Guten Tag !Habe volgendes Problem!Habe heute Post von der BFS risk & collection gmbh bekommen !Das ganze kommt von Kabel Deutschland!Sie wollen aus einem Vertrag 398,01 Euro inkl inkasso gebühren ect haben!Sofort rief ich bei dem Inkasso büro an und fragte Worum es sich handelt!Sie sagten mir das es der Vertarg aus meiner alten Wohnung ist wo ich seid dem 1.02.1006 nicht mehr wohne!Sie sagten mir ich hätte den Vertrag whl nicht gekündigt!
Jetzt meine frage!Es sind nie irgendwelche Rechnungen an die alte Adresse gegangen noch an meine neue!Was kann ich machen?Muss ich 100% bezahlen oder lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten!Im Rechtsschutz bin ich leider nicht!Ist es rechtens nach 20 Monaten ohne jegliche Mahnung ect ?
Vielen Dank im Vorraus!
Kabel Deutschland BFS risk & collection gmbh - ohne jegliche Mahnung?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Und falls nicht, was wohl eher wahrscheinlich ist, empfiehlt sich ein umgehender Ausgleich...
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Möglicherweise war es aber so das er gekündigt hatte und sich an diesen Sachverhalt nur nicht mehr erinnern konnte.
Durch meinen Hinweis ist es ihm nur wieder eingefallen
lg
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Ich könnte jetzt unterstellen, Du wolltest den TE zum Betrug anstiften...
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
...was Du aber nicht machen würdest ...da ich nur philosophiert habe (....möglicherweise....)
lg
So neue Sachlage!Habe 200 euro überwiesen an die Risk ...Jetzt heute war wieder ein schrieb der Risk im Postkasten!Neue Forderung über 100,11 euro ..Werde morgen meinen Anwalt aufsuchen
Wir streiten derzeit auch mit BFS rum, Hauptforderung 150 Euro aus 2004 (!) inzwischen wollen die 250 Euro von uns, obwohl wir gekündigt hatten und dann auch keine Rechnungen mehr bekommen haben. Es wurden daher ab dem Kündigungszeitpunkt auch keine Leistungen mehr in Anspruch genommen (Umstieg auf DVB-T). Unserer Meinung nach ist die Forderung unberechtig, da
- Keine Rechnung über die Forderung vorliegt
- Keine Leistungen von Kabel Deutschland mehr erbracht / genutzt wurden.
Kabel Deutschland hat den Schriftverkehr mit uns eingestellt und nun läuft alles über BFS. Dass Kabel Deutschland die Kündigung nicht rückwirkend akzeptiert zeug schon von der Unseriösität des Unternehmens. Irgendwo fehlt es da hinten und vorne am Kundenservice. Aber scheinbar kann man sich das als Großunternehmen erlauben....
Hallo,
im oberen Ansatz hast du geschrieben, dass der Vertrag gekündigt sei.
Im unteren Absatz steht, ... die Kündigung nicht rückwirkend akzeptiert ...
Was denn nun? Gedündigt oder nicht???
Wenn nicht tituliert ist und Du zwischen dem 1.1.2005 und dem 1.1.2008 keine (Teil) Zahlung geleistet hast dürfte verjährt sein (3 jahre)
@bummelbiene99
Sorry es ist inzwischen lange her und es hat sich viel ereignet, ist also nicht so schnell zu erklären. Kündigung wurde fristgerecht abgeschickt, kabel deutschland hat darauf aber nicht reagiert aber auch keine Rechnung mehr verschickt. Nach Mahung und Schriftverkehr haben wir das Kündigungsschreiben nochmals mitgeschickt -> Kündigung wurde dann erst auf ein Jahr später akzeptiert, daher auch die Forderung eines Jahresbetrages.
Obwohl wir keine RE mehr bekommen haben und keine Leistungen mehr in Anspruch genommen haben (Umstieg DVB-T) will Kabel Deutschland für ein Jahr ~150 Euro haben bzw. inzwischen 250 Euro weils ja doch sehr lange zurück liegt (Grund: Antwortzeiten BFS ziehen sich über Monate). Verjährt ist es leider noch nicht, aber ich sehe hier zwei Sachen die für mich sprechen:
- Ist diese Forderung ohne ordentliche Rechung überhaupt berechtigt ?
- Es wurden keine Leistungen mehr in Anspruch genommen.
Gegen mich:
- Kündigung nicht per Einschreiben geschickt.
Mal schaun was dabei raus kommt...
Ob eine Leistung erbracht wurde hängt nicht davon ab, ob Sie sie benutzt haben!?
