KSP Kanzlei Inkasso ohne vorherige Mahnung?

3. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
258
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Kanzlei Inkasso ohne vorherige Mahnung?

Guten Tag,

Ich habe gestern eine Email von der KSP Kanzlei über eine ausstehende Gastzahlung von Paypal erhalten.

Es handelt sich um einen Betrag von
10,59 €, zuzüglich 36,00 € Anwaltsgebühr und 7,20 € Auslagenpauschale. Insgesamt möchte man also 53, 79 € von mir haben


Die Zahlung konnte ich nach langer Suche (in der Email gab es keine weiteren Infos dazu) finden, diese stammt vom 14. August und ist tatsächlich zurück gebucht worden.

Allerdings habe ich dazu (anders als in der Email von KSP behauptet) nie eine Mahnung von PayPal erhalten. Ich hab meinen gesamten Email Account durchforstet, diese Mahnung(en) gibt es nicht.

Das habe ich der Kps bereits schriftlich mitgeteilt, ebenfalls habe ich sie in Kentniss gesetzt, dass ich durch die fehlenden Mahnungen nicht bereit bin mehr als die 10, 59 € zu bezahlen (natürlich höflich formuliert ).


Hab ich Chancen damit durchzukommen?
Ist das was diese Kanzlei und PayPal da machen überhaupt rechtens?

VG

258

-- Editiert von 258 am 03.10.2018 12:30

-- Editiert von 258 am 03.10.2018 12:31

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von 258):
Allerdings habe ich dazu (anders als in der Email von KSP behauptet) nie eine Mahnung von PayPal erhalten.

Doch, auf dem Kontoauszug. Wenn man die nicht liest, fällt das unter "selber schuld".



Zitat (von 258):
Hab ich Chancen damit durchzukommen?

Keine guten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
258
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kps ist schrieb in seiner Email das PayPal mich per Mail abgemahnt hat und das war definitiv nicht der Fall.
Ein Kontoauszug ist meine Mahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
258
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 258):

Ein Kontoauszug ist meine Mahnung.

Ich meinte natürlich "keine Mahnung".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja und nein. Tatsächlich ist man mit Rücklastschrift in Verzug und wenn die Bank dich nicht ordnungsgemäß ausdrücklich informiert, dann ist das dein Problem, nicht das von PayPal.

Allerdings würde ich das mit Argument "Überfallinkasso" zurückweisen. Also nur die Hauptforderung überweisen, etwaige Rücklastschriftgebühren (sofern angemessen und gefordert), ggf. Briefporto. Rest siehe Google.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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