KSP - Kanzlei will trotz Klärung (Erledigung) abzocken!!

22. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)
KSP - Kanzlei will trotz Klärung (Erledigung) abzocken!!

Hallo,

kurze Sachlage:
- Bei Ebay Artikel gekauft und über Lastschrift (PayPal) abbuchen lassen.
- Artikel kam nicht an - OBWOHL gemäß Sendungsverfolgung zugestellt !! (Der Artikel ist versehentlich in einem Container für Selbstabholer gelandet - Zustellung ungewiss)
- Zwischenzeitlich mehrmals den Verkäufer kontaktiert - mit folgendem Ergebnis: Kann man nichts machen - bitte DHL kontaktieren...
- DHL konnte ebenso nichts machen
- nach drei Wochen Lastschrift zurückgebucht und gleiches woanders gekauft.
- nach DREI MONATEN (!!!!) dann Artikel in einem total kaputten Karton (Bilder vorhanden) erhalten (Artikel dennoch unversehrt)
- konnte den Artikel verwenden und benachrichtigte am gleichen Tag den Verkäufer
- die Ware wurde auf sein Konto bezahlt, da die PayPal-Kontonummer nicht ermittelbar!

Jetzt kommt KSP und will ca. 200,- EUR (Gebühren und Warenwert). Die Sachlage hatte ich erklärt und dennoch mittlerweile drei Mahnungen erhalten. Der letztendlichen gerichtlichen Mahnung widersprochen. Jetzt weitere Androhungen weiterer Kosten erhalten. Geht wohl auf ein gerichtliches Verfahren hinaus...

Was ist blos los in Deutschland????
Anstatt sie ihrer Mandatschaft (PayPal) erklären, dass ihr Kunde das Geld mittlerweile (nach Zustellung des Artikels) erhalten hat, wollen die mich (wegen Gebühren???) weiterhin abzocken.

Was haltet ihr davon ??

Zudem noch Zitat:

Zitat:
Hierzu heißt es in Abschnitt B, Punkt 2.5 der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr":

"Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen."


Lieben Gruß Schmitty

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Zitat:
Was ist blos los in Deutschland????

Nur weil irgendeine Anwaltskanzlei völlig absurde Rechtsauffassungen hat, ist gleich in Deutschland was verkehrt?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Nicht nur deswegen. Aber ich bin halt ein älterer Jahrgang und erinnere mich an bessere Zeiten...

Angesichts der Vielfältigkeit (Erfindungsreichtum?) bin ich schon der Meinung dass in diesem Rechtsstaat was nicht stimmen kann... Unbeachtet das diese "Kanzlei" nicht ein Einzelfall ist und das der zunehmende Trend offensichtlich ist!

Sonst fällt Dir nichts dazu ein? Schade!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von schmitty):
Was ist blos los in Deutschland????

Tja, ich würde sagen eien schleichende cerebrale Degeneration.
Einfachste Sachen (wie lesen von Anleitungen, Verifizierung von Handlungen bevor man handelt, ...) werden nicht mehr gemacht.
Vom Land der Dichter und Denker zum zum Land der nichtmehr ganz dichten und Ignoranten und Unwissenden.

Aber da beim Staat die Förderung der Bildung auch nicht wirklich oberste Priorität besitzt, werden wir damit noch eine ganze Weile leben müssen ...



Zitat (von schmitty):
nach drei Wochen Lastschrift zurückgebucht und gleiches woanders gekauft.

Das war schlicht rechtswidrig.
Zuvor hätte es der Aufforderung zu Nachbesserung und bei Misserfolg der Nachbesserung des Rücktritts das Kaufvertrages mit Fristsetzung nach Datum zur Rückzahlung des Betrages bedurft.
Erst wenn all das fehlgeschlagen wäre, hätte man sich der Rücklastschrift bedienen dürfen.

Daran ändert dann auch die erneute Zahlung nichts, denn der Anwalt wurde wohl beauftragt, bevor diese erneute Zahlung auf dem Konto des Verkäufers eintraf und auch dem Käufer zuzuorden war?
Falls nicht, hat man Pech gehabt.


Fraglich wäre allerdings, wie die Rechnung des Anwalts genau aufgeschlüsselt ist.
Denn oftmals schleichen sich da kleine Fehler ein, die unter dem strich einiges usmachen können.



