Kann Amazon Schulden nicht bezahlen

28. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
martintolke
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Amazon Schulden nicht bezahlen

Hallo,
bisher war ich immer nur ein stiller Mitleser, aber jetzt musste ich mich hier doch anmelden weil ich ein Problem habe, in dem ich mich zugegebener weise selber reingeritten habe :-(.
Ich habe am 28.02 etwas für 1492 Euro über Amazon Pay gekauft.
Aber auch nur weil ich fälschlicher Weise davon ausgegangen bin das Amazon Pay ähnlich wie Klarna funktioniert und ich die Summe in Raten zurück zahlen kann (ansonsten, wenn ich das Geld gehabt hätte, hätte ich ja einfach direkt an den Händler zahlen können).
Naja,..demzufolge kamen natürlich jetzt ständig Mahnungen usw,..erst von Amazon, dann Infoscore, und mittlerweile von Paigo.

Ende März habe ich denen natürlich geschrieben das ich das Geld nicht habe weil ich davon ausgegangen bin das es über Ratenabzahlungen läuft. Und das ich nur 50 Euro monatlich zahlen kann

Anfang/ Mitte April habe ich Amazon und auch den Händler wo ich bestellt hatte nochmal geschrieben das ich die Sachen nicht bezahlen kann und ob es möglich wäre das ich die Sachen (die bis dahin noch neuwertig waren) zurück schicken kann.

Leider wurde auf meine Mails überhaupt nie reagiert bzw eingegangen.
Stattdessen kamen nur immer weitere Mahnungen/Mustertexte usw.

Zwischendurch am 22.04 und 18.05 kamen von Amazon mal Ratenzahlungsvorschläge über 300 Euro monatlich, was ich aber nicht machen konnte.

Ich kann maximal ca 50 Euro monatlich zahlen im moment :-(.

Hat jemand eine Idee was ich da jetzt am besten machen kann das die sich auf eine so geringe Ratenzahlung einlassen? Wenigstens erstmal für 1 Jahr? Weil dann habe ich andere Schulden abbezahlt und könnte bei Amazon meine Raten erhöhen.

Die Gesamtforderung ist mittlerwile von 1492,- auf 1700 gestiegen.


-- Editiert von martintolke am 28.09.2020 15:48

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von martintolke):
Hat jemand eine Idee was ich da jetzt am besten machen kann das die sich auf eine so geringe Ratenzahlung einlassen?

Nichts - denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Ratenzahlung.



Zitat (von martintolke):
Ich kann maximal ca 50 Euro monatlich zahlen im moment :-(.

Dann machen - mit der Ergänzung im Verwendungszweck "nur Hauptforderung".



Zitat (von martintolke):
Die Gesamtforderung ist mittlerwile von 1492,- auf 1700 gestiegen.

Bitte mal eine Aufstellung was genau da an Zusatzkosten berechnet wurde



Zitat (von martintolke):
Leider wurde auf meine Mails überhaupt nie reagiert bzw eingegangen.

Vermutlich sind die nicht angekommen ...



Wann kam denn das erste inkassoschreiben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
martintolke
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, das es kein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung gibt habe ich mir fast gedacht,..aber die wissen ja zu 100% das ich nicht Zahlungsfähig bin.
Können die dann trotzdem Mahnbescheid usw erlassen?
Das würde ja nur die Kosten noch weiter in die höhe treiben, und würde an meiner Zahlungsfähigkeit nichts ändern :-(

zu der Hauptforderung kamen hinzu:
170 Euro Inkassokosten und der Rest Zinsen und Mahngebühren.

Wenn meine Mails vermutlich nie angekommen sind, kann ich doch auch einfach sagen das Ihre Mails nie angekommen sind!?

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von martintolke):
Und das ich nur 50 Euro monatlich zahlen kann


Zitat (von martintolke):
Weil dann habe ich andere Schulden abbezahlt und könnte bei Amazon meine Raten erhöhen.


Zitat (von martintolke):
Ich habe am 28.02 etwas für 1492 Euro über Amazon Pay gekauft.



Ich weiss, man hört es nicht gerne, aber für die Zukunft solltest du dir vielleicht mal ein paar Gedanken machen.

