Guten Tag,
ich habe bereits einige Ergebnisse im Forum zu der Kanzlei gefunden, jedoch hat keine Fallbeschreibung so recht auf meine Situation gepasst.
Vor ca. 2 Monaten habe ich zwei Abbuchungen von paypal auf meinem Konto gefunden, die ich nicht autorisiert habe.
Zwei Tage später habe ich diese beiden Beträgen unter Angabe von "Widerspruch" stornieren lassen.
Damit war die Sache für mich erledigt, Mahn-Emails oder sonstiges sind mir so nicht bekannt.
Jetzt habe ich wie gesagt eine Zahlungsforderung bekommen von über 138€.
Komisch ist jedoch, dass lediglich eine Abbuchung eingefordert wird in Höhe von 47€.
Von meinem zweiten Storno in Höhe von 28€ wird hier nichts erwähnt.
Wie soll ich mich nun verhalten? Das ganze ignorieren oder paypal anschreiben und darüber aufklären, dass ich diese Zahlungen nicht autorisiert habe? (Dies habe ich vorher nicht getan, da es keine Rückmeldung gab und ich somit nicht die Notwendigkeit der Kontaktaufnahme mit paypal sah)
Danke schonmal im Voraus!
-----------------
""
KSP Kanzlei-paypal
19. September 2013
Thema abonnieren
Frage vom 19. September 2013 | 12:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Kanzlei-paypal
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. September 2013 | 13:05
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4886x hilfreich)
quote:
von lynx95 am 19.09.2013 12:08
Wie soll ich mich nun verhalten?
Wie in jedem anderen Fall auch:
quote:
Aus: http://www.123recht.net/Auerordentliche-Kuendigung-11-DSL-__f434332.html
von mepeisen am 12.08.2013 23:21 (editiert)
Ich würde nur knapp (per Einschreiben) antworten. So nach dem Motto "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und erkenne das Inkassoverfahren nicht an. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 19. September 2013 | 13:27
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16199x hilfreich)
Ggf. sollte man den Satz "Ich habe die Zahlung nicht autorisiert" hinzufügen, um Zeit zu sparen bzw. den Grund des Widerspruchs anzudeuten. Danach kann man aber getrost schweigen.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Und jetzt?
Schon
280.807
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
26 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Inkasso Themen
-
13 Antworten
-
3 Antworten