KSP und Freenet - nicht nachvollziehbare Forderung

4. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
lemontree69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP und Freenet - nicht nachvollziehbare Forderung

Ich habe eine Forderung von KSP (Anwaltskanzlei in Hamburg) über 120 EUR vorliegen auf Basis einer Forderung
der freenet GmbH über 61 EUR. Die Forderung von freenet stammt vom Oktober 2012. Sie belief sich nicht auf
61 EUR, sondern auf 58 EUR, für "Internetdienstleistungen". Art und Zeitraum der angeblichen Dienstleistung wurden nicht
näher spezifiziert. Per email habe ich sofort widersprochen, aber keine Reaktion von freenet.
Dann kam eine Mahnung von freenet vom 13.06.2013 mit einer Forderung von 68 EUR (58 EUR + 10 EUR Mahngebühr),
der ich schriftlich widersprach, wieder keine Reaktion von freenet.

Eine Möglichkeit besteht darin dass ich bis 2011 Mitglied bei der freenet singels community
gewesen bin. Ich glaube diese Mitgliedschaft 2011 gekündigt zu haben, habe aber keine Beweise.
Diesbezügliche Beiträge wurden von mir immer bezahlt, ebenso Internetgebühren als freenet noch mein DSL Provider war.
Anfang 2011 habe ich von freenet mehrfach emails erhalten mit der Aufforderung mich bei
freenet.singles einzuloggen: Die community würde nach "singles.de" umziehen, und falls ich mich
nicht enloggen würde, würde mein Account unwiderruflich gelöscht. Das war genau in meinem
Sinne, daher habe ich mich natürlich nicht eingeloggt und es kamen keine weiteren emails mehr.
Dies sind allerding nur Mutmaßungen, da ich wie gesagt nicht weiss worauf sich die
erwähnten "Internetdienstleistungen" tatsächlich beziehen.

2012 habe ich keine Dienstleistungen der freenet GmbH in Anspruch genommen.
Dies habe ich freenet per mail und auch schriftlich mitgeteilt - keine Reaktion. Jetzt droht
KSP mit "gerichtlichen Schritten", und wieder keine Spezifizierung der Forderung, dh für welchen
Zeitraum und für welche Dienstleistung. Hat das Durchsetzen einer solchen Forderung vor Gericht
Aussicht auf Erfolg ? Ich möchte keine ungerechtfertigte Forderung bezahlen,
aber auch nicht den Ärger haben vor Gericht gezogen zu werden.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Das Prinzip ist einfach: wer fordert muss die Forderung beweisen und nicht nur behaupten.



quote:
Hat das Durchsetzen einer solchen Forderung vor Gericht Aussicht auf Erfolg ?

Inkassos sind - wenn man sich hier mal im Forum beiden anderen Beiträgen umschaut - eher zahnlose Tiger.
Ein Grund weshalb die Inkassos sich meist auf das versenden wilder Drohbriefe beschränken und eher weniger vor Gericht ziehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Ohne genaue Forderungsaufstellung (Rechnung) wird man auch keine Klage durchbringen. Lächerlich und unseriös - typisch Freenet.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Komme aus der Inkassobranche

Das Vorgehen der KSP Inkasso Kanzlei ( Masseninkasso ) ist leider in der Beitreibungsbranche obligatorisch

Wirklich geprüft wird erst wenn es um die Entscheidung geht Mahnbescheid ja oder nein

Aufgrund Deiner Schilderungen ist nicht davon auszugehen das die Gegenseite ernsthaft plant bei Nichtzahlung vor Gericht zu ziehen

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 04.08.2013 18:46

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