Wenn man nur 50€ im Monat übrig hat und noch über ein Jahr an andere Schulden hinzahlt sollte man sich überlegen, ob man schon wieder Schulden in der Größenordnung macht.


Zitat (von martintolke):
Zwischendurch am 22.04 und 18.05 kamen von Amazon mal Ratenzahlungsvorschläge über 300 Euro monatlich, was ich aber nicht machen konnte.


Zitat (von martintolke):
Hat jemand eine Idee was ich da jetzt am besten machen kann das die sich auf eine so geringe Ratenzahlung einlassen?


Kannst du den Artikel nicht verkaufen und davon wenigstens einen Großteil der Forderung begleichen?
Bei einer geringeren Restschuld hättest du eine bessere Verhandlungsposition.


Zitat (von martintolke):
Können die dann trotzdem Mahnbescheid usw erlassen?


Nicht nur das, mit dem folgenden Titel können sie auch dein Konto oder deinen Lohn bei deinem Arbeitgeber pfänden.


Zitat (von martintolke):
Ich habe am 28.02 etwas für 1492 Euro über Amazon Pay gekauft.


Zitat (von martintolke):
Ende März habe ich denen natürlich geschrieben das ich das Geld nicht habe


Zitat (von martintolke):
würde an meiner Zahlungsfähigkeit nichts ändern :-(


Da könnte es auch jemand mal mit einer Anzeige wegen Betruges versuchen; auch wenn nichts dabei rauskommen muss.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
martintolke
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Anzeige wegen betrug obwohl ich denen geschrieben hatte das ich von Ratenzahlung ausgegangen bin, und sogar angeboten habe die Sachen zurück zu schicken?
Naja, ich könnte die Sachen schon verkaufen.
Nur dann habe ich ja m ende noch viel mehr verloren, weil ich nicht annährend den Neupreis für bekomme.
Eventuell könnte ich mit meinem Weihnachtsgeld von ca 500 Euro noch irgendwas machen um die ein bisschen zu besänftigen,. aber das dauert halt noch 2 Monate :-(

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#5
 Von 
martintolke
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

also mir geht es auch nicht darum einzusehen das ich mist gemacht habe (das habe ich schon eingesehen).
Und mir geht es auch nicht darum wie ich am besten um eine Zahlung rumkomme.
Mir geht es eher darum ob jemand eine Idee hat wie ich meinen nächsten Brief an das Inkasso so Sinnvoll wie möglich formuliere damit die sich eventuell auf eine Ratenzahlung einlassen.
Wie gesagt sind momentan bis zum Sommer 2021 50 Euro monatlich drinne (was man als minimum ansehen könnte, weil wenn mal nen monat mehr übrig ist, werde ich auch mehr überweisen).
Und halt Weihnachten einmalig ca 500 Euro.
Wenn es zu einer Gehalts oder Kontopfändung kommt habe ich hinterher noch viel mehr Probleme, und mein Job wäre eventuell auch in Gefahr weil ich nichtmal einen Festvertrag habe.
Was dann zur folge hätte das ich dann erstmal garnichts mehr an Amazon abzahlen kann.
Und das kann ja auch nicht deren Ziel sein.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von martintolke):
Eine Anzeige wegen betrug obwohl ich denen geschrieben hatte das ich von Ratenzahlung ausgegangen bin, und sogar angeboten habe die Sachen zurück zu schicken?


Ich hab ja geschrieben " auch wenn nichts dabei rauskommen muss.".
Aber dass es ein Irrtum/Versehen war, da müsstest du dann möglicherweise die Staatsanwaltschaft/Richter von überzeugen.

Zitat (von martintolke):
Naja, ich könnte die Sachen schon verkaufen.


Dann mach das doch.


Zitat (von martintolke):
Nur dann habe ich ja m ende noch viel mehr verloren, weil ich nicht annährend den Neupreis für bekomme.



Du musst entscheiden, wie viel dir eine Lohnpfändung, Kontopfändung, Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Schufaeintrag etc. wert sind. ;) Möglich wäre auch eine Pfändung deiner Kaution bei deinem Vermieter falls vorhanden. Alles nicht so angenehm.

Sollte es sich hier um einen Artikel handeln, der nicht dem Pfändungsschutz unterliegt (z.B Kamera f. 1500€), düfte ihn spätestens der Gerichtsvollzieher pfänden und versteigern. Was glaubst du was da dann raus kommt?

Wenn bei dir Mahn- und Vollstreckungsbescheid einlaufen, glaube ich wird dir hier niemand dazu raten dagegen vorzugehen.


gruß charly

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Gruß Charly

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Was verdienst du netto, Kinder, verheiratet? Sprich gibt's pfändbares Einkommen? Wenn nicht würde ich genau damit argumentieren.
Das noch andere ältere Schulden vorhanden sind würde ich nicht mitteilen, da noch immer Betrug im Raum steht.

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#8
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Selbst bei Klarna wärst du mit Sicherheit mit 50 im Monat nicht hingekommen.Der Drops ist gelutscht. Versuche mehr als 50 Euro im Monat zusammenzubekommen, kannst du dir nichts von Familie und Freunden leihen?

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#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von martintolke):
Was dann zur folge hätte das ich dann erstmal garnichts mehr an Amazon abzahlen kann.
Und das kann ja auch nicht deren Ziel sein.


Du gehst das Problem falsch an; wie leider viele Schuldner.

Für Amazon bist du irgendeine kleine Nummer. Die interessierst du nicht. Das ist alles schon mit eingerechnet.

Du kannst dir aber damit dein Leben für die nächsten Jahre versauen. Verkauf den Dreck den du dir eh nicht leisten kannst und sieh zu dass du die Kuh vom Eis bekommst.
Such mal mit einem Schufaeintrag eine Wohnung; wird ja schon beim Handyvertrag schwierig!

Zitat (von martintolke):
Mir geht es eher darum ob jemand eine Idee hat wie ich meinen nächsten Brief an das Inkasso so Sinnvoll wie möglich formuliere damit die sich eventuell auf eine Ratenzahlung einlassen.


50,-€ Rate bei 1700,-€ ? Vergiss es!

Vielleicht wenn Lohnpfändung, Kontopfändung, Pfändung durch Gerichtsvollzieher etc. erfolglos waren.
Dann sind es aber auch schon wieder mehr als 1700,-€.


gruß charly

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Gruß Charly

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Das Teil zu verkaufen, ist die Frage ob das wirklich Sinn macht, wenns da nur noch ein paar hundert EUR gibt.



Zitat (von martintolke):
zu der Hauptforderung kamen hinzu:
170 Euro Inkassokosten und der Rest Zinsen und Mahngebühren.

Das ist ja nun nicht sehr genau ...

170 EUR Inkassokosten sind schon mal zu viel. Und 38 EUR für Zinsen und Mahnung erscheint mir auch zu hoch.



Zitat (von martintolke):
aber die wissen ja zu 100% das ich nicht Zahlungsfähig bin.

Nö, derzeit haben sie nur einen der die Zahlung verweigert und behauptet zahlungsunfähig zu sein.



Zitat (von martintolke):
Können die dann trotzdem Mahnbescheid usw erlassen?

Klar.



Zitat (von martintolke):
Und das kann ja auch nicht deren Ziel sein.

Das interessiert die nicht, Du bist einer unter Millionen, so ein Titel ist ja quasi ein Leben lang gültig und die Kosten zahlst Du alle.



Zitat (von martintolke):
Mir geht es eher darum ob jemand eine Idee hat wie ich meinen nächsten Brief an das Inkasso so Sinnvoll wie möglich formuliere damit die sich eventuell auf eine Ratenzahlung einlassen.

Wie gesagt, so einen Brief gibt es bei Dir nicht. Ein ALG II Empfänger, das wäre was anderes.

Wie gesagt einfach anfangen zu zahlen, 350 EUR müsste man ja schon am nächsten 1. zusammen haben, das ist ja schon mal ein ordentlicher Batzen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wie hier schon mehr oder minder steht: Du kannst maximal für Schadensbegrenzung sorgen. Das würde schon mal bedeuten, dem Inkasso zu schreiben, dass du zuvor schon erfolglos Amazon und den Händler um Ratenzahlung gebeten hast und dass sie doch deswegen die Inkassogebühren streichen sollen.

Ansonsten parallel das zahlen, was geht. Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" ergänzen. Den gerichtlichen Mahnbescheid wirst du nicht verhindern können, aber was weg ist, ist weg.

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#12
 Von 
martintolke
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,..
wo kommt denn jetzt der Betrag von 350 Euro her?

Ich habe denen jetzt folgendes Angebot gemacht:
1. Sofortige Überweisung von 170 Euro.
2. Am 15.10.2020, 200 Euro.
3. Am 15.11.2020, 500 Euro.
,..und ab dann monatlich "mindestens" 80 Euro.
,..mal schauen was passiert.

,..die 170 Euro hab ich auch schon überwiesen,..blöderweise hab ich vergessen "Hauptforderung" in den VErwendungszweck zu schreiben :-( :-(

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von martintolke):
wo kommt denn jetzt der Betrag von 350 Euro her?

Daher

Zitat (von martintolke):
Ich kann maximal ca 50 Euro monatlich zahlen im moment :-(.
x Monate seit Kauf


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#14
 Von 
martintolke
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also auf meinen letzten Zahlungsvorschlag haben die mich jetzt aufgefordert eine genaue Auflistung meiner monatlichen Ein und Ausgaben, inkl Belege (Lohnabrechnung, Kontoauszüge etc) zu schicken.
Das kann (muss) ich wohl erstmal so machen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von martintolke):
Das kann (muss) ich wohl erstmal so machen, oder?

Müssen muss man es nicht - ob man es will muss man selber entscheiden - aktuell sehe ich da keinen Nutzen drin.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
martintolke
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

dachte der nutzen liegt darin das sie eventuell auf mein Angebot eingehen könnten.
Hier mal der genaue Wortlaut der Email.

wir nehmen Bezug auf Ihre Email.
Ratenzahlungen sind grundsätzlich möglich. Es besteht natürlich dann auch immer die Möglichkeit, mehr zu zahlen als vereinbart.
Wir benötigen von Ihnen dennoch zusätzlich folgende Informationen:
o eine ausführliche Darstellung Ihrer finanziellen Situation (Einnahmen/Ausgaben)
o entsprechende Nachweise über Ihr Einkommen in Kopie (Gehaltsbescheinigung, Arbeitslosenbescheid, Sozialhilfebescheid, Rentenbescheid etc.)

Wir sehen dem Eingang der Unterlagen zum 07.10.2020 entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Paigo GmbH

-- Editiert von martintolke am 04.10.2020 17:07

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von martintolke):
dachte der nutzen liegt darin das sie eventuell auf mein Angebot eingehen könnten.

Dafür gibt man dann hochsensible Daten in die Hände eines Abzockvereins.
Und das sie auf das Angebot eingehen, das lassen die sich mit Einigungsgebühren zwischen 100-200 EUR fürstlich bezahlen.
Noch dazu erkennt man in der Regel mit der Ratenzahlungsvereinbarung alle Posten als berechtigt an, also auch die "Unfuggebühren".


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#18
 Von 
martintolke
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, aber irgendwas muss ich ja machen wenn ich weitere schritte von denen vermeiden will :-(

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Du kannst das nicht vermeiden. Mach dir das bewusst. Wenn die weiter gehen wollen, werden sie das auch tun.

In Zukunft: Nie Geld ausgeben, was man nicht hat.

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#20
 Von 
martintolke
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich glaub ich hab jetzt mehr Glück als Verstand gehabt.
Ich habe denen eine grobe formlose Aufstellung meiner Ein und Ausgaben geschickt (aber ohne GEhalsnachweise oder sonstige Belege).
Draufhin sind SIe auf mein Angebot eingegangen, also:
1. 200 Euro am 15.10.20
2. 500 Euro am 15.11.20
3. monatlich 80 Euro ab dem 15.12.20

,..leider schlagen sie auch eine Einigungsgebühr von 52 Euro drauf.
Aber ich denke wenn ich kein Vollstreckungsbescheid, Lohnpfändung, Kontopfändung usw haben möchte, sollten mir diese 52 Euro jetzt auch egal sein.
Und stattdessen froh sein das ich mit nen blauen Auge davon gekommen bin

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

So blöd das klingt: Du bist mit den 52€ plus Inkassokosten deutlich teurer als mit einer Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher. Aber es ist trotzdem natürlich deine Entscheidung.
Hast du wenigstens etwas daraus gelernt?

