Hallo zusammen,
Eventuell könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich habe gerade eine Email bekommen von der Kanzlei KSP aufgrund eines Minuses bei meinem Paypal Konto ( dies stimmt).
Die email lautet wie folgt.
Ihr PayPal Account: xxx.de
Datum Kontoeröffnung: 12.09.2014
Negativsaldo per 05.09.2019: EUR 9,00
Aktenzeichen: xxx
Sehr geehrte xxx,
wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.
PayPal hat uns mitgeteilt, dass Sie am 12.09.2014 zu der E-Mailadresse xxx ein PayPal-Konto eröffnet, damit einen Zahlungsdienstvertrag geschlossen und das Konto anschließend zum Versand von Zahlungen verwendet haben.
Als Kontoinhaber sind Sie verpflichtet, einen negativen Kontostand gegenüber unserer Mandantin auszugleichen. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen, obwohl PayPal den Ausgleich mehrfach bei Ihnen angemahnt hat, u.a. mit Email vom 15.08.2019 an die von Ihnen angegebene Adresse xxx.
Der Negativsaldo Ihres PayPal-Kontos per 05.09.2019 beträgt EUR 9,00.
PayPal hat uns beauftragt, diesen Negativsaldo gegen Sie geltend zu machen. Hierdurch sind Verzugskosten entstanden. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, die Verzugskosten zu tragen.
Die geltend gemachte Gesamtforderung beträgt EUR 41,42. Wenn Sie diesen Betrag sofort - spätestens bis zum 16.09.2019 - zahlen, können Sie weitere Kosten vermeiden.
Überweisen Sie an:
Empfänger: KSP Rechtsanwälte
IBAN: DE55200700240090173600
Betrag: EUR 41,42
Verwendungszweck: xxx
Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal-Konto EUR 9,00
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1
, 2 i.V.m. 286
, 288 BGB
)
Zinsen seit dem 16.08.2019 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,02
Anwaltsgebühr1 EUR 27,00
Auslagenpauschale2 EUR 5,40
Gesamtbetrag
EUR
41,42
Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
1, 2 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2
, 13
f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG
Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte
Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.
Ende der Email
Ich habe heute bereits das Konto ausgeglichen mit dem Erhalt der Email.
Allerdings sehe ich nicht ein die anderen Kosten zuzahlen, da ich keine Email von paypal erhalten habe oder auf anderem wege kontaktiert worden bin.
Was kann ich jetzt machen ?
Der geforderte Betrag von 9,00€ wurde von mir beglichen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke.
KSP Mahnung Paypal
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Obwohl nicht alles von Paypal in der Vergangenheit nachvollziehbar war, so klingt dies
doch glaubwürdig, da es den bisherigen Erfahrungen entspricht.Zitatobwohl PayPal den Ausgleich mehrfach bei Ihnen angemahnt hat, u.a. mit Email vom 15.08.2019 an die von Ihnen angegebene Adresse xxx. :
Du hast das angegebene Emailkonto geprüft, auch den Spamordner?
Berry
ZitatNegativsaldo PayPal-Konto EUR 9,00 :
Wie genau kam der denn zustande?
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ZitatAllerdings sehe ich nicht ein die anderen Kosten zuzahlen, da ich keine Email von paypal erhalten habe oder auf anderem wege kontaktiert worden bin. :
Schon mal im Postfach deines PayPal-Kontos nachgesehen?
Also ich hab meine Mails immer alle gecheckt auch den Spam Ordner. Habe keine email erhalten. Auch nicht am aufgeführten Datum.
Der negativsaldo kam zustande da, mein Konto nicht genug gedeckt war, die hatten ein Tag zu früh abgebucht. Man hat mir danach lediglich eine mail geschickt, das man es in den nächsten Tagen nochmal abbuchen will, davon bin ich ausgegangen und habe nicht mehr nachgeschaut. Habe aber auch weiter nichts erhalten an emails oder sonstiger Benachrichtigung.
Bisher habe ich auch nur die email vom ksp bekommen, keine Post. Ist das denn dann überhaupt rechtens?
ZitatBisher habe ich auch nur die email vom ksp bekommen, keine Post. Ist das denn dann überhaupt rechtens? :
Die könnten das sogar morsen, da gibt es keine spezielle Vorschrift für die Art der Übermittlung.
ZitatMan hat mir danach lediglich eine mail geschickt, das man es in den nächsten Tagen nochmal abbuchen will, davon bin ich ausgegangen und habe nicht mehr nachgeschaut. :
Und das ist nicht passiert und auch definitiv nicht schiefgegangen?
Dann wäre paypal in Annahmeverzug.
Ich würde daher darauf verweisen, die Hauptforderung und 3 EUR für die Kosten der Rücklastschrift zweckgebunden überweisen und die restlichen Kosten zurückweisen.
Also ich habe jetzt am Dienstag 10.9 das gleiche schreiben wie per Mail bekommen mit dem Datum des 9.9. Der Betrag wurde ja bereits davor von mir beglichen, sprich bevor der Brief kam. Hat das eine Auswirkung?
Und ich habe gerade die email von Seiten PayPals rausgesucht und dort steht das die gegebenenfalls in den nächsten Tagen noch einmal abbuchen. Dies hat definitiv nicht stattgefunden.
Und jetzt?
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