS nicht, was ich bestellt haben soll... Und ob nicht doch! (Stilldemenz halt).


Janaur - Mai 2016 ist nun über 1 Jahr her. Das ist eine lange Zeit! Finde ich demnach mehr als kulant, dass sie nicht vorher schon wen eingeschaltet haben. Unseriöse Firmen sind schneller dabei, wie man so liest.

Man soll sich nicht schämen, wenn man einfach kein Geld hat. Ich hätte denen offen geschrieben, es ist - kein - Geld da, Ratenzahlung anbieten. Wo keines ist, kann man auch keines eintreiben. Alles andere klingt für mich eher nach Gewissensentlastung....

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Situla):
Zitat (von Cotton):
(Stilldemenz halt)



Halte ich für eine eher schlechte Ausrede.

Bestellhistorie anschauen. Papierrechnung bei "ONLINE-Käufen" nicht notwendig.

Wahrheit ist wohl eher folgende:


Zitat (von Cotton):
Ich also zur Bank, stellte dann fest, dass ich mit fast 300€ im Minus bin.

Da ich keinen Dispo habe, ist das Geld von der Bank zurückgebucht wurden.


Ja.


Zitat (von Cotton):
Also habe ich das Konto ausgeglichen, damit ich auf ca 0€ bin.
Dann noch mal 250€ eingezahlt, damit die abbuchen können.


Das ist schön, es wurde aber offenbar nicht alles abgebucht. SIe haben über Monate hinweg Mahnungen erhalten, hätten spätestens dann ihren Bestand prüfen können und hochrechnen können, ob es passt.

Zitat (von Cotton):
Dann kam eine Mail, dass Windeln de noch 118,20€ haben will. Inklusive Mahnung für alle Bestellungen. Obwohl ich ja keine Schuld am Nicht-Zahlen hatte!


Doch. Konto nicht genügend gedeckt.

Zitat (von Cotton):
dass die die GESAMTEN Forderungen mit einem Mal abbuchen.

Anscheinend aber nicht?!


Genau! Ich gehe daher eher von einer Bestellsumme über 300€ aus, da 250€ nicht reichten.

Spätestens das Folgende gleicht einer Konstruktion:


Zitat (von Cotton):
Ich mache nämlich von ALLEN Bestellungen die ich tätige Screenshots. Auch von den Warenkörben VOR der Bestellung. Falls das Netz mal abbricht (gehe nur über mobiles Internet ins Netz). O.o


+

Zitat (von Cotton):
Da ich eine Liegeschwangerschaft hatte


+

Zitat (von Cotton):
Ich WEISS nicht, was ich bestellt haben soll... Und ob nicht doch! (Stilldemenz halt).


Janaur - Mai 2016 ist nun über 1 Jahr her. Das ist eine lange Zeit! Finde ich demnach mehr als kulant, dass sie nicht vorher schon wen eingeschaltet haben. Unseriöse Firmen sind schneller dabei, wie man so liest.

Man soll sich nicht schämen, wenn man einfach kein Geld hat. Ich hätte denen offen geschrieben, es ist - kein - Geld da, Ratenzahlung anbieten. Wo keines ist, kann man auch keines eintreiben. Alles andere klingt für mich eher nach Gewissensentlastung....


Sag mal LIEST DU WAS ICH SCHREIBE?

Wenn ich meine Kontoauszüge hole, sehe ich habe noch Guthaben und alles ist abgebucht worden, dann kann ich eine Bestllung tätigen!
Das Geld sollte abgebucht werden seitens Windeln de.

Die hatten eine EINZUGSERMÄCHTIGUNG.

Wenn die das dann 5 monate nicht tun, ist das nicht mein Bier!

Ich habe WOCHEN die immer wieder angeschrieben, dann haben die EWIG nicht geantwortet und waren in KEINER WEISE bereit irgendwas zu regeln bzw überhaupt mal nur zu sagen UM WELCHE ARTIKEL ES SICH HANDELN SOLL!

Die erste Mail von denen kam nicht im Jan. 2016 sondern JULI 2016!
Dann gaben die sich, nach meiner letzten Mail im September, worin ich um eine Aufschlüsselung bat, um IRGENDEINEN Nachweis WAS ich da bestellt habe, NIE WIEDER GEMELDET!

Also bin ich davon ausgegangen, dass die mich verarschen bzw dass es sich um eine Phishing Mail handelt!

Und auf dem Standpunkt stehe ich bis heute, denn bis auf 3 bis 5 Sätze in der Mail von KSP befasst sich jede Email zu 90% im dem KSP eigenen Zahlsystem bei dem ich mich mit meinen Onlinebanking - Daten einloggen soll!

Und das würde ich nicht mal dann tun, WENN ICH ONLINEBANKING HÄTTE. hab ich nämlich nicht, da ich, wegen meines ALG 2 mir keinen Internetanschluss zu Hause leisten kann!
Auch gibt es in jeder Mail 4 Links zum bezahlen und 8 zum so angucken, INKLUSIVE eines Links zu einem Werbevideo der KSP Konsorten.

Und ich werde KEINEN Link per Mail anklicken und ich garantiere IHNEN eines:

Eine Anwaltskanzlei mit deren Erfahrung sollte beim Betrug besser sein, als meine Adresse falsch zu schreiben bzw meine Hausnummer zu "vergessen" ubd dann rumzuheulen, dass ihr Brief mich angeblich nicht erreicht hat!

Und was sollen die Unterstellungen von wegen Ausreden?

Noch nie von Liegeschwangerschaft gehört?
Zudem hatte ich eine ISG Blockade.
Ich war mehrfach im KH damit das Kind nicht zu früh kommt!
Soll ich hier Atteste Posten und Untersuchungsergebnisse?

Denkst du ernsthaft, ich denke mir den Scheiß aus?

Davon, dass die Schwangerschaftshormone vergesslich machen?
Ich hatte innen ersten 6 Monaten nichtmal abends sagen könenn was ich morgens gegessen habe!

Deshalb habe ich Hauch hier und auch bei windeln.de MEHRFACH eingeräumt, dass ich mich irren könnte. Das ist nämlich menschlich.

Und was kam? Kam eine Liste der von mir bisher getätigten Bestellungen und Zahlungen?

NEIN.

Die haben mir nicht ein mal Entgegenkommen gezeigt. NICHT EIN MAL.

Ich habe sogar ein mal sehr deutlich gesagt: "Wenn ihr mir den Kontoauszug schickt, der beweist, dass ich was bestellt habe, was und das was offen ist, zahle ich!".

Hat die nicht interessiert!

Ich wurde mit Textbausteinen zugetextet. Mehr nicht.

Sry aber GENAU wegen Leuten wie dir hab ich jetzt das Problem, dass nichtmal von mir gemacht wurde!

Windeln.de muss klar sein, dass TAUSENDE Rechnungen bei ihrer angeblichen "Systemumstellung" mit der Zahlung in Verzug geraten und dann Schuldner werden.

Und das alleine ist scjon blanker Hohn.

Da brauche ich, auf der Suche nach Rat, ich noch infam Unterstellungen.

Außerdem kann ich nicht lügen bzw nur sehr schwer.

Asperger. GOOGLE IT!

Regt mich das auf ey...

-- Editiert von Cotton am 24.05.2017 14:21

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)


Man soll sich nicht schämen, wenn man einfach kein Geld hat. Ich hätte denen offen geschrieben, es ist - kein - Geld da, Ratenzahlung anbieten. Wo keines ist, kann man auch keines eintreiben. Alles andere klingt für mich eher nach Gewissensentlastung....

Diese Antwort kam, nachdem ich mehrfach gemailt hatte:

Zu Punkt 2-4: Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Somit können wir auch Ihr Angebot von 20€ nicht annehmen. Der volle Betrag muss bis 1.10.2016 überwiesen werden!

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#20
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)


Man soll sich nicht schämen, wenn man einfach kein Geld hat. Ich hätte denen offen geschrieben, es ist - kein - Geld da, Ratenzahlung anbieten. Wo keines ist, kann man auch keines eintreiben. Alles andere klingt für mich eher nach Gewissensentlastung....

Diese Antwort kam, nachdem ich mehrfach gemailt hatte:

Zu Punkt 2-4: Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Somit können wir auch Ihr Angebot von 20€ nicht annehmen. Der volle Betrag muss bis 1.10.2016 überwiesen werden!

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und kam eine Antwort auf deine Frage, was das für Artikel sein sollen?
Falls nicht, hake nach. Frage die nochmals. Schreib denen deutlich "Solange Sie ihre gesetzlichen Pflichten gemäß §43d BRAO nicht erfüllen und mir nicht klar ist, worauf die Forderung begründet ist, gibt es von mir keinen Cent. Ich kündige an, demnächst zur Polizei zu gehen, wenn sie nicht endlich klären, worauf die Forderung begründet ist."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#22
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und kam eine Antwort auf deine Frage, was das für Artikel sein sollen?
Falls nicht, hake nach. Frage die nochmals. Schreib denen deutlich "Solange Sie ihre gesetzlichen Pflichten gemäß §43d BRAO nicht erfüllen und mir nicht klar ist, worauf die Forderung begründet ist, gibt es von mir keinen Cent. Ich kündige an, demnächst zur Polizei zu gehen, wenn sie nicht endlich klären, worauf die Forderung begründet ist."


Von Windeln.de bisher nicht.
Habe gestern die Mail mit dem Wortlaut von #3 etwas verändert u geschickt und heute erstmal eine Pauschale Bestätigungsmail erhalten.

Habe denen auch noch nicht meine neue Adresse mitgeteilt.

Das mit der Androhung zu Polizei zu gehen, habe ich aber mit rein geschrieben.

Außerdem habe ich, auch FALLS sie Forderung berechtigt sein sollte, KEINE Lust, mehr als die 118,30 € zu zahlen.

Immerhin habe ich mehrfach um Stundung / Ratenzahlung gebeten.

