KSP Rechtanwälte (Paypal) Ratenzahlplan mehr und mehr Kosten?

15. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
MAG0815
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Rechtanwälte (Paypal) Ratenzahlplan mehr und mehr Kosten?

Sehr geehrte Forumsteilnehmer. Hallo zusammen!
Es geht bei mir um das Thema PayPal / KSP Anwälte (Inkasso) nach Abofalle
Eigentlich wollte ich heute einen Ratenzahlplan an KSP schicken, nach Recherche des Forums habe ich mir überlegt dass es wohl besser ist, erst einmal einen Rat einzuholen um unnötigen weiteren Kosten, etc. zu entgehen.

Es geht um folgenden Sachverhalt:
Am 27.12.2014 habe ich ein Weihnachtsangebot eines Österreichischen Softwareanbieters angenommen und eine Software bestellt. Im sehr reduzierten Angebot stand kein Hinweis zu einem Abo im Weihnachtsangebot. (Leider habe ich keinen Screenshot von dem Angebot der Homepage gemacht und kann dies nun nicht mehr nachweisen). Also habe ich das Produkt per Download erworben und über das PayPal-Konto meiner Frau mit meiner hinterlegten Kreditkarte bezahlt. Im Jannuar 2016 erfolgte eine erneute deutlich höhere Abbuchung (regulärer Software-Lizenzpreis ohne Weihnachtsrabatt) vom PayPal-Konto meiner Frau von einer Firma digistore24 aus Hildesheim. Diese Abbuchung ist uns erst im März 2016 aufgefallen, als meine Frau mit Ihrem Paypal-Konto eine Onlinebestellung bezahlen wollte und das nicht ging.
Nach mehrfacher Onlinereklamation erreichten wir den telefonischen Paypal-Service. Dieser teilte uns mit das die Reklamationsfristen bereits rum seien und wir ja versuchen könnten eine Erstattung des Betrages vom Softwarehersteller zu erwirken. (Der Anbieter nahm sich davon leider nichts an, da in der Bestellbestätigungs-Mail im Kleingedruckten auf die autom. Lizenzverlängerung nach 1 Jahr hingewiesen wurde.) Die Paypal-Forderung müsste aber bezahlt werden. Aufgrund unserer verschlechterten finanziellen Situation durch Inso meines Arbeitgebers und aktuellen SGBII-Bezug fragte ich nach den Möglichkeiten und Konsequenzen. Der Servicemitarbeiter sicherte uns keine weiteren Inkassoschritte zu (schriftlich oder per Mail ist das leider nicht bestätigt worden) wir sollten das konnte so zurückführen wie es finanziell passt, er wies ausdrücklich darauf hin, dass das Konto aber so lange gesperrt bliebe, bis der Saldo ausgeglichen ist.

Am 10.08.2016 kam dann das KSP Schreiben mit der wohlklingenden Überschrift: „Werden sie wieder schuldenfrei bei PayPal" mit folgender Aufstellung:

Hauptforderung PayPal-Kto: 336,07€
Verzugszinsen ab 08.08.16: 0,04€
kaufmännische Mahnkosten: 20,00€
Anwaltsgebühr in Höhe von: 58,50€
Auslagenpauschale: 11,70€
Gesamtbetrag: 426,31€

Ich wollte nun eigentlich am heutigen Tage die Angelegenheit mit folgenden Ratenplan klären da im Schreiben von KSP eine Reaktion innerhalb von 6 Tagen, also bis spätestens 16.08. gefordert wird:

1. Überweisung 1: September: 106,07,-€ an die Hauptforderung + 70,20 € Anwaltsgebühren + Auslagenpauschale
2. Rest-Hauptforderung: 230,-€ = Zahlung ab Oktober in 8 Monats-Raten a´28,75 € an HF


Durch die Recherche in den Foren über KSP habe ich nun die Sorge, dass aus dem Ratenzahlplan durch Gebühren Abzocke eine „never ending story" wird.