Zitat (von schmitty):
die Ware wurde auf sein Konto bezahlt,

Mit einen eindeutigen Verwendungszweck wie Rechnungsnummer?



Zitat (von schmitty):
da die PayPal-Kontonummer nicht ermittelbar!

Es gibt für Inhaber von Paypalkonten keine Kontonummer. Gab es auch noch nie.



Zitat (von mepeisen):
Nur weil irgendeine Anwaltskanzlei völlig absurde Rechtsauffassungen hat

Obwohl diese Kanzelei für völlig absurde Rechtsauffassungen bekannt ist, ich kann hier derzeit keine erkennen.

Offenbar fordern die nur die Gebühren, die durch ihre Einschaltung aufgrund eines nicht berechtigten Lastschriftstornos ausgelöst wurden.





-- Editiert von Harry van Sell am 22.04.2018 19:48

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Zitat:
Sonst fällt Dir nichts dazu ein? Schade!

Du hast keine konkrete Frage gestellt.... In das Weltuntergangslied stimme ich jedenfalls aus Prinzip nicht ein. Und dieses "Deutschland-Bashing" oder diese Mentalität der deutschen Jammerlappen, die ständig über den Untergang Deutschlands jammern finde ich ganz ehrlich zum Kotzen.

Achja: Und meine persönliche Meinung zu Inkassos ist aus vielerlei Gründen nicht die beste. Ändert nichts daran, dass ich trotzdem finde, dass dein Gejammere nicht in Ordnung ist.

Zitat:
ich kann hier derzeit keine erkennen

Es gibt einen Vertrag zwischen Händler und Kunde. Die Frage ob der Händler korrekt zur Leistungsverfüllung gemahnt wurde, kann man stellen. Ja. Händler hat aber den Vertrag zunächst nicht erfüllt, danach hat Händler offenbar eine Zahlungsanweisung erteilt. Diese hat der Kunde erfüllt. Dass Paypal erneut Geld fordert, ist erst mal Unsinn.
Was hier meiner Meinung nach passiert ist ein Vertragsbruch zwischen Händler und Paypal. Und zwar über die Klausel, dass der Händler das Geld nicht parallel einfordern darf. Und der Versuch von Paypal, diesen Konflikt auf dem Rücken des Kunden auszutragen.

Man kann es auch anders ausdrücken: Paypal kann und darf nur dann eine Forderung stellen, wenn sie sich das ganze vom Händler abtreten lassen. So steht es übrigens auch in der Paypal-AGB. Abtretung bedeutet aber: Man darf Paypal dieselben Vorbehalte machen wie dem Händler. Und das bedeutet: Der Vorbehalt (Vertrag nicht erfüllt. Dann bereits bezahlt) darf also Paypal gemacht werden.


-- Editiert von mepeisen am 23.04.2018 06:33

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#5
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 466x hilfreich)

Wir kennen nicht die genaue Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer, aber für mich klingt die Geschichte in etwa so (Dabei gehe ich von einem gewerblichen Verkäufer aus):
1. Bestellung
2. Ware wurde verschickt.
3. Geldeinzug per Lastschrift
4. Ware verschwunden.
5. Nacherfüllung verweigert ("Kann nichts machen")
6. Rückbuchung der Lastschrift
7. Eintreffen der Ware
8. Bezahlung durch den Käufer

Ich sehe hier einen einzigen Fehler des Käufers: Er hätte eine Frist setzen müssen für die Rückerstattung des Kaufbetrags.
Ich denke aber, dass das nicht dazu ausreicht, dass ein geschäftserfahrenes Unternehmen wie Paypal einen Rechtanwalt einschaltet um die Rücklastschriftsgebühren (denn um mehr darf es hier nicht gehen) einzutreiben. Auch Paypal hätte hier erst eine Frist setzen müssen.

Ich persönlich würde es hier auf einen Prozess ankommen lassen - natürlich auch mit dem Risiko, ihn zu verlieren, aber meine Einschätzung ist 75 : 25 für den Gewinn. Ich bezweifel sogar, dass es Paypal auf einen Prozess ankommen lässt.

Gruß

Shihaya

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Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#6
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

@ Shihaya:

Nicht PayPal ist der eigentliche "Gegner", sondern KSP (spezialisiert auf allg. Geldeintreibungen)...