Bsp.:
Sie haben einen Handyvertrag, benutzen es aber nicht. Dann muss der Dienstleister dennoch eine Leistung erbringen, nämlich Ihren Anschluss überwachen, Ihre Nummer schützen, die Anlagen unterhalten, die nötig sind Ihnen den Service "telefonieren" zur Verfügung stellen zu können, wenn es Ihnen einfällt doch mal zu telefonieren.
Deshalb reduziert sich, aus meiner Sicht, Ihr Problem auf die Frage, ob eine fristgerechte und ordentliche Kündigung der Leistung nachweisbar ist oder nicht.
Der Rest ist Kulanz des Dienstleisters, die man aber (zugegebenermaßen leider) nicht einfordern kann ...
Tschuldigung für die Störung
Hast Du denn mal gecheckt ob verjährt ist ?
Immerhin ist die nichttitulierte Forderung lt Deinem Posting aus 2004
lg
Hallo,
auch ich habe folgendes erlebt:
Also im August 2007 habe ich meinen Vetrag noch während der Mindestlaufzeit bei Kabel Deutschland gekündigt. Ein paar Tage später kam auch schon die Bestätigung und Aufforderung meine Smartcard zurück zusenden, ausserdem der Satz: das entsprechende Entgeld wird Ihnen in einer Rechnung aufgelistet. Diese Rechnung habe ich bis heute noch nicht erhalten. Im Dezember 2007 erhielt ich eine Mahnung mit dem entsprechenden Entgeld von über 300,00 €. Habe mich dann mit Kabel Deutschland in Verbindung und um die Rechnung gebeten. Seiddem Tag habe ich bis gestern nie wieder etwas gehört. Gestern ein Brief vom BFS rist & collektion GmbH, Forderung von 502,26 €. Was soll ich machen? Die Rechnung habe ich bis jetzt immer noch nicht.
Ja und?
Haben Sie die SmartCard fristgerecht zurück gesandt?
Haben Sie einen Beleg darüber?
Haben Sie Belege über die Kündigung?
Ja, ich habe vom gesamten Schriftverkehr kopien. Es geht ja nicht um die Smartcard der Eingang wurde bestätigt. Aber die angemahnte Rechnung liegt bis heute nicht vor.
Ist die eigentliche Hauptforderung unstrittig ?
lg
Die Forderung ist in Ordnung, aber darüber gibt es nur eine Mahnung und keine Rechnung. Muss ich es zahlen obwohl mir die original Rechnung von Kabel Deutschland bis heute nicht vorliegt?
???
Die Forderung ist rechtmäßig!?
Sie sind in Verzug!?
Wie begründen sich Ihre Zweifel???
Ja - dann zahl doch die Hauptforderung plus Mahngebühr und drück den Inkassobrief in die Tonne. Auf was willst Du da warten
Also ich sehe die Forderung, von der eigenheim spricht als existent an.
Allerdings ist die Forderung - wenn ein noch zu Zahlender Endbetrag in Aussicht gestellt wird der per Rechnung genannt werden soll, dies aber nicht geschieht - auch nicht fällig? Kann ja gar nich, da der Betrag gar nich bekannt ist.
Der Betrag wurde Dir mit der Mahnung vom Dez 2007 bekannt. Hierauf hin hattest du eine Rechnung erfragt, welche nicht gekommen ist.
Gibt´s Gegenmeinungen dazu?
Ich würde die Smartcard zurücksenden (falls noch nicht geschehen) und der KABEL DEUTSCHLAND (nicht BFS) den ausstehenden Rechnungsbetrag (falls nicht strittig) überweisen.
Die Smartcard wurdeauch schon letztes Jahr im September zurück geschickt.
Ok dann werde ich Forderung an Kabel Deutschland direkt überweisen.
Danke für eure Hilfe.
