KSP @ Mahnbescheid

9. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Fitte1000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP @ Mahnbescheid

Hallo zusammen,

am Freitag bekam ich eine Mail von dem KSP-Team.

Sie haben mir mitgeteilt, dass ein MB an mich unterwegs sei.

Mir ist aufgefallen, dass auf der Mail meine Adresse nicht korrekt aufgeführt ist,

D.h. genau:
Vorname, Name stimmt
Straße, Hausnummer stimmt
PLZ stimmt
Stadt falsch

Die vorherigen Briefe kamen immer an.

Nur wie verhält sich das jetzt beim MB?

Ich muss ja rechtzeitig widersprechen.

Soll ich gegebenenfalls KSP nochmal schreiben?

Danke
Fitte1000

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 839x hilfreich)

Hallo, Deine Zeit läuft erst, nachdem der MB ordnungsgemäß zugestellt wurde und nicht bereits, wenn KSP Dir eine Email zusendet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fitte1000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

@hausfrau das ist mir so weit klar.


;ir geht es darum,

wenn die Post einen Brief zustellt, dann schauen die ja zuerst nach der PLZ, Straße, Name.

Wie gehen die denn aber bei einem MB vor.

Das Inkassobüro stellt beim Amtsgericht einen MB. Wenn die nun aber nicht die korrekte Adresse haben?

Beantragen die bei Stadt x einen MB, obwohl ich in Stadt y wohne?
Überprüfen die ob ich überhaupt dort wohne oder schicken Sie den MB einfach ab?


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5086 Beiträge, 1971x hilfreich)

Zitat:
Sie haben mir mitgeteilt, dass ein MB an mich unterwegs sei.


Rein taktisch gesehen, macht es für KSP überhaupt keinen Sinn, den Schuldner per E-Mail zu informieren, dass ein Mahnbescheid beantragt wurde.
Beim Mahnbescheid wird ja gerade darauf spekuliert, dass der Schuldner es versäumt, dem Bescheid rechtzeitig zu widersprechen (z.B. durch eine längere Abwesenheit). So wird der Schuldner gewarnt.

In meinen Augen ist die E-Mail daher eher als Drohung zu sehen: wenn Du jetzt nicht zahlst, beantragen wir einen Mahnbescheid, d.h. KSP hätte noch kein Geld für einen Mahnbescheid ausgegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fitte1000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@vundaal
das ist mir auch schon in den Sinn gekommen, siehe der letzten Mail:
______
Aus diesem Grunde haben wir nunmehr das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet. Ein Mahnbescheid wurde bereits beantragt und wird Ihnen in den nächsten Tagen vom Amtsgericht zugestellt werden. Die Gesamtforderung hat sich hierdurch auf EUR xyz erhöht.

Sofern Sie die Gesamtsumme unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb der nächsten zehn Tage bei uns eingehend - ausgleichen, können Sie den Ihnen zugehenden Mahnbescheid als erledigt betrachten. Auf diese Weise ersparen Sie sich die bei der erfolgreichen Fortführung des gerichtlichen Mahnverfahrens entstehenden, recht erheblichen Kosten.
_________




-- Editiert von Fitte1000 am 09.11.2015 11:10

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 839x hilfreich)

Zitat:
Sofern Sie die Gesamtsumme unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb der nächsten zehn Tage bei uns eingehend - ausgleichen, können Sie den Ihnen zugehenden Mahnbescheid als erledigt betrachten. Auf diese Weise ersparen Sie sich die bei der erfolgreichen Fortführung des gerichtlichen Mahnverfahrens entstehenden, recht erheblichen Kosten.


Egal, was Du machst. Du musst den (in Zukunft) zugegangenen Mahnbescheid bearbeiten und an das Gericht zurücksenden. Da erledigt sich nix von selbst.

Worum geht es bei der Forderung, ist diese berechtigt oder unberechtigt ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16201x hilfreich)

Zitat:
Beantragen die bei Stadt x einen MB, obwohl ich in Stadt y wohne?