Also meine konkreten Fragen an das Forum wären:
1. Wie reagiere ich richtig und vereinbare einen ratenplan ohne überzogene Gebühren und Kosten? Da leider ein kompletter Ausgleich direkt an PayPal z.Zt. nicht möglich ist, geht es nur mit Ratenzahlung.
2. Soll ich direkt auf das PayPal-Konto zahlen und nur die Anwaltsgebühren an KSP?
3. Wie vermeide ich weitere Gebühren und Kosten?
4. Ist die 6 Tagesfrist von KSP rechtens?

Vielen Dank für Eure Hilfe und Tipps!
Beste Grüße






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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Der Anbieter nahm sich davon leider nichts an, da in der Bestellbestätigungs-Mail im Kleingedruckten auf die autom. Lizenzverlängerung nach 1 Jahr hingewiesen wurde

Hast du das schriftlich? Bzw. welche der Aussagen hast du schriftlich?

Im Moment ist euch kein Schaden entstanden, da zum Zeitpunkt der Abbuchung das Paypal-Konto leer war? Oder ging auch Geld von euch flöten? Überwiesen habt ihr jetzt auch nichts? Schriftlich die Schuld eingestanden auch nicht?

Zitat:
Ich wollte nun eigentlich am heutigen Tage die Angelegenheit mit folgenden Ratenplan klären

Warum? nicht du musst beweisen, dass du kein Abo abgeschlossen hast. Der Anbieter muss beweisen, dass er sich korrekt verhalten hat. Und da Österreich auch MItglied der EU ist, muss er sich an diversen EU-.Richtlinien und IMHO auch, wenn der Verbraucher aus Deutschland kommt, an den hiesigen Gesetzen messen lassen.
Und einfach im Kleingedruckten ein Abo zu verstecken, ist sogar eine mögliche Straftat.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich würde an deiner Stelle gar nichts zahlen. Du hast Paypal nicht ermächtigt diese Rechnung zu zahlen.
Wenn Paypal ,meint sowas zu überweisen ,dann ist das alles Paypal s problem .
Und im Übrigen wird paypal vor Gericht verlieren.
An deiner Stelle würde ich an Paypal ein Einwurfeinschreiben senden , worin du angiebst das du diese Transaktion nicht ermächtigt hast.
Weiter würde ich die Komunikation mit dem Inkasso einstellen. Keine Anrufe mehr an Paypal , und keine Anrufe an das Inkasso.
Sollte ein Mahnbescheid (Gelber Brief) vom Amtsgericht kommen, machst du ein Kreutzchen das du diese Kosten nicht anerkennst. Und sendest das ganze ans Amtgericht peer einschreiben Zurück.
Klagen wird paypal nie, es gibt bisher seitens Paypal keine klage , da deren AGBs hier keinem Gericht stand halten würde.
Und im übrigen sollte man in Zukunft einen grossen bogen machen,auch Angehörige sollte man vor Paypal warnen.
Denn Paypal friert dann auch gerne Konten von Famieleinmitgliedern ein (Sippenhaft), was so auch nicht ganz Legal ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Maximale Konsequenzen : paypal schmeißt euch bzw den pp kunden raus.
Eine klage recht unwahrscheinlich

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MAG0815
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Der Anbieter nahm sich davon leider nichts an, da in der Bestellbestätigungs-Mail im Kleingedruckten auf die autom. Lizenzverlängerung nach 1 Jahr hingewiesen wurde...
Hast du das schriftlich?

Nein nur telefonisch man wollte mir als Ausgleich ein kostenloses Webinar anbieten wie ich noch besser mit dem Programm umgehen kann...
Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Bzw. welche der Aussagen hast du schriftlich?

Die Bestellbestätigungs-Mail mit dem Kleingedruckten zum Abo

Im Moment ist euch kein Schaden entstanden, da zum Zeitpunkt der Abbuchung das Paypal-Konto leer war? Oder ging auch Geld von euch flöten? Überwiesen habt ihr jetzt auch nichts? Schriftlich die Schuld eingestanden auch nicht?


Richtig, uns ist kein Schaden entstanden. Nur das PayPal gespert ist und meine Frau deswegen ziemlich sauer auf mich ist ;-)
Wir haben nichts überwiesen und auch nichts schriftlich anerkannt bzw. eingestanden.

