KSP und Paypal Forderung

6. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Keith74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP und Paypal Forderung

Hallo,

Ich habe eine Abbuchung über Paypal am 28.02. zurückgeholt (Lastschrift eines Virenanbieters, die ich nicht nachvollziehen konnte).
Danach vergass ich allerdings den Fall nachzuverfolgen und mein Paypal-Konto ist damit seit 28.02. mit 69,95 EUR im Minus. Keine Mahnmails von Payal in meiner Mail und Spambox, obwohl paypal das behauptet. Letzte Paypal Mail soll am 6.4. geschickt worden sein. Nichts bei mir in der Mailbox. Andere Mails von paypal kommen an. Aber keine dieser angeblichen Mahnmails. Auch keine Anrufe von paypal.

Jetzt am 2.5. Forderung des Inkassobüros KSP gegen mich:
Negativsaldo Paypal: 69.95
Zinsen seit 7.4.: 0.20
Kaufmännische Mahnkosten: 3.00
Anwaltsgebühr: 58.50
Auslagenpauschale: 11.70
Summe 143.43

Auf meine anfrage an Paypal, mir die gesendeten mahn-emails als beweis zu senden, sagen sie sie sind dazu nicht befugt. Sie empfehlen Vergleich mit Inkassobüro KSP zu versuchen. Möchte ich aber nicht, da ich die Praxis für rechtlich zweifelhaft halte.

Wäre dieses Vorgehen richtig?:
1.) Negativsaldo+Kaufmännische Mahnkosten + Zinsen an Paypal überweisen mit Vermerk "Nur Hauptforderung"
2.) Einschreiben mit Rückschein an KSP: Widerspreche vollumfänglich ihren Forderungen. Hauptforderung wurde an Paypal beglichen
3.) Alle weiteren briefe von KSP ignorieren.
4.) Bei gerichtlichem Mahnbescheid von KSP / bzw. Anwalt diesem ohne Begründung widersprechen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Zitat:
Auf meine anfrage an Paypal, mir die gesendeten mahn-emails als beweis zu senden, sagen sie sie sind dazu nicht befugt.

Das hast du schriftlich?

Ist denn die Hauptforderung berechtigt oder ist sie das nicht? Sprich: Hast du einen Vertrag mit dem Anbieter oder hast du das nicht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Keith74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

HF ist berechtigt,

Paypal sagte das nur am telefon, dass sie die Mahnmails nicht herausgeben können als Beweis.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Nun gut. Die Rücklastschrift war also übereilt und nicht in Ordnung.

Man kann hin und her diskutieren. Auf der einen Seite gilt, dass du mit Rücklastschrift automatisch in Verzug gesetzt bist und eine weitere Mahnung nicht erfolgen muss.
Auf der anderen Seite gibt es die Meinung, dass ohne eigene Mahnung keine Inkassokosten zu zahlen sind (Stichwort "Inkassoüberfall")

Ich würde hier den Punkt nehmen, dass es angeblich Mahnungen gab. Immerhin werden kaufmännische Mahnkosten verlangt.
Ich würde nur die Hauptforderung und 1,50€ für Briefporto u.ä. bezahlen. Die Inkassogebühr/Anwaltsgebühr würde ich mit dem Argument "Keine Mahnungen, kein Verzug" zurückweisen und denen schreiben, dass es denen freisteht, den Zugang der Mahnungen zu beweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Keith74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, vielen Dank. Zahlung an paypal direkt und Einschreiben mit Rückschein mit Ablehnung der Inkassokosten an KSP?
Gilt nach wie vor, dass KSP/ bzw. nachgeschaltete Anwälte nicht gegen Paypalmitglieder klagen?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Soweit ich weiß ja.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Keith74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Inkassobüro angerufen. Die bieten Vergleich von 95 EUR an. Das würde ich dann machen. Die ganzen Einschreiben mit Rückschein kosten ja auch schon fast so viel. Aber erst mal 143 EUR einfordern. Deutschland ist schon so bischen zum El' Dorado der Abzocker verkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Keith74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Paypal Account wird natürlich danach sofort gekündigt. Geht auch so mit dem bezahlen, ging ja früher auch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Zitat:
Die bieten Vergleich von 95 EUR an

Lass dir das schriftlich bestätigen, bevor du bezahlst. Sonst will das wieder hinterher keiner gesagt haben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.290 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.695 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen