Hallo ans Forum,
ich habe einmal eine Frage wie ich mich weiterhin verhalten soll in folgender Angelegenheit:
Im März 2011 bin ich in eine neue Wohnung gezogen und habe mir als TV Anbieter Kabel Deutschland rausgesucht und einen Vertrag abgeschlossen. (Verfügbarkeitsprüfung am Telefon positiv). Dann bekam ich Receiver und Karte zugeschickt, jedoch hatte ich keinen Empfang, dies liegt daran, dass in diesem Mehrfamilienhaus eine SAT Schüssel installiert ist und Kabelfernsehen nur bis zum Keller anliegt, jedoch nicht in den Wohnungen. Nach mehreren Anrufen im Service Center und Emails wurde mir gesagt ich sollte ein Schreiben der Hausverwaltung einreichen ,dass eben kein Empfang möglich ist und ein verlegen auf die Wohnungen nicht erwünscht ist. Dies tat ich auch und dachte somit ich hätte meine Pflicht erfüllt. Aber KD hat den Fall an ein Inkasso
Unternehmen weitergegeben und diese gehen darauf nicht ein und fordern nun ein Jahr später fast 500€. Ich fühle mich im Recht da mir eine Aufhebung des Vertrages zugesichert wurde wenn ich denn den Beweis erbringe, dass die technischen Bedingungen hier nicht gegeben sind. Nun meine Frage,was soll ich weiter tun? Danke fürs lesen.
Mit freundlichen Grüßen
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Kabel Deutschland - Nun meine Frage,was soll ich weiter tun?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn die Verfügbarkeitszusage vorlag, die Verhinderung nicht in deiner Hemisphäre liegt und die Geräte zurückgeschickt wurden, dann allenfalls kurz und sehr knapp den Sachverhalt darstellen und weiteren Briefverkehr ignorieren. Ggf. Beweise, notfalls per Zeugen für falsche Verfügbarkeitszusage sammeln.
Hoffentlich wurde das Bestätigungsschreiben mit Einschreiben an KD geschickt!?
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
quote:
Hoffentlich wurde das Bestätigungsschreiben mit Einschreiben an KD geschickt!?
Ich sehe KD in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Vertrag erfüllt wurde. Das Bestätigungsschreiben vom Vermieter könnte wohl noch im Verfahren nachgereicht werden, falls KD klagt.
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So schwierig sollte der Fall gar nicht sein. Auch ohne Widerrufsschreiben ist eine Rücksendung des Receiver und Chipkarte ein de-facto-Widerruf und die Nichterfüllung kommt noch hinzu. Die beiden Fakten sollten dem Inkasso ruhig in sarkistischer Form klargemacht werden.
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