Kann KSP-Forderung nicht fristgerecht bezahlen (Paypal)

7. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
namenstester
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann KSP-Forderung nicht fristgerecht bezahlen (Paypal)

Hallo,

ich habe ein Minus auf dem Paypal-Konto von 185,70 €.
Ich hatte Mails von Paypal bekommen mit dem Hinweis dass ich mein Konto ausgleichen soll. Zuletzt am 03.02.18:

Zitat:
Wir haben Sie schon mehrfach auf Ihr Kontominus aufmerksam gemacht. Ihr PayPal-Konto weist ein Minus in Höhe von 185.70 € auf und dieses seit 36 Tagen.

Damit Sie Ihr PayPal-Konto weiterhin in vollem Umfang nutzen können, bitten wir Sie das Minus so rasch wie möglich auszugleichen. Bei einer weiteren Verzögerung sind wir gezwungen, Ihr PayPal-Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten, welches mit weiteren Kosten verbunden ist.


Jetzt habe ich gestern - 06.02.18, also nur drei Tage nach dieser Mail - eine Mail von der Anwaltskanzlei KSP bekommen:

Zitat:
wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 185,70 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 185,70
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 14.01.2018 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,47
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 3,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3 EUR 11,70
Gesamtbetrag EUR 259,37

1 Kosten, die unserer Mandantin vor unserer Beauftragung durch ihren eigenen Mahnprozess entstanden sind
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG


Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 259,37 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

12.02.2018

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.


Ich soll also innerhalb von sechs Tagen 259,37 € auf das KSP-Konto überweisen. Da ich ALG-II-Empfänger bin, könnte ich das Geld aber frühestens am 28.02.18 überweisen.
Wie geht man da am besten vor? Kann ich KSP fragen, ob die Frist verschoben werden kann? Soll ich die Mail ignorieren und es einfach am 28.02.18 überweisen? Oder reicht es sogar, wenn ich nur das Paypal-Konto ausgleiche? (das könnte ich aber auch erst am 28.02.18 machen)

Grüße


-- Editiert von namenstester am 07.02.2018 10:15

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wie kommt das Minus zustande? Nicht alles, was Paypal treibt, ist nämlich in Stein gemeißelt und korrekt.
Hattest du Paypal informiert, das Geld derzeit nicht zahlen zu können?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
namenstester
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Also das Minus ist korrekt und kam dadurch zustande, dass ich ein paar Einkäufe getätigt hab ohne dabei ausreichend mein Budget zu berücksichtigen. Was natürlich mein Verschulden ist, aber ich dachte es würde reichen wenn ich das Geld jetzt zum Monatsende überweise. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass so schnell eine Inkasso-Forderung kommt und die Zahlung dann auch noch so schnell geschehen soll. Von der Höhe der Anwaltskosten mal abgesehen.
Mit Paypal hatte ich bis jetzt keinen Kontakt deswegen aufgenommen, weil ich es nicht für notwendig hielt. Aber anscheinend habe ich die Situation da falsch eingeschätzt.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wenn man den Gläubiger über Zahlungsprobleme informiert und eine Zahlung zum Monatsende ankündigt, dann sind jedenfalls schon mal weitere Inkasso-Kosten und Anwaltskosten für eine Mahnung nicht mehr durchsetzbar.

Man kann dazu ansonsten nur zwei Dinge sagen:
- Dass Paypal jemals klagt, wenn man einfach das Konto ausgleicht, aber die Anwaltskosten nicht bezahlt, dazu ist irgendwie kein Fall bekannt.
- Ob die Anwaltskosten in der Höhe korrekt ist, liegt an verschiedenen Bedingungen und es ist zumindest zu vermuten, dass die Höhe nicht korrekt ist. Man könnte beispielsweise einen Zahlungsnachweis der Paypal verlangen und eine Vertragskopie zwischen Paypal/Inkasso oder auvch einen Arbeitsnachweis. Denn wie hoch die Anwaltsgebühr sein darf, hängt an dem, was beauftragt wurde und was geleistet wurde.

Signatur:

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#4
 Von 
namenstester
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hatte jetzt bei PayPal angerufen und der Herr am Telefon meinte, dass ihnen "die Hände gebunden" sind und dass KSP jetzt für den Prozess verantwortlich ist.
Wär es jetzt empfehlenswert, KSP per Mail zu kontaktieren und nach einer Verlängerung der Frist zu fragen? Oder soll ich schreiben dass ich die Forderung von mir weise? Oder KSP gar nicht kontaktieren und wie gesagt nur am 28.02.18 mein PayPal-Konto ausgleichen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

- Dass Paypal jemals klagt, wenn man einfach das Konto ausgleicht, aber die Anwaltskosten nicht bezahlt, dazu ist irgendwie kein Fall bekannt.

Paypal verkauft aber eventuell seine offenen Forderungen, und wäre dann raus aus der Nummer.

Die Lösung lautet aber in jedem Fall: dem Gläubiger Ratenzahlung anbieten, wenn man nicht fristgerecht zahlen kann. Das ist für den Gläubiger deutlich vorteilhafter als da die Vollstreckung zu betreiben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Paypal verkauft aber eventuell seine offenen Forderungen, und wäre dann raus aus der Nummer.

Dann würde keine Rechtsdienstleistung stattfinden, da die Forderung nicht mehr fremd ist. Und die Anwaltskosten wären ganz grundsätzlich schon in der Sache nicht durchsetzbar.

Zitat:
der Herr am Telefon meinte, dass ihnen "die Hände gebunden" sind und dass KSP jetzt für den Prozess verantwortlich ist.

Rein rechtlich ist das völliger Unsinn. Solange Paypal Forderungsinhaberin ist, ist Paypal immer Herr des ganzen Verfahrens.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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