Zitat:
Ich wollte nun eigentlich am heutigen Tage die Angelegenheit mit folgenden Ratenplan klären

Warum? nicht du musst beweisen, dass du kein Abo abgeschlossen hast. Der Anbieter muss beweisen, dass er sich korrekt verhalten hat. Und da Österreich auch MItglied der EU ist, muss er sich an diversen EU-.Richtlinien und IMHO auch, wenn der Verbraucher aus Deutschland kommt, an den hiesigen Gesetzen messen lassen.
Und einfach im Kleingedruckten ein Abo zu verstecken, ist sogar eine mögliche Straftat.

O.K. Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MAG0815
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von sonyman):
Ich würde an deiner Stelle gar nichts zahlen. Du hast Paypal nicht ermächtigt diese Rechnung zu zahlen.
Wenn Paypal ,meint sowas zu überweisen ,dann ist das alles Paypal s problem .
Und im Übrigen wird paypal vor Gericht verlieren.
An deiner Stelle würde ich an Paypal ein Einwurfeinschreiben senden , worin du angiebst das du diese Transaktion nicht ermächtigt hast...


So sehe ich das auch, das habe ich PayPal auch am Telefon mitgeteilt. PayPal behaupt daraufhin die Rectmäßigkeit der Abbuchung nach meiner Reklamation nochmals überprüft zu haben und diese war i.O.
Ich frage mich wie das sein kann, da ich weder dem Softwareanbieter noch dem Zahlungsabwickler digistore24 ein Lastschriftmandat erteilt zu haben. Denn die erste Bezahlung habe ich ja direkt bei Paypal über meine Kreditkarte veranlasst.

Das Einschreiben werde ich versuchen. Mal schauen was passiert.
Ich hoffe meine Frau spielt mit,ist ja ihr Kto sie macht sich Sorgen um ihre Schufa

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ich kenne digistore24. Dort kann man virtuelle Produkte anbieten. Ich habe dort schon selber verkauft. Die Zahlungsseiten sind so gestaltet, dass man aber auf das Abo hingewiesen wird. Die halten sich mMn nach an alle Gesetzte, das hatte ich auch gecheckt.
Also als unberechtigt würde ich die Forderung vielleicht nicht ansehen.
Digistore ist übrigens ein deutscher Anbieter.

-- Editiert von The_Mentalist am 15.08.2016 21:49

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von MAG0815):
Das Einschreiben werde ich versuchen. Mal schauen was passiert.
Ich hoffe meine Frau spielt mit,ist ja ihr Kto sie macht sich Sorgen um ihre Schufa


Deswegen ist der Widerspruch wichtig, denn nach § 28a BDSG dürfen widersprochene Forderungen nicht an Auskunfteien gemeldet werden.


Der Hinweis auf ein Abo in der Bestellbestätigungs-Mail ist zu spät. Auf das Abo muss vor Vertragsabschluss eindeutig hingewiesen werden und die Button-Lösung mit dem doppelten Klick muss eingehalten werden.


Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung hat der Rechtsbeistand zu einer Einigung zwischen PayPal und Dir beigetragen und damit sich eine Einigungsgebühr (1,5) über 67,50 € verdient. Dazu kommen weitere Auslagen über 8,30 €.

-- Editiert von Xipolis am 15.08.2016 22:57

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
und meine Frau deswegen ziemlich sauer auf mich ist ;-)

Die lokalen Floristik-Unternehmen freuen sich über deinen Besuch.

Zitat:
Digistore ist übrigens ein deutscher Anbieter.

Was die Frage nach der Gesetzesgrundlage klärt.

Die Frage ist aber trotzdem, ob man überhaupt über eine Seite von dort gestolpert ist oder ob es eine andere Webseite war, die dann leidglich intern weitergeroutet hat. Das ist bei digistore nicht ausgeschlossen. Der TE sprach von einem einmaligen Werbeangebot mit Preisnachlass.

Ich würde gegenüber KSP sehr deutlich werden: "Werte KSP. Ich habe nie ein Abovertrag mit dem Anbieter XYZ oder Digistore abgeschlossen. Überhaupt habe ich keinen Vertrag mit Digistore abgeschlossen und sie auch nie autorisiert, Geld von meinem Paypal-Konto abzubuchen.
Ich fordere ihre Mandantin hiermit auf, gemäß §675u BGB unverzüglich den Betrag zu erstatten. Im übrigen stelle ich in Aussicht, bei Weigerung, Strafanzeige zu erstatten. Zunächst wegen der offensichtlichen Abo-Falle gegen die Anbieter und dann gegen Paypal und KSP wegen Beihilfe zu diesem Betrug. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung."

