KSP Mahnung (Paypal)

20. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Chris2k11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 17x hilfreich)
KSP Mahnung (Paypal)

Hallo Community,

ich bin neu hier. Habe mich hier angemeldet da ich bereits einige interessante Dinge hier erfahren konnte.

Habe folgendes Problem.

Ich bin Mitglieg bei Paypal. Verkaufe ab und an mal was bei Ebay. Habe dort etwas verkauft, der Käufer sagte als er es bekam das der Artikel defekt ist. Somit wurde ein Fall bei Ebay erstellt. Da ich zu dieser Zeit im Ausland war konnte ich nicht reagieren. Naja Ebay zieht das Geld wieder ein von meinen Paypal Konto (-26€) soweit, sogut. Der Käufer schickte mir den Artikel zurück und ich prüfte ihn. Artikel OK. Ebay angerufen die mir sagten das die damit nix mehr zutuen haben da der Fall abgeschlossen wurde als der Betrag den Käufer erstattet wurde. Ich soll Sie neu einstellen.

Jetzt folgendes...
Da ich dadurch ins Minus bei Paypal gerutsch bin habe ich erst vor 1 1/2 Wochen mitbekommen. Den Betrag habe ich gestern ausgeglichen. Gestern Mittag habe ich aufeinmal einen Brief von KSP-Anwälte im Briefkasten. Erstaunt öffnet ich den Brief und bekam große Augen.
Forderung der Paypal (Europe) S.á.r.l Cie. S.C.A
die Forderung beläuft sich auf 85,21€ die sich zusammensetzen aus:
Hauptforderung: 26,13€
Verzugszins: 0,08€
vorgerichtl. Kosten: 20€
Gebühr in Höhe von: 32,50
Auslagenpauschale 6,50€
Gesamt: 85,21€

Diese Zahlung soll bis zum 23 bei denen eingehen oder ich bekomme Mehrkosten. Was ich schon sehr bedrohend fande.
Bei der Gebühr beziehen die sich auf:
Verzugsschadenersatz: Gemäß §§2 , 13f . RVG i.V.m. Nr. 2300,7002 VV RVG

Als ich da angerufen habe und gesagt habe das ich Paypal doch schon das Geld gestern überwiesen habe sagte mir diese äußerst unfreundliche Dame das das egal ist und ich trotzdem zu zahlen habe und zwar schnell. Ich verlangte dann mir schriftlich die Bevollmächtigung von Paypal zuzusenden. Sie meinte das müssen Sie nicht aber klärt es mit einen Anwalt.

Wie gehe ich hier weiter vor?
Brauche dringend unterstüzung.


Vielen Dank im Vorraus.

Gruß,
Chris

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Klassischer Fall.

Ignorieren!
Gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen und zurück ans Gericht?

Paypal/KSP klagt das Geld i.d.R. nicht ein, da die Paypal AGB nicht zwingend wirksam sind.

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7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris2k11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 17x hilfreich)

Ok also reagiere ich da jetzt garnicht mehr drauf. Sobal der Gerichtliche Mahnbescheid kommt lege ich wiederspruch ein?
Ich hab nur Angst das am Ende da eine Extremer Betrag XX rauskommt und ich den wirklich zahlen muss.
Habe schon sehr oft gelesen das das wohl viele so gemacht haben, allerdings nie ein Ergebnis gefunden was am Ende dabei rauskam.

Danke aber schonmal !

Gruß

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17x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

http://www.123recht.net/KSP-und-ihren-Paypal-Forderungen-__f308630.html

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8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

Widerspruch gegen Mahnbescheid fristgerecht (Frist sind 2 Wochen) zurück ans zuständige Mahngericht und auf gar keinen Fall zurückziehen!

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Schwaben
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)


ein Freund hat für ein "paypal / KSP - Opfer" den Widerspruch gegen den Mahnbescheid als "Prozessbevollmächtigter des Antragsgegners; (4) Herr/Frau XXX" erhoben und wurde dann, ca. 3 Wochen nach diesem Widerspruch, wie folgt angeschrieben:

quote:
Hamburg, den 21.07.2011 xyz
Az: PL11223344
Tel, Fax,
E-Mail: paypal (at) ksp.de

Forderungsangelegenkeit:PayPal (europe) S.á. r.l. & Cie S.C.A. gegen YYY,

Sehr geehrter Herr XXX,

(1) in der zuvor bezeichneten Angelegenheit ist Ihnen bekannt, dass wir die anwaltlichen Interessen der Firma PayPal (europe) S.á. r.l. & Cie S.C.A. vertreten. (2) Gegen den Mahnbescheid haben Sie Widerspruch erhoben.