Signatur:

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#22
 Von 
martintolke
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

aber mal angenommen ich lasse s auf einen Gerichtsvollzieher ankommen,...dieser kostet doch auch erstmal Geld,..und der Mahnbescheid vorher kostet auch Geld!?
,...und wenn der Gerichtsvollzieher dann kommt, schaut der dann gleich was gepfändet werden könnte? oder ist eine Ratenzahlung am Gerichtsvollzieher auch möglich ohne das er vorher nach pfändbaren dingen ausschau hält?
und kann es passieren das vor dem Gerichtsvollzieher eine Gehalts oder Kontopfändung kommt? oder passiert das erst wenn der Gerichtsvollzieher kein Erfolg hat?

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#23
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Wenn der Gläubiger bzw das IB einen Titel hat kann daraus vollstreckt werden. Ist die Bank und/oder der Arbeitgeber bekannt kann direkt gepfändet werden.
Ansonsten kann der GV beauftragt werden. Mit diesem kann man im Regelfall max. 12 Raten vereinbaren. Jede Zahlung an den GV kostet den Schulder zusätzlich Geld.
Wenn man sich mit dem GV nicht einigen kann, muss die VA abgegeben werden. Dann weiß der Gläubiger ob und wo er pfänden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Jede Zahlung an den GV kostet den Schulder zusätzlich Geld.

Trotzdem ist das in Summe weniger.
Ich kann das gerne nochmal vorrechnen.

Signatur:

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#25
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Dann rechne mal @mepeisen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Voraussetzung wäre eine Titulierung in beiden Fällen.

Gehen wir mal von einem Streitwert bis 500€ aus.
Vorgerichtlich: 18€ (Schreiben einfacher Art)
Mahnbescheid: 32€ Gerichtskosten, 25€ Inkassopauschale
Ratenzahlung für 12 Monate je 4€ = 96€.

In Summe: 171€ Gebühren

Gucken wir den "Inkasso-Irrsinn" an:
Vorgerichtlich: 70,20€
Mahnbescheid: 32€ Gerichtskosten, 25€ Inkassopauschale
Einigungsgebühr bei Ratenzahlung: 81€

In Summe: 208,20€

Das einzige, was Sinn ergeben kann, ist eine Ratenzahlung mit einem Inkasso, wenn es wirklich nur der Zeitüberbrückung dient oder wenn das Inkasso freiwillig beispielsweise mehrere Jahre auf Zinsen verzichtet oder auf seine Gebühren usw. Aber dann sollte man es nur eingehen, wenn man sich das wirklich leisten kann. Wenn man die Wahl hat zwischen einer viel zu hohen Rate beim Inkasso (Gefahr, Miete nicht mehr zu zahlen usw.) und einer vielleicht angemessenen Rate beim Gerichtsvollzieher, kann die Titulierung ein deutlich besserer Weg sein.

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#27
 Von 
martintolke
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

aber bei der Wahl des Gerichtsvollziehers besteht immer die Gefahr de Pfändung beim Arbeitgeber oder Konto!?
Und das nächste Problem wäre in meinem Fall das ein GV ja nur Raten bis maximal 12 Monate akzeptieren würde, das wären bei mir dann ca 140 Euro monatlich, und das Inkasso ist auf 80 Euro eingegangen

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von martintolke):
aber bei der Wahl des Gerichtsvollziehers besteht immer die Gefahr de Pfändung beim Arbeitgeber oder Konto!?

Ja, aber die besteht auch so. Der Gläubiger kann jederzeit einen Titel erwirken und den GV einschalten.



Zitat (von martintolke):
Und das nächste Problem wäre in meinem Fall das ein GV ja nur Raten bis maximal 12 Monate akzeptieren würde,

Was der GV akzeptieren würde kann man nicht vorhersagen.
Wenn man definitiv nur 80 EUR leisten kann und nichts weiteres pfändbar ist, dann gibt es halt nur 80 EUR.


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