Natürlich würde ich nicht mit rechnen, dass die wirklich das Konto wieder auf 0 stellen und freischalten. Es geht auch bei den deutlichen Worten mehr darum, KSP die Aussichtslosigkeit aufzuzeigen. Die wissen selbst, dass Paypal die deutschen Gesetze in vielerlei Hinsicht mit Füßen treten. Ich glaube kaum, dass dort jemals geklagt wird.

Achja: Auch der Frau würde ich klar machen: Paypal ist einfach nur Schrott.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Es hätte auch deutsches Recht gegolten bei einem Unternehmen mit Sitz in Österreich, da der Fragesteller wohl als Verbraucher gehandelt hat.

Wenn PayPal das Konto nicht zur Nutzung freigeben mag, bleibt meines Erachtens nur gegen den Abbucher vorzugehen. Das bedarf dann aber auch eines Budget für den eigenen Anwalt und die Gerichtsgebühren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wenn PayPal das Konto nicht zur Nutzung freigeben mag, bleibt meines Erachtens nur gegen den Abbucher vorzugehen

Da das Konto im Minus ist, will ja derzeit Paypal etwas. Und Paypal kann die deutschen Gesetze nicht umgehen (auch wenn es das will).
A) Paypal handelt als Bank (Paypal hat ja eine Banklizenz). Dann hat es bei unautorsiertem Zugriff das Geld wieder gutzuschreiben. Da darf es auch keine Diskussion geben.
B) Paypal handelt als Bank (Paypal hat ja eine Banklizenz). Dann hat es gemäß SEPA-Richtlinie eine Rücklastschrift zu veranlassen. Auch hier darf es keine Diskussion geben, denn für eine SEPA-Rück-Lastschrift braucht der Kontoinhaber keine Begründung anführen. Er kann nur aus Spaß das Geld zurück buchen lassen. Ob das Konsequenzen hat, darf Paypal nicht interessieren und Paypal hat keine Kompetenz zu entscheiden, ob die Rücklastschrift nun OK ist oder nicht.
C) Paypal handelt als Schlichter (Käuferschutz usw.). Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass ein Schlichterspruch nur dann binden ist, wenn ihn beide Seiten akzeptieren. Wenn einem also der Schlichterspruch der Paypal nicht gefällt, dann ist er null und nichtig.
D) Paypal handelt als Gläubiger, da es sich den Anspruch des Verkäufers hat abtreten lassen (steht irgendeo in den AGB bei Paypal drin, dass dies möglich ist). In dem Fall dürfen aber der Paypal sämtliche Vorbehalte gemacht werden, wie man sie auch dem Verkäufer machen darf. Paypal darf diese Vorbehalte nicht wegwischen und nicht für sich entscheiden "Ist alles richtig".
Heißt: Paypal muss beweisen, dass hier korrekt auf das Abo hingewiesen wurde, wenn genau das bestritten wird und dass die deutschen Gesetze (Buttongesetz usw.) eingehalten wurden. Ich habe noch nie gehört, dass Paypal das jemals so genau geprüft hätte, wie denn das jeweilige Angebot aussah. Außerdem können die heute nicht mehr prüfen, wie ein zeitlich limitiertes Weihnachtsangebot damals aussah.

Zitat:
PayPal behaupt daraufhin die Rectmäßigkeit der Abbuchung nach meiner Reklamation nochmals überprüft zu haben und diese war i.O.

Paypal kann viel behaupten. Vor Gericht müssen sie aber beweisen, nicht nur behaupten.

Zitat:
Das Einschreiben werde ich versuchen

Kleiner Tipp.
Ich würde hier auf SEPA hinweisen, sowie §675u BGB / §675x BGB , sowie darauf, dass Paypal als Bank gar keine Entscheidungsbefugnis hat. Eine Rücklastschrift ist eine Rücklastschrift und die Bank darf dort keine Widerworte haben. Ich würde schreiben "Wenn Sie mich weiterhin belästigen und sich weigern, die SEPA-Richtlinien einzuhalten, werde ich mich bei der BaFin beschweren und sie über die BaFin zwingen, die SEPA-Richtlinien und die deutschen Gesetze zukünftig einzuhalten."
Das sollte ein deutlicher Warnschuss sein mit den richtigen Schlagworten.