PayPal hat sich gar nicht erst geäüßert.
Der Käufer schiebt es (nach acht Mails) letztlich auf die sog. Automatisierung.
DHL kann da auch nichts machen... Drei Wochen noch gewartet - dann Rücklastschrift...

Es geht doch nur ums Geld und nicht um das Rechtliche. Selbst nach Klärung der Sache - ungeachtet davon dass bekanntlich der Verkäufer nun sogar doppeltes Geld erhielt und PayPal es wohl dabei belässt (warum?) - möchte man sich doch lieber einmal den Kunden zuwenden.
Bei diesem scheint es doch sehr lukrativ zu sein, insbesondere wenn man ihn jetzt mit (massiven) Drohbriefen bearbeitet und einschüchtert bis dieser dann einknickt...

Klappt schon...

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#7
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von schmitty):
Was ist blos los in Deutschland????

Tja, ich würde sagen eien schleichende cerebrale Degeneration.
Einfachste Sachen (wie lesen von Anleitungen, Verifizierung von Handlungen bevor man handelt, ...) werden nicht mehr gemacht.
Vom Land der Dichter und Denker zum zum Land der nichtmehr ganz dichten und Ignoranten und Unwissenden.

Aber da beim Staat die Förderung der Bildung auch nicht wirklich oberste Priorität besitzt, werden wir damit noch eine ganze Weile leben müssen ...


Wie darf ich das denn verstehen?
Das eine Lastschrift nicht zurückgebucht werden darf wenn man keine Ware erhält ?
Oder dass ich ein Buch (Vertragsvereinbarung aus Luxemburg) lesen muss, bevor ich den angebotenen Button "Lastschrift" anklicke...

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von schmitty):
Das eine Lastschrift nicht zurückgebucht werden darf wenn man keine Ware erhält ?

Doch, aber man muss halt die Vorraussetzungen schaffen will man es rechtlich korrekt machen - oder halt die negativen Folgen tragen.



Zitat (von schmitty):
Oder dass ich ein Buch (Vertragsvereinbarung aus Luxemburg) lesen muss,

Aber nein, man muss überhaupt nichts lesen.
Aber auch dann muss man sich halt damit abfinden, das das daraus resultierende falsche Handeln negativen Folgen haben kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke... jetzt bin ich beruhigter.

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#10
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 466x hilfreich)

KSP ist nur eine Rechtsanwaltskanzlei. Diese muss von irgendjemanden beauftragt werden - und das ist Paypal.
Ergo: Paypal ist dein Gegner!

Wie schon gesagt: Ich würde es darauf ankommen lassen.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Zitat:
Wie darf ich das denn verstehen?

Ich drücke es mal anders aus: Als erwachsener und mündiger Bürger Deutschlands will man es so, dass man weder grenzenlos überwacht wird noch staatlich bevormundet wird. Wenn man dann aber eigene Versäumnisse hat, wie das rechtzeitige Informieren über normale Vertragsverhältnisse, dann aber zeitgleich nach staatlicher Regulierung oder anderen Dingen schreit um von den eigenen Versäumnissen abzulenken, dann ist das eine kindische und alberne Ansicht.

Die geht es hier ja sowieso nur ums reine Bashing und nicht um eine vernünftige Problemlösung oder um ein sachliches Zurechtlegen von Argumentationen, habe ich Recht? Denn du für dich hast ja längst klar geregelt, wie du vorgehst.

Von einem erwachsenen und mündigen Bürger Deutschlands sollte man einfach mehr erwarten als so ein kindisches Verhalten.

Ändert an der Gesamtsituation nichts. Und ja, ich würde hier vom Endergebnis her auch einfach mal abwarten, ob die jemals klagen und mich dann mit Sachargumenten zur Wehr setzen. Nur muss dir doch klar sein, dass du bei so einem Verhalten mit Abendland-Untergangs-Szenario auch mal Gegenwind hörst in einem Forum.

-- Editiert von mepeisen am 23.04.2018 11:31

Signatur:

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#12
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
KSP ist nur eine Rechtsanwaltskanzlei. Diese muss von irgendjemanden beauftragt werden - und das ist Paypal.
Ergo: Paypal ist dein Gegner!

Wie schon gesagt: Ich würde es darauf ankommen lassen.

