Guten Tag,
Ich habe gestern eine Email von der KSP Kanzlei über eine ausstehende Gastzahlung von Paypal erhalten.
Es handelt sich um einen Betrag von
10,59 €, zuzüglich 36,00 € Anwaltsgebühr und 7,20 € Auslagenpauschale. Insgesamt möchte man also 53, 79 € von mir haben
Die Zahlung konnte ich nach langer Suche (in der Email gab es keine weiteren Infos dazu) finden, diese stammt vom 14. August und ist tatsächlich zurück gebucht worden.
Allerdings habe ich dazu (anders als in der Email von KSP behauptet) nie eine Mahnung von PayPal erhalten. Ich hab meinen gesamten Email Account durchforstet, diese Mahnung(en) gibt es nicht.
Das habe ich der Kps bereits schriftlich mitgeteilt, ebenfalls habe ich sie in Kentniss gesetzt, dass ich durch die fehlenden Mahnungen nicht bereit bin mehr als die 10, 59 € zu bezahlen (natürlich höflich formuliert ).
Hab ich Chancen damit durchzukommen?
Ist das was diese Kanzlei und PayPal da machen überhaupt rechtens?
VG
258
-- Editiert von 258 am 03.10.2018 12:30
-- Editiert von 258 am 03.10.2018 12:31
KSP Kanzlei Inkasso ohne vorherige Mahnung?
3. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 3. Oktober 2018 | 12:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Kanzlei Inkasso ohne vorherige Mahnung?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 3. Oktober 2018 | 13:00
Von
Status: Unbeschreiblich (111286 Beiträge, 38566x hilfreich)
ZitatAllerdings habe ich dazu (anders als in der Email von KSP behauptet) nie eine Mahnung von PayPal erhalten. :
Doch, auf dem Kontoauszug. Wenn man die nicht liest, fällt das unter "selber schuld".
ZitatHab ich Chancen damit durchzukommen? :
Keine guten ...
#2
Antwort vom 3. Oktober 2018 | 13:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kps ist schrieb in seiner Email das PayPal mich per Mail abgemahnt hat und das war definitiv nicht der Fall.
Ein Kontoauszug ist meine Mahnung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Oktober 2018 | 14:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Ein Kontoauszug ist meine Mahnung.
Ich meinte natürlich "keine Mahnung".
#4
Antwort vom 3. Oktober 2018 | 16:46
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16108x hilfreich)
Ja und nein. Tatsächlich ist man mit Rücklastschrift in Verzug und wenn die Bank dich nicht ordnungsgemäß ausdrücklich informiert, dann ist das dein Problem, nicht das von PayPal.
Allerdings würde ich das mit Argument "Überfallinkasso" zurückweisen. Also nur die Hauptforderung überweisen, etwaige Rücklastschriftgebühren (sofern angemessen und gefordert), ggf. Briefporto. Rest siehe Google.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.706
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
Top Inkasso Themen
-
70 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten