KSP - Überzogene Mahnung wg Paypalkonto Minus

5. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
superstaa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
KSP - Überzogene Mahnung wg Paypalkonto Minus

Hallo zusammen,

unzwar geht's darum, dass ich Ende August eine Zahlung von meinem Paypal-Konto getätigt habe, obwohl mein Konto nicht ausreichend gedeckt war.
Das habe ich erst im Nachhinein bemerkt, als mir Paypal eine E-Mail schrieb, dass mein Konto im Minus sei.

Nun, ich habe keine wirkliche Zahlungsaufforderung, oder Mahnung von Paypal bekommen. Lediglich mehrfach die "Bitte", mein Konto doch auszugleichen.

Dies war mir allerdings nicht möglich, da ich kein Zugriff auf mein registriertes Konto hatte.
Ich bin außerdem umgezogen und musste meinen Personalausweis neu beantragen (Wurde mir geklaut.), dann ein neues Bankkonto erstellen, dieses mit Paypal zertifizieren und dann einige Tage warten, bis das Geld endlich auf Paypal war. (1 1/2 Monate hat das ingesamt gedauert.)
Die endgültige Bestätigung hatte ich am 16.10 per E-Mail bekommen.

Nun habe ich heute im Briefkasten der alten Wohnung ein Schreiben vom 23.10 erhalten, von KSP-Rechtsanwälten.

Zitat: "Zum Zeitpunkt der Zahlung dieses Betrages befanden Sie sich allerdings bereits in Zahlungsverzug. Gemäß § 286 Abs. 1 S. 1 BGB gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet. Unsere Mandantin forderte Sie mehrfach per Email unter der Emailadresse superstaa@gmx.de vergeblich zur Zahlung auf und beauftrage schließlich uns mit dem Einzug der Forderung. Ihre Zahlung erfolgte erst nach unserer Beauftragung."

Es ging lediglich um 21,76. Diese sind bereits beglichen.
Vorgeworfen werden mir Mahn/Wechselkosten in Höhe von 20,00€, sowie Mahnschreiben vom 02.10 mit jeweils 37,50€ und 7,50€. Kosten Ext. Erm. 3,90€ und 11ct Zinsen.

Ich habe allerdings niemals ein Schreiben am 02.10 erhalten. Angeblich sei dieses per E-Mail verschickt worden, was ich aber nicht gelesen habe.
Auf telefonische Nachfrage hin, verwies die Dame mich in meinen Spamordner.
Da ich teils sehr viel Spam bekomme, kann es tatsächlich sein, dass ich diese Email überlesen habe.
Ich forderte sie dazu auf, mir diese weiterzuleiten, doch sie meinte, sie könne dies nicht, da es automatisiert sei.

Auf den Vorwurf meinerseits, dass sie es also nicht beweisen kann, meinte sie nur, dass sie es im Fall der Fälle sehr wohl könne, nur eben nicht mir.


Meine Frage dazu:

Ich habe mal gehört, dass man Mahnkosten nicht tragen muss. Stimmt das?
Zudem kann mir vielleicht jemand erklären, was das für Punkte sein sollen und wieso ich 2 unterschiedliche Punkte vom 02.10 (37,50€ und 7,50€) tragen soll?

Was soll ich nun tun? Bin total verwirrt.

Liebe Grüße

Edit: Ich habe vorallem niemals ein Schreiben oder 'ne Mahnung erhalten. Außer halt dieses.

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-- Editiert superstaa am 05.11.2012 15:40

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit Inkassobüros und dergleichen unterhält man sich niemals telefonisch.

Davon abgesehen: Mahnungskosten müssen sich an dem orientieren, was sie verursacht haben. eMails kosten bestenfalls wenige Cents. Beim Briefporto sind das bei Gerichten auch maximal 2,50€ (beinhaltet dann das Papier selbst, Tonerkosten usw.)
Da du im Verzug warst, das ist nach deiner Schilderung nicht strittig, musst du auch Mahnkosten begleichen. Da kommst du nicht drumherum. Aber wie gesagt nur in eiem begrenztem Maße.

Ich würde dir empfehlen, folgendes zu schreiben:

quote:

Hallo.

Ich weise sämtliche Forderungen zurück. Weisen Sie mir zuerst eine Vollmacht oder den Forderungsübergang nach gemäß BGB.
Darüber hinaus schicken Sie mir sämtliche Rechnungen udn Mahnungen im Original zu und senden sie mir eine Forderungsaufstellung gemäß BGB zu, damit ich inhaltlich werten kann, was das überhaupt für Forderungen sind.

Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner Daten gemäß BDSG. Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen (beispielsweise Schufa-Einträge).



Du kannst/solltest nun einige Euro an Paypal überweisen. Direkt auf das nicht mehr aktive Konto. Als Verwendungszweck "Zinsen, Mahngebühren, ohne Anerkennen einer Rechtspflicht"

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@superstaa

Kannst Du Dich noch auf paypal einloggen ?