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#11
 Von 
MAG0815
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):


Der Hinweis auf ein Abo in der Bestellbestätigungs-Mail ist zu spät. Auf das Abo muss vor Vertragsabschluss eindeutig hingewiesen werden und die Button-Lösung mit dem doppelten Klick muss eingehalten werden.


O.K. aber leider kann ich das Angebot nicht belegen. Da ich damals keinen Screenshot gemacht habe. Die werden imzweifel behaupten, dass das Abo klar war

Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung hat der Rechtsbeistand zu einer Einigung zwischen PayPal und Dir beigetragen und damit sich eine Einigungsgebühr (1,5) über 67,50 € verdient. Dazu kommen weitere Auslagen über 8,30 €.

-- Editiert von Xipolis am 15.08.2016 22:57

Die Gebühren sehe ich ein.
Wie sehe es bei einer Ratenzahlungsvereinbarung aus? Würden noch weitere Kosten, Gebühren, Zinsen fällig? Dafür scheint KSP ja bekannt zu sein, dann richtig zuzuschlagen. Welche Höhe wäre dann gerechtfertigt?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MAG0815
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Digistore ist übrigens ein deutscher Anbieter.

Was die Frage nach der Gesetzesgrundlage klärt.

Die Frage ist aber trotzdem, ob man überhaupt über eine Seite von dort gestolpert ist oder ob es eine andere Webseite war, die dann leidglich intern weitergeroutet hat. Das ist bei digistore nicht ausgeschlossen. Der TE sprach von einem einmaligen Werbeangebot mit Preisnachlass.


Genau so war es. Ich war zu keinem Zeitpunkt auf der digistor-Side. Bestellung über die Website des Österreichers. Ob im PayPal bezahlvorgang dann auf gigistore geroutet wurde kann ich nicht 100%ig sagen, kann aber sein. Mir ist digistore erst richtig aufgefallen als dort die offene Forderung auf dem PayPal-Kto in 2016 aufgelaufen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die werden imzweifel behaupten, dass das Abo klar war

Das sollen sie mal. Es gibt noch einige Tricks, mit denen man vielleicht das Gegenteil beweisen kann. Meistens sind solche Dinge in der Waybackmachine gespeichert oder im Google-Cache. Zudem haben sie ja damals Werbung für das Angebot gemacht und diese Infos finden sich auch noch in irgendwelchen Angebots-Seiten oder wieder bei besagten Diensten.

Solche Sachen im Netz spurlos zu verändern oder zu beseitigen ist extrem schwer und oftmals eigentlich unmöglich.

Kann man solch eine Manipulation sogar nachweisen, haben sie gleich eine Straftat begangen (Prozessbetrug). Und das ist kein Kavaliersdelikt mehr, gefälschte Beweise vor Gericht vorzulegen. Ob die so etwas also wirklich tun, da muss schon viel kriminelle Energie dazu gehören.

Tipp: Google suche und dort den Zeitraum auf die Woche begrenzen, wo man das Angebot annahm. Mit der dann gefundenen URL mal in der Waybackmachine schauen oder mit der URL in http://www.google-cache.de/ suchen.


-- Editiert von mepeisen am 16.08.2016 11:31

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Genau so war es. Ich war zu keinem Zeitpunkt auf der digistor-Side. Bestellung über die Website des Österreichers. Ob im PayPal bezahlvorgang dann auf gigistore geroutet wurde kann ich nicht 100%ig sagen, kann aber sein. Mir ist digistore erst richtig aufgefallen als dort die offene Forderung auf dem PayPal-Kto in 2016 aufgelaufen ist.


