KSP RA-Kanzlei mit Paypal-Forderung. Falsche e-mail, Verwechslung?

27. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
xenius
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP RA-Kanzlei mit Paypal-Forderung. Falsche e-mail, Verwechslung?

Die Kanzlei KSP aus Hamburg schickt mir eine e-mail mit einer Zahlungsforderung über 154,57 € für ein minus auf einem Paypal Konto (82,90 EUR).

Die Person, an die das Schreiben gerichtet ist, bin ich nicht (sie trägt aber den gleichen Nachnamen). Die angegebene Postadresse ist auch nicht meine. Den Einkauf, der das Minus verursacht hat, habe ich nicht getätigt. Und ich habe das betreffende Paypal-Konto nicht eröffnet.
Ich besitze zwar seit Monaten einen Paypal-Konto, aber das Schreiben der KSP-Kanzlei bezieht sich auf ein am 09.02.2020 eröffnetes Paypal-Konto und die email-Adresse sieht so aus: xxx@meindomain.de.

Wie soll ich mich verhalten? Kann ich die mails weiterhin ignorieren oder muss ich etwas unternehmen? Muß ich die Kanzelei oder Paypal kontaktieren?

-- Editiert von xenius am 27.03.2020 10:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Forderung einmalig per Mail zurückweisen mit entsprechender Begründung. Keine eigenen Daten angeben! Darauf hinweisen, das man hier einen Datenschutzverstoss sieht und sich die Meldung an die Datenschutzbehörde vorbehält. Danach KSP auf die Blacklist setzen.

-- Editiert von Mr.Cool am 27.03.2020 11:01

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nochmal kurz zur Klärung: Die Domain "meinedomain.de" gehört dir? Und die eMail-Adresse, an die KSP sich gerichtet hat, also deine, hat dieselbe Domain?

Ich frage deswegen, weil man das vielleicht einordnen sollte. Wenn die Domain dir gehört und jemand deinen Namen nutzt und deine Domain, dann würde ich zusätzlich zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges erstatten. Das ist zwar nicht zwingend notwendig, aber zu empfehlen, damit auch bei zukünftigen Fällen die Argumentation etwas leichter fällt. Dann kann man Inkassos einfach auf die Strafanzeige verweisen und würgt die Diskussion etwas ab.

Wenn die Domain nicht dir gehört, geht das ja eher in Richtung Personenverwechslung. Dann würde ich mich wie hier schon steht an den Datenschutz wenden, denn es dürfte nicht zulässig sein, überhaupt deine eMail-Adresse abzufragen, um dir das anzuhängen.

-- Editiert von mepeisen am 27.03.2020 16:37

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