Ansonsten : Lies mal hier :

quote:<hr size=1 noshade>Kritik an ClickandBuy aufgrund unzulässiger Inkassokosten

Kaufen im Internet wird immer einfacher. Damit werben neben den bekannten Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........

......Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst. Ist der Verbraucher zahlungsunwillig, wäre seine Einschaltung sogar sinnlos und damit nicht erforderlich.........
http://www.iff-hamburg.de <hr size=1 noshade>


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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#3
 Von 
superstaa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ja ich kann Paypal wieder ganz normal nutzen. Mein Konto ist wieder auf 0€ - hab' auch wieder Überweisungen tätigen können.

Ich habe mir den Paragraphen mal gegoogelt.

quote:
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.





Ich habe niemals eine Mahnung erhalten. Weder per E-Mail, noch per Briefform. Zumindest habe ich niemals eine gelesen.
Die E-Mails von Paypal selber waren ohne Niederschrift von Folgen.
Die E-Mail sah aus, wie ein Hinweis, dass das Konto im Minus ist. Ich persönlich konnte keinen Druck hinter der/den E-Mail/s erkennen.
Ich habe nicht mal Mahngebühren von Paypal selber bezahlen sollen, lediglich von dieser KSP, welche sich auf Absatz 1 bezieht, welcher aber hinfällig sein müsste, da der Umstand der Mahnung nicht gegeben ist, oder?

Ich habe außerdem vorhin irgendwo gelesen, dass ein Inkasso/Rechtsanwalt gar nicht berechtigt ist, dem Schuldner die Kosten aufzuerlegen, wenn der Umstand nicht nötig sei, dass diese/r überhaupt eingeschaltet wird.

" Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst." - Das hat mich nun dadrauf gebracht.

Ich würde den Brief nun so schreiben, wie mepeisen es mir riet. Sollte ich eventuell noch auf den hinfälligen Paragraphen hinweisen, oder auf die Tatsache, gar keine Mahnung erhalten zu haben?


Danke für eure Bemühungen! Das bringt langsam Licht ins Dunkel!

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich habe außerdem vorhin irgendwo gelesen, dass ein Inkasso/Rechtsanwalt gar nicht berechtigt ist, dem Schuldner die Kosten aufzuerlegen, wenn der Umstand nicht nötig sei, dass diese/r überhaupt eingeschaltet wird.

Das ist so korrekt und findet sich in hunderten Urteilen auch so wieder.
Der einzige Fall, der ggf. strittig ist ist "Schuldner meldet sich gar nie nicht und verpennt alles". Da urteilen einige Gerichte auch, dass das nicht erstattungsfähig ist und einige urteilen in genau diesem Fall aber "nun, wenn du dich nie meldest, dann musst du zumindest ein bischen gebühren bezahlen."

Auf Paragraphen brauchst du nicht hinweisen. Es geht hier weniger darum, KSP zum Einlenken zu bewegen. Die Ignorieren dein Schreiben. Es geht dabei in erster Linie darum, falls es jemals vor Gericht landen wird (das wird es relativ sicher wohl nicht) einen Nachweis zu haben, dass du der Forderung widersprochen hast. Das kann gerade wenn du an ein gericht geraren solltest, was nicht ganz so Pro-Verbraucher eingestellt ist, Gold Wert sein.
Spätestens mit deinem Brief kriegst du bei den Inkassobüros ein Häckchen gesetzt. Sie schreiben dann noch 20 Briefe, evtl. einen Mahnbescheid und danach ist Ruhe.

Sobald es ein erstes Urteil nur wegen Inkassogebühren geben sollte, sieht die Welt vielleicht anders aus aber noch traut sich da niemand. Das sind die erfahrungen aus der Praxis. wenn genug Verbraucher die Inkassogebühren nicht mehr zahlen, wird sich evtl. doch irgendwann mal ein Inkassobüro vortrauen und den Gang vor Gericht wagen. Wir werdens sehen :)
Wenn du keine starken Nerven hast, wenn du das Restrisiko als zu hoch einschätzt, dann bezahlst du halt.

-- Editiert mepeisen am 05.11.2012 22:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PayPal Webhilfe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo supersta,

bitte kontaktiere uns mit deiner bei uns registrierten E-Mail Adresse und einer Rufnummer unter webhilfe@paypal.com, damit wir dein Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten können.

Viele Grüße,

dein Team von der PayPal-Webhilfe

--

Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen Sie an der Endung „@paypal.com".

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par Actions.

Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.


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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nur am Rande: Ich würde von telefonischen Absprachen immer Abstand nehmen, auch und gerade wenn man aufgefordert wird, sich telefonisch zu melden. Kommuniziere immer schriftlich.

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