Sicher? Man kann den Header/Design bei Digistore so ändern, das bis auf der URL alles gleich aussieht. Oft wirst du beim klicken auf den Bestellbutton kurz zu Digistore weitergeleitet, gibst dort deine Zahlungsdetails ein und wirst wieder auf die Homepage geleitet.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MAG0815
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:

Tipp: Google suche und dort den Zeitraum auf die Woche begrenzen, wo man das Angebot annahm. Mit der dann gefundenen URL mal in der Waybackmachine schauen oder mit der URL in http://www.google-cache.de/ suchen.
-- Editiert von mepeisen am 16.08.2016 11:31


Habe ich versucht leider nichts finden können. Evtl. ist mir dieses Angebot auch damals per Mail ins Haus geflattert, weil ich mich im Vorfeld schon mal für die Software interessiert habe, mir diese aber zu teuer war. Ist leider schon alles ne Weile her (2014) und nicht mehr alles nachvollziehbar.

Ich habe noch mal auf die aktuellen AGB´s der Seite geschaut. Dort weisen sie daraufhin, dass man nach Kauf eine Bestätigungsmail mit dem Downloadlink bekommt. Die Daten der Mail sind bindend und werden sozusagen durch den Download der Software bestätigt und akzeptiert.

Wortlaut der AGB´s von der Homepage:
Ein bindender Vertrag über die Nutzung der Online-Plattform XXX kommt zustande durch das Ausfüllen des Registrierungs-Formulars mit Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Betätigung des Freischaltungs-Links in der versendeten Bestätigungsemail.

Ebenfalls wird auf den Zahlungsabwickler digistor in den AGB´s verwiesen.

Wortlaut der AGB´s von der Homepage:


Ob das damals auch schon alles so war kann ich nicht sagen. Fakt ist, ich hätte die Bestätigungsmail besser lesen sollen und nicht blind dem ersten Angebot vertrauen, dann hätte ich den ärger jetzt wohl nicht.

Meine Frau siehts auch so: Bestellt - nicht richtig gelesen - jetzt den Mist ausbaden....meine eigen Schuld...

Bin mir aktuell sehr unsicher was ich machen soll, fühle mich einerseits schon im Recht. Wenn der Widerspruch aber schief geht und wir am Ende doch zahlen müssen hängt der Haussegen hier ordentlich schief.

Wir sind uns noch unsicher was wir machen....

Darum nochmal meine Frage: Wie kann ich bei einem Ratenzahlungsvergleich überteuerte Kosten von KSP, das heisst mehr als die jetzt aufgelaufenen vermeiden? (wie ein Horrorzenario das die bezahlten Raten komplett von Gebühren und Zinsen aufgeschluckt werden)

Vielen Dank für Eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat (von The_Mentalist):
Zitat:
Genau so war es. Ich war zu keinem Zeitpunkt auf der digistor-Side. Bestellung über die Website des Österreichers. Ob im PayPal bezahlvorgang dann auf gigistore geroutet wurde kann ich nicht 100%ig sagen, kann aber sein. Mir ist digistore erst richtig aufgefallen als dort die offene Forderung auf dem PayPal-Kto in 2016 aufgelaufen ist.


Sicher? Man kann den Header/Design bei Digistore so ändern, das bis auf der URL alles gleich aussieht. Oft wirst du beim klicken auf den Bestellbutton kurz zu Digistore weitergeleitet, gibst dort deine Zahlungsdetails ein und wirst wieder auf die Homepage geleitet.

Was ja im Umkehrschluss bedeutet, dass man auch den Hinweis auf ein Abo verstecken kann. Oder?

Zitat:
ich hätte die Bestätigungsmail besser lesen sollen [...]Meine Frau siehts auch so: Bestellt - nicht richtig gelesen - jetzt den Mist ausbaden....meine eigen Schuld...

Nein, genau das ist einfach völlig falsch. Das deutsche Gesetz schützt dich hier aus gutem Grund. Damit man eben nicht einfach so in einer Abofalle landen kann.
Der Anbieter muss bei der Bestellung selbst ausdrücklich und klar auf ein Abo hinweisen und die Kosten dafür mitteilen. Und zwar gut sichtbar und nicht in einem 40zeiligen Infotext mit Schriftgröße 6.
Und nein, auch in den AGB kann er das nicht verstecken.
Und auch nicht im Nachhinein in einer Infomail.

Je mehr Mühe sich der Anbieter gibt, dieses Abo zu verschleiern, desto eher geht man sogar von einer Straftat aus (Betrug). Das hat der BGH auch schon so bestätigt.