Ich weigere mich einfach, mir SO an den Karren ****** zu lassen.
Sry für den Ausdruck, aber deren Überheblichkeit macht mich wütend.

-- Editiert von Cotton am 24.05.2017 23:19

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#23
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

"Außerdem habe ich, auch FALLS sie Forderung berechtigt sein sollte, KEINE Lust, mehr als die 118,30 € zu zahlen.

Immerhin habe ich mehrfach um Stundung / Ratenzahlung gebeten."

Sie wissen aber, dass Sie keinen Anspruch auf Ratenzahlung oder Stundung haben? Was das angeht, haben Sie schlicht kein Recht, sich aufplustern. Wenn die Zahlung überfällig ist, dann haben Sie die Summe sowie notwendige Kosten der Beitreibung zu zahlen. Ein Entgegenkommen wie Ratenzahlung oder Stundung ist dann reine Kulanz und wird auch *berechnet*

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
sowie notwendige Kosten der Beitreibung zu zahlen

Die hier bei 0,00€ liegen. Bei von Anfang an strittigen Forderungen bei dem man wiederholt erfolglos um Aufklärung ersucht, war die Einschaltung eines Inkassos/Anwalts Dummfug.

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#25
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Habe heute einen Kontoauszug gejolt. Gutschrift der KSP mot 0.04 €.

Gehe gleich mal zur Bank und hole alles Geld ab um meine Miete usw zahlen zu können.

Leider zu spät gesehen.

Di Punkt 8 Uhr werde ich bei der Bank auf der Matte stehen und darum bitten das Geld mit Vermerk "Konto nicht bekannt" zurück zu buchen.

Trotzdem werde ich jetzt überall in Verzug geraten, da nicht abgebucht werden kann dann, wenn die das Konto pfänden.

-- Editiert von Cotton am 02.06.2017 20:54

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#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Cotton):
Trotzdem werde ich jetzt überall in Verzug geraten, da nicht abgebucht werden kann dann, wenn die das Konto pfänden.

Ohne Titel können die nicht pfänden.
Von daher muss man sich wohl keine Sorgen machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#27
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Cotton):
Trotzdem werde ich jetzt überall in Verzug geraten, da nicht abgebucht werden kann dann, wenn die das Konto pfänden.

Ohne Titel können die nicht pfänden.
Von daher muss man sich wohl keine Sorgen machen.


Ja aber wo bleibt der Titel?

Wo bleiben die von mir geforderten Nachweise?

Was ist mit § 43 d BRAO ?

Hat die alles nicht interessiert!

Es kam nämlich NICHTS MEHR nach!

Ich gucke morgen mal, ob unsere örtlichen Wache der Polizei besetzt ist. Dann erstatte ich Anzeige wegen Betruges.

Weiß garnicht wo ich anfangen soll das Problem zu lösen.

Könnte heulen. Allein der Aufwand wenn die das Konto sperren...

Habe das mal bei einem Ex erlebt. Das war echt übel.

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#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Allein der Aufwand wenn die das Konto sperren...

Können die ohne Titel nicht. Wie Harry schon geschrieben hat.
Und die Titulierung (Mahnbescheid oder Klage) bekommt man normalerweise mit.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#29
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Du hast anscheinend ein verzerrtes Rechtsbild.
Einfach so das Konto pfänden geht nicht.
Anzeige wird sowieso eingestellt, da verwette ich jetzt schonmal 50€ drauf.
Freu dich doch über die 0,04€ und vergiss das ganze. Oder es dauert eben ein bisschen, dass ist ja gut möglich.
Wenn du tatsächlich Schulden dort hast (ob jetzt mal durch eine Systemumstellung oder whatever) würde ich eben versuchen, dass ganze so gut wie möglich aus der Welt zu schaffen.


Zitat:
Außerdem habe ich, auch FALLS sie Forderung berechtigt sein sollte, KEINE Lust, mehr als die 118,30 € zu zahlen.

Gute Frage was ein Richter zu den Anwaltskosten sagen würde, wenn man sich mit dem Einzug etwas Zeit lässt.
Nach meiner Auffassung haben sie dazu (eigentlich) drei Jahre Zeit. Die andere Frage ist, ob man sein Konto eben in dieser Zeit auch immer gedeckt lassen muss. Aber das kann ein Richter sicherlich besser beurteilen als ich.

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#30
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Cotton):
Ich habe sogar ein mal sehr deutlich gesagt: "Wenn ihr mir den Kontoauszug schickt, der beweist, dass ich was bestellt habe, was und das was offen ist, zahle ich!"


Zitat (von Cotton):
Man soll sich nicht schämen, wenn man einfach kein Geld hat. Ich hätte denen offen geschrieben, es ist - kein - Geld da, Ratenzahlung anbieten. Wo keines ist, kann man auch keines eintreiben.



Fällt dir eigentlich was auf??


Zitat (von Cotton):
werde ich bei der Bank auf der Matte stehen und darum bitten das Geld mit Vermerk "Konto nicht bekannt" zurück zu buchen.



Wie weltfremd kann man eigentlich sein?


Signatur:

Gruß Charly

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