Hallo,
ich habe einen sehr ähnlichen Fall, habe meinen Vertrag mit Kabel Deutschland zum 31.05.2005 gekündigt, eine Kündigungsbestätigung erhalten, jedoch keine Rechnung für die Monate April und Mai (und auch keinerlei Mahnungen). Nun habe ich vor einer Woche einen Brief der bfs risk erhalten, in welchem die Beiträge für April und Mai 2008 eingefordert werden (samt allen anderen bei Inkassofirmen anfallenden Gebühren). Ich habe dann bei Kabel angerufen und nachgefragt, was das denn soll, warum man mir, wenn man schon versäumt hat, mir eine Rechnung zuzusenden, gleich ein Inkassoverfahren auf den Hals hetzt. Antwort: "Ja, wir haben jetzt seit kurzem ein neues Mahnverfahren". Es wurde behauptet, die Rechnungen seien an mich herausgegangen, auf die Frage, was denn mit Mahnungen gewesen sei, konnte man mir keine Auskunft geben. Die Dame wurde dann ziemlich unverschämt, als ich gesagt habe, ich hätte keine Rechnungen bzw. Mahnungen erhalten: "Sie wußten doch, dass da noch was offen war, meinen Sie wir verzichten auf unser Geld. Ihnen war der Monatsbeitrag doch bekannt, den hätten Sie doch überweisen können!" Hallo, ich überweise doch nichts ohne eine Rechnung! Mir ist klar, dass die Forderung der beiden Monatsbeiträge gerechtfertigt ist und bin natürlich bereit, diese nach Erhalt einer ordentlichen Rechnung zu bezahlen. Ich sehe nur nicht ein, die m.E. ungerechtfertigten Inkassogebühren zu bezahlen. Liege ich hier richtig oder habe ich keine Handhabe gegen solch ein unverschämtes "Mahnverfahren"?
:o(
LG seaturtle0815
Hallo,
wenn ich die Sache mit den Kabelgebühren richtig verstehe, fallen die doch monatlich an und der Betrag ist auch bekannt.
Normalerweise werden die im Lastschriftverfahren eingezogen - hast du immer jeden Monat eine Rechnung bekommen und diese dann immer überwiesen??
Zahl doch einfach einfach die nichtstrittige Hauptforderung (ohne Inkassogebühren) direkt auf das Konto des Kabelanbieters mit dem Zusatz - Hauptforderung Monate x/y - und ignoriere dieses Inkassoschreiben
Dann wieder posten falls der Inkassoladen sich meldet
@bummelbiene:
Nein, ich habe kein Lastschriftverfahren für Kabel gehabt, habe brav meine monatlichen Rechnungen bezahlt. Ich hätte auch die beiden letzten Rechnungen (April und Mai 2005) ohne weiteres bezahlt, wenn ich hierfür Rechnungen bekommen hätte. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen einen mir zwar bekannten monatlichen Beitrag ohne eine Rechnung zu überweisen. Ich hätte wie gesagt jetzt auch keine Probleme gehabt, wenn statt des Inkassobriefes ein Schreiben von Kabel gekommen wäre, in welchem ich aufgefordert worden wäre, den Betrag zu bezahlen. Mir stinkt die Verfahrensweise und ich bin nicht bereit, die Inkassogebühren zu zahlen. Wir werden heute gleich die ausstehenden Rechnungsbeträge direkt an Kabel überweisen und der Dinge harren, die vom Inkasso kommen werden...
Würde ich dann auch so machen!!
Habe diesen etwas älteren Thread gefunden..
Mal ein paar Daten dazu
Besagte Firma gibt/gab es auch in Österreich!
Man war in einem der größten Datenklauskandale verwickelt!!!!!!!!!!!
Hier mal ein interessanter Link dazu!
Übrigens diese Heinis arbeiten jetzt angeblich für O 2 natürlich ohne Vollmacht!!!!
Hier mal der Link gut lesen!!!!
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=94959trz
Wissen ist Macht !
Wer sich nicht wehrt wird in diesem Land verheizt!
Hallo, mir ist folgendes passiert. Letzte Woche (KW 14) erhielt ich in meiner Abwesenheit (Urlaub) ein Schreiben von besagtem Inkasso-Unternehmen über eine Forderung in Höhe von etwa 319,- € aus 5 angeblichen Rechnungen. 3 aus 2006 und 2 aus 2007. Wobei die letzte Rechnung (Okt.2007) den höchsten Betrag von ca. 195,- € aufweist. Die restlichen vorherigen Rechnungen beinhalten Beträge um die 4,- bis 9,-! Problem bei der Sache ist, ich wohne seit 01.01.07 nicht mehr dort wo ich vorher gemeldet war. Bin seitdem auch kein Kabel Deutschland Kunde mehr, sondern empfange über DVBT. Weder Rechnung noch Mahnung flatterte mir ins Haus, sondern lediglich das Mahnschreiben der Inkasso-Firma, mit der Bitte die Forderung bis 08.03.09 zu begleichen.
Wie verhalte ich mich jetzt? Soll ich die einzelnen Rechnungen anfordern und das Schreiben von BFS ungeachtet lassen, bzw. BFS über die Rechnungsanforderung, aufgrund der Zahlungsfrist, in Kenntnis setzen? Oder soll ich einen Widerspruch bei BFS einlegen?
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