Gruß

Shihaya


PayPal ist der "Aufhänger" ! Kann mir vorstellen, dass es vertraglich so geregelt ist, dass KSP eigenmächtig handeln kann (nachdem diese vom System informiert wurden). PayPal wird da gar nicht gefragt - eher informiert. Die nehmen das lediglich zur Kenntnis und mischen sich nicht ein, da sie zu einem ihren Vertragspartner vertrauen und zum zweiten keinen allzu gravierenden Nachteil erfahren...

KSP will Geld (Gebühren)! PayPal macht gar nichts! Sie bräuchten led. das Geld vom Verkäufer zurückfordern, mit Hinweis auf den Schriftverkehr und der Sachlage. Dann wäre die Sache erledigt...
Aber die kommunizieren doch noch nicht einmal miteinander...

Natürlich lasse ich es drauf ankommen.

Und was ist eigentlich "Bashing" ?



-- Editiert von schmitty am 23.04.2018 12:12

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Was auch immer vertraglich zwischen Paypal und KSP vereinbart sein mag, braucht den Schuldner nicht zu interessieren. Und das ändert auch an der grundsätzlichen Vertrags-Situation zwischen Paypal und Kunde exakt gar nichts.
Und das ist übrigens auch gut so. Denn sonst könnten ja irgendwelche nachteiligen Dinge zwischen Paypal und KSP vereinbart werden, die man "schlucken müsste". Ist zum Glück wie gesagt nicht der Fall.

Zitat:
Und was ist eigentlich "Bashing" ?

Übersetzung ist in etwa "Laut meckern" oder "draufprügeln". Oder auch "an den Pranger stellen". Wort aus dem Internetzeitalter, wenn es nicht mehr um eine reine Sachdiskussion geht, sondern nur noch darum, auf jemanden bzw. eine Firma einzuprügeln und sich mal Luft zu verschaffen.

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#14
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Es stellt sich mir die Frage, wer hier wohl von einer Sache abweichen will...
Vielleicht solltest auch Du einmal Toleranz üben und nicht meinen Unmut als kindisch darstellen.
Prügelst Du gerade auf mich ein? Musst auch Du Dir Luft jetzt verschaffen?

Wie gesagt ich bin alter Jahrgang. Und verstehe somit nicht alles was auf der Welt passiert. Aber da bin ich wohl nicht der Einzige...

Alleine die Tatsache dass unten drei Themen über Gebühren/Inkassobüros/Unrecht/Dubiose Zahlungsaufforderungen und zudem noch abertausende im Netz zu finden sind, bestätigt quasi meinen wachsenden Unmut.

Das schlimme daran: Tendenz steigend!
Falls ich Dir auf den Schlips getreten bin, tut es mir leid. War nicht meine Absicht!
Bleib locker und komm wieder runter!

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Ich habe keine Probleme mit dir, ich kenn dich ja nicht mal. Dieses "Tendenz steigend" ist Quatsch. Inkassos waren schon seit Ewigkeiten Meister im Gebühren-Erfinden und arbeiten seit Ewigkeiten nach dem Motto "Wir probieren halt mal alles aus den Grauzonen und suchen uns einen Dummen." Die haben diesbezüglich schon ewig Narrenfreiheit. Das ist kein plötzlich in den letzten eins zwei Jahren aufkommendes Phänomen.

Mir geht's auch nicht darum. Mir geht's um deinen Unterton, der da heißt "Deutschland geht vor die Hunde."

Diese Argumentationen kennt man vorrangig von gewissen Neonazis (AfD) oder Reichsbürgern. Ich will dich wirklich nicht in diese Ecke stellen, aber ich reagiere bei diesen Untertönen mittlerweile durchaus etwas dünnheutiger. Vor allem weil ich keine Lust habe, dass diese rechtsradikalen Kräfte weiteren Zulauf kriegen oder sich an solchen Fallbeispielen aufhängen um das Versagen der "etablierten" Politik zu feiern.

Deswegen meine etwas deutlicheren Töne. Wenn du dich da angegriffen fühlst, dann sorry. Ich hoffe, dass meine Hintergedanken nun etwas deutlicher geworden sind.