Es gibt (nach Bundesländern orientiert) zentrale Mahngerichte.
Wenn die Post den Mahnbescheid zurückschickt als nicht zustellbar, dann war die Zustellung nicht erfolgreich.
Wenn die Post das in deine Stadt schickt und dann in deinen Briefkasten wirft, unterschreibt der Zusteller und dann ist es zugestellt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fitte1000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nur Angst, dass der MB nicht bei mir landet, sondern in der Stadt x, da KSP irgendwie einen Fehler in meiner Adresse hat. (Was wohl eher unwahrscheinlich ist, da es in der Stadt x wohl kaum die selbe Straße mit dem selben Mieter gibt)

Ich könnte jetzt

a) Sie auf den Fehler hinweisen

b) abwarten bis Sie meine korrekte Adresse haben





0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16201x hilfreich)

Ob es in der anderen Stadt diese Straße und Hausnummer gibt, weiß ja Google Maps ;-)

Zitat:
Ich könnte jetzt

a) Sie auf den Fehler hinweisen

b) abwarten bis Sie meine korrekte Adresse haben

Wenn du die bereits gestellten Fragen beantwortest, kann man dir ja zu einer Strategie raten... Also nochmal: Ist die Forderung selbst berechtigt oder ist sie das nicht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
Fitte1000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Forderung ist nicht durchsetzungsfähig.

Stichwort Online Casino

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5086 Beiträge, 1971x hilfreich)

Zitat:
Ich habe nur Angst, dass der MB nicht bei mir landet, sondern in der Stadt x, da KSP irgendwie einen Fehler in meiner Adresse hat.


Für Fälle, wo ein Mahnbescheid an die falsche Adresse irgendwie zugestellt wurde, gibt es immer die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16201x hilfreich)

Dann einfach zurücklehnen und wie vundaal schreibt gibt es Mittel und Wege einem falsch zugestellten Mahnbescheid beizukommen. Die Beweislast, dass es in einer völlig falschen Stadt gelandet ist, ist normalerweise relativ einfach.

Aber dennoch solltest du, wenn er in deinem Briefkasten landet, sich trotzdem drum kümmern. Denn wenn es in deinem Briefkasten landet, dann war das auch der Zusteller von deiner Stadt und nicht der von der anderen Stadt und dann kannst du nicht beweisen, dass es falsch zugestellt wurde...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#12
 Von 
Fitte1000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Fitte1000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

heute ist es soweit, ich habe den MB erhalten.

Ich werde nun den MB widersprechen.

Generelle Frage:
Oben das Feld "Mahnbescheid voll widersprechen"

Unterschreiben

Und per Einschreiben ans Gericht zurückschicken?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5086 Beiträge, 1971x hilfreich)

genau!

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#15
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 321x hilfreich)

Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen, wenn dich die Gegenseite dazu auffordert!!!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Fitte1000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Widerspruch ist am 15.12.2015 im Mahngericht eingetroffen.
Jetzt heisst es abwarten.

Danke und schöne Weihnachtszeit!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Wünsche dir viel Erfolg :)
Habe mich auch gerade mit denen im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage in den Haaren, das Vorgehen dieses Inkassos ist beispiellos...

Signatur:

ein Schelm...wer böses dabei denkt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Fitte1000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute ist ein Schreiben von KSP gekommen.

In diesen werde ich aufgefordert mein Widerspruch zurückzuziehen innerhalb der nächsten 10 Tage, sonst wird geklagt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5086 Beiträge, 1971x hilfreich)

Den Brief darf man gerne getrost ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von Nicolechen):
Wünsche dir viel Erfolg
Habe mich auch gerade mit denen im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage in den Haaren, das Vorgehen dieses Inkassos ist beispiellos...


Die "KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" ist kein Inkassounternehmen, sondern eine auf Forderungseinzug spezialisierte Rechtsanwaltssozietät, das sei nur mal so nebenbei angemerkt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6417x hilfreich)



Zitat:
Heute ist ein Schreiben von KSP gekommen.

In diesen werde ich aufgefordert mein Widerspruch zurückzuziehen innerhalb der nächsten 10 Tage, sonst wird geklagt.


Dise Aufforderung ist obligatorisch
ICH würde nicht drauf eingehen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

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