(3) Bisher haben Sie sich gegenüber uns nicht legitimiert.

(4) Wir fordern Sie auf, dass Sie dies bis zum

03.08.2011

(5) nachzu holen und die durch Sie konkret vorzubringenden Einwände gegen die streitgegenständliche Forderung mitzuteilen.

MfG

KSP
Rechtsanwälte

Bankverbindung: .......


Vielleicht ist es gar keine schlechte Idee, dass im Fall von solchen Masseninkasso-Kanzleien dem MB nicht der Antragsgegner selbst, sondern eine zuverlässige 3. Person widerspricht?

zu (1): mag sein, na und ... ?

zu (2): Ja

zu (3) und (4): Auf welcher Rechtsgrundlage gründet das Begehren, der Prozessbevollmächtigte des Antraggegners solle sich gegenüber den KSP-Anwälten "legitimieren", die Ihrerseits noch nicht mal eine Geldempfangsvollmacht vorgelegt haben und deren holprige Grammatik (siehe 5) schon fast dem von Internet-Betrügern bei Pishing-Mails verwendeter Grammatikstil nahe kommt ?
Was soll denn passieren, wenn XXX die Frist verstreichen lässt ?

zu (5): Ist es nicht üblich, dass zunächst die Antragstellerseite ihre forderungsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, bevor der Antragsgegner aufgefordert wird, seine Einwände vorzutragen ?

Bin mal neugierig, ob die tatsächlich, wie hier bei einer HF unter 100 EUR die für die Einreichung einer Klage erforderlichen weiteren 52 EUR beim Gericht am Ort des Antraggegners einzahlen und was für eine "Klagebegründung" die wohl zu Papier bringen ?

-- Editiert am 29.07.2011 06:36

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

quote:
und die durch Sie konkret vorzubringenden Einwände gegen die streitgegenständliche Forderung mitzuteilen.
quote:
(5): Ist es nicht üblich, dass zunächst die Antragstellerseite ihre forderungsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, bevor der Antragsgegner aufgefordert wird, seine Einwände vorzutragen ?

Eigentlich ist das Vorgehen der RAs eher normal
Man möchte vom "Schuldner" Informationen um dann die Klagerisiken besser einzuschätzen
Ich würde keinerlei Informationen liefern und das Schreiben ignorieren

-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Klagerisiken?
KSP klagt i.d.R. nicht.
Die Gefahr ist viel zu gross, dass ein Richter Teile der Paypal AGBs für üngültig erklärt.
Das wäre wirtschaftlich absurd.


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" "

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124552 Beiträge, 40375x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ein Freund hat für ein "paypal / KSP - Opfer" den Widerspruch gegen den Mahnbescheid als "Prozessbevollmächtigter des Antragsgegners; (4) Herr/Frau XXX" erhoben <hr size=1 noshade>

Sofern er nicht zur vertretung fremder Rechtsgeschäfte zugelassen ist, war das natürlich unklug.

Was ist eigentlich daran ein Kreuz zu machen so schwer, das man dafür bereits einen Prozessbevollmächtigten benötigt?



quote:<hr size=1 noshade>(3) Bisher haben Sie sich gegenüber uns nicht legitimiert. <hr size=1 noshade>

Ob die dabei an die
§ 174 BGB
§ 80 ZPO , § 88 ZPO , § 89 ZPO
dachten?



quote:<hr size=1 noshade>(5) nachzu holen und die durch Sie konkret vorzubringenden Einwände gegen die streitgegenständliche Forderung mitzuteilen.
<hr size=1 noshade>
Ja, Ja wünsch dir was ...
Das muss man natürlich nicht.
Erst mal muss die Gegenseite den Anspruch begründen.
Darauf kann man dann entsprechend erwidern.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

Selber unterschreiben ist bestimmt besser -)

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
piech213
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten Tag,

ich habe im Jahr 2012 genau den selben Fall wie oben beschrieben gehabt. Auf die Zahlungsaufforderung der KSP-Rechtsanwälte habe ich jedoch (leider) sofort reagiert und den Betrag mit völlig überzogenen Gebühren bezahlt.

Besteht die Chance das Geld wieder zu bekommen ?
Lohnt es sich eventuelle sogar einen Rechtsanwalt üersönlich aufzusuchen ?

Ich danke im Voraus !

5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Höchstwahrscheinlich hat man da keine Chance, nein. Es sei denn, die gebühren sind auch jenseits allem, was das RVG ermöglichen würde.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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