Signatur:

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#17
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Was ja im Umkehrschluss bedeutet, dass man auch den Hinweis auf ein Abo verstecken kann. Oder?


Meines Wissens kann man das nicht. So sieht z.B. eine Zahlungsseite aus: digistore24 .com/product/22481 (bewusst kein Link). Die Texte mit dem Abo kann man mMn nicht ändern

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Kleiner Tipp.
Ich würde hier auf SEPA hinweisen, sowie §675u BGB / §675x BGB , sowie darauf, dass Paypal als Bank gar keine Entscheidungsbefugnis hat. Eine Rücklastschrift ist eine Rücklastschrift und die Bank darf dort keine Widerworte haben. Ich würde schreiben "Wenn Sie mich weiterhin belästigen und sich weigern, die SEPA-Richtlinien einzuhalten, werde ich mich bei der BaFin beschweren und sie über die BaFin zwingen, die SEPA-Richtlinien und die deutschen Gesetze zukünftig einzuhalten."
Das sollte ein deutlicher Warnschuss sein mit den richtigen Schlagworten.


Soweit ich weis, betrachten die sich nicht als Bank in Deutschland, sondern als Internet-Bezahldienstleister nach luxemburgischem Recht. Und eine deutsche Aufsicht kann in Luxemburg nicht viel machen. Wie sich das mit der Lizenz in Luxemburg verhält weis ich nicht genau. Letztlich müsste man auch mal prüfen ob PayPal den Rücklagen bildet und dem Einlagensicherungsfond angehört.

Zitat (von MAG0815):
Die Gebühren sehe ich ein.
Wie sehe es bei einer Ratenzahlungsvereinbarung aus? Würden noch weitere Kosten, Gebühren, Zinsen fällig? Dafür scheint KSP ja bekannt zu sein, dann richtig zuzuschlagen. Welche Höhe wäre dann gerechtfertigt?


Bei Verzug dürfen vom Gläubiger auf die Hauptforderung Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinsatz verlangt werden. Der Basiszinssatz liegt bei -0,83 % mit Stand vom 01.07.2016.

Weitere Kosten entstehen nicht.

Die Raten werden zuerst gegen die aufgelaufenen Kosten gerechnet, dann mit den Zinsen und dann erst mit der Hauptforderung.

Frage: Lag dem Schreiben von KSP eine Vollmachtsurkunde bei?

Man könnte auch der KSP mal so antworten:

Hinweis: Die Antwort muss natürlich von Deiner Frau kommen, weil sich die Forderung ja gegen diese richtet.

****************************** Entwurf ******************************

Frau von MAG0815
Str. Nr,
PLZ Ort
mag0815@-email.de


KSP Rechtanwälte
Str, Nr.
PLZ Ort

Ort,
17.08.2016

Aktenzeichen
PayPal ./. Frau von MAG0815
Ihre Mahnung vom Datum
WIDERSPRUCH


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre oben genannte Mahnung habe ich am 10.08.2016 erhalten. Ich widerspreche der von Ihrer Mandantin geltend gemachten Forderung und den von Ihnen aufgestellten Kosten und Zinsen. Ich werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.

Ihre Mahnung weise ich mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde nach § 174 BGB zurück.

Ferner weise ich Sie darauf hin, dass ich der Abbuchung, die zu dem negativen Saldo geführt hat, gegenüber Ihrer Mandantin eindeutig und klar widersprochen habe und dies auch bereits mehrfach online wie auch telefonisch reklamiert habe. Die Abbuchung erfolgte ohne meine Autorisation.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

-- Editiert von Xipolis am 17.08.2016 04:10

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich weis, betrachten die sich nicht als Bank in Deutschland

wie sie sich selbst betrachten ist doch unwichtig, denn auch die anderen Argumentationen funktionieren nicht. Außerdem gilt für Zahlungsdienstleister ebenso SEPA.

Zitat:
Und eine deutsche Aufsicht kann in Luxemburg nicht viel machen

Doch, das kann sie im Falle der BaFin, wenn sie will.
Die BaFin kann sogar Banken aus Nicht-EU-Ländern gefährlich werden, wenn sie will.

Signatur:

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