Mir stinkt auch gewaltig, dass Inkassos jahrelang Geld-Druckmaschinen auf dem Rücken teilweise der Ärmsten der Armen erfunden haben. Dass sie in meinen Augen systematisch Straftaten begehen mit den Behauptungen, die Gebühren würden immer alle so richtig sein. Dass da seit Jahren jeder mit den Achseln zuckt und sagt "Es bleibt ja jedem selbst überlassen, sich zivilrechtlich zur Wehr zu setzen."
Ja, das stinkt mir auch. Deswegen meine ich aber nicht, dass Deutschland automatisch vor die Hunde geht, nur weil in diesem Sektor was absolut nicht passt.

P.S.: Nach langer Zeit haben auch mal endlich welche kapiert in Berlin, dass es so nicht weitergeht. Es starten Aufklärungsinitativen. Beispielsweise Webseiten gegen überzogene Inkassogebühren, gefördert vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und Justiz. Lange hats gedauert, aber es geht auch was in dem Bereich. Das nur am Rande ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#16
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Update:

Folgende E-Mail erhielt ich noch Ende April:

Zitat:
Herrn
"Schmitty"


Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Aktenzeichen: PL123456789
Ihr Widerspruch gegen den Mahnbescheid vom 00.00.2018


Sehr geehrter Herr "Schmitty",

bekanntlich vertreten wir die Interessen der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.. Wir haben Ihnen vor kurzem einen Mahnbescheid zustellen lassen. Hiergegen haben Sie Widerspruch erhoben, ohne dass Sie auf unsere vorherigen Schreiben bislang reagiert bzw. erhebliche Einwendungen gegen die zum obigen Aktenzeichen geltend gemachte Forderung erhoben haben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es aufgrund Ihres Widerspruchs zu einem Prozess mit weiteren erheblichen Kosten kommen kann, die bei Obsiegen unserer Mandantin zu Ihren Lasten gehen würden. Die Kosten für die Durchführung eines streitigen Verfahrens belaufen sich auf mindestens EUR xx,xx.

Sofern es Ihnen nicht möglich sein sollte, die Gesamtforderung in Höhe von aktuell EUR xxx,xx in einer Summe zu zahlen, bieten wir Ihnen zur Vermeidung des Rechtsstreits an, die Gesamtforderung in 6 Monatsraten auszugleichen. Die monatliche Rate beträgt in diesem Fall EUR xx,xx.

Den Eingang der ersten Rate erwarten wir bis spätestens zum
00.04.2018

auf unserem Konto eingehend.

Zahlen Sie an:
Empfänger: KSP Rechtsanwälte
IBAN: DE55200700240090173600
BIC: DEUTDEDBHAM
Betrag: EUR xx,xx
Verwendungszweck: PL123456789

Die weiteren Raten werden jeweils zum 15. des folgenden Monats fällig.

Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns.
Entweder
• telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 oder
• unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (kontaktpaypal@ksp.de) oder
• über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen".

Wir machen darauf aufmerksam, dass sich die Forderung um weitere Zinsen sowie die Einigungsgebühr in Höhe von EUR xx,00 erhöht. Diese Gebühr ist Bestandteil der angebotenen Ratenzahlungsabrede. Mit der ersten Zahlung in Höhe von mindestens der angebotenen Rate wird die Annahme dieses Ratenzahlungsangebotes bestätigt und die Gesamtforderung inklusive der Kosten dieser Vereinbarung in Höhe der unten ausgewiesenen Einigungsgebühr sowie die weitergehenden Zinsen anerkannt.

Sollte Ihnen die Zahlung der vorgenannten Rate nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, so dass wir eine an Ihre finanziellen Möglichkeiten angepasste Ratenzahlung vereinbaren können.


Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte


Gesamtforderung: EUR xxx,xx
Hierin ist die Einigungsgebühr gemäß Ziffer 1003 VV RVG in Höhe von EUR xx,00 enthalten.


Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.


Seitdem nichts mehr gehört von denen...
Wir lassen es mal dahingestellt, ob es sich für diese "Kanzlei" lohnt (unberechtigte) Forderungen i. H. bis 200,- Euro gerichtlich weiterzuverfolgen, oder ob sie diesmal selbst erkannt haben, das selbst massive Einschüchterungsversuche nicht gefruchtet haben...

Dennoch zeugt dieses Verhalten nicht gerade von hoher Seriösität !!
Ich sage dazu nur "pfui Teufel"...
Lieben Gruß
Schmitty

> Dieser Treath kann somit als erledigt vermerkt werden...

-- Editiert von schmitty am 29.09.2018 14:19

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