Kann Schulden erst kurz nach Mahnungsfrist bezahlen

27. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Wvyrvn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Schulden erst kurz nach Mahnungsfrist bezahlen

Ich (aus Mecklenburg -Vorpommern) kann einen Schuldbetrag von 22.50€ für Berufsschulbücher erst ein paar Tage nach Ablauf der Mahnfrist am 28. März bezahlen. Danach wird mit Zwangsvollstreckung gedroht.

Etwas dumm gelaufen alles, ersten Brief nie gelesen, seit der Mahnung schon Pleite und mein Gehalt kommt erst bis spätestens 31. März aufs Konto.

Ich zitiere den Brief:

"Wir Mahnen den Schuldbetrag nach den verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Bestimmungen an und erwarten Ihre Zahlung innerhalb von zwei Wochen an..." "...Nach Ablauf der Mahnfrist von zwei Wochen werden wir die Zwangsvollstreckung nach den landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen anorden, wodurch Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können."

Bringt es was da morgen vielleicht anzurufen oder kann ich irgendwie was machen um die Situation besser zu machen? Muss ich mir überhaupt Sorgen machen? Wär beruhigt wenn mir irgendwer helfen könnte.

Schonmal danke im Vorraus

-- Editiert von User am 27. März 2023 22:06

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Wvyrvn):
Danach wird mit Zwangsvollstreckung gedroht.

Gibt es denn überhaupt ein vollstreckbaren Titel?

Zitat (von Wvyrvn):
Bringt es was da morgen vielleicht anzurufen

würde sich zeigen, Kulanz wäre wahrscheinlich immer möglich.

Zitat (von Wvyrvn):
kann ich irgendwie was machen um die Situation besser zu machen?

Bezahlen

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116205 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Wvyrvn):
Bringt es was da morgen vielleicht anzurufen

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Ich würde mir Gedanken machen, wie man das
Zitat (von Wvyrvn):
kann einen Schuldbetrag von 22.50€ für Berufsschulbücher erst ein paar Tage nach Ablauf der Mahnfrist am 28. März bezahlen.

beweisen könnte und das dann dem Gläubiger mitteilen.



Zitat (von Pascalll2):
Gibt es denn überhaupt ein vollstreckbaren Titel?

Wie man lesen kann noch nicht.
Aber das geht dann meist ganz schnell ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2284 Beiträge, 682x hilfreich)

Wurde ein Bescheid erlassen? Vermutlich ja, dann ist das der Vollstreckbare Titel.

Fragen nach Verschiebung der Frist schadet nicht. Ein Anrecht darauf hat der Schuldner nicht. Wenn die nicht wollen und die Zwangsvollstreckung einleiten, sind diese Kosten von dir zu tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wvyrvn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wurde ein Bescheid erlassen? Vermutlich ja, dann ist das der Vollstreckbare Titel.


Also ich habe nur die Mahnung erhalten auf der nicht viel mehr stand als das was ich im Post zitiert habe.

Habe um ehrlich zu sein wirklich gar keine Ahnung bei dem Thema und weiß nichtmal genau was ein Vollstreckbarer Titel / Bescheid ist.

Das Geld ist jetzt schon drauf, aber ich kann es erst heute Abend überweisen. Das wäre ja dann wahrscheinlich trotzdem zu spät oder nicht?

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#5
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Wvyrvn):
Das wäre ja dann wahrscheinlich trotzdem zu spät oder nicht?

Wie wäre es beim Gläubiger anzurufen & die Situation zu schildern?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30451 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von Wvyrvn):
aber ich kann es erst heute Abend überweisen.
Dann mach das doch bitte.
Alles weitere nicht weltbewegendes ergibt sich.
Höchstwahrscheinlich steht übermorgen nicht der landesrechtlich informierte Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung, d.h. Einziehung von 22,50€ an deiner Tür.
Der Gläubiger der 22,50 (die Berufsschule oder der Buchhändler) würde im Falle deiner Nichtzahlung erstmal einen Brief an den schicken, der sich dann um die Geldeintreibung kümmern soll.

Zitat (von Wvyrvn):
Bringt es was da morgen vielleicht anzurufen
...und dort irgend jemandem zu sagen, dass du heute überweist?
Mach dich nicht lächerlich...überweise heute abend.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von Wvyrvn):
Habe um ehrlich zu sein wirklich gar keine Ahnung bei dem Thema und weiß nichtmal genau was ein Vollstreckbarer Titel / Bescheid ist.

Dann solltest du dich umgehend informieren!
Zitat (von Wvyrvn):
Etwas dumm gelaufen alles, ersten Brief nie gelesen...

Briefe nicht zu lesen, kann ganz böse ausgehen.
Zitat:
seit der Mahnung schon Pleite.

Dann sollte man dringend an sich arbeiten. Heute sind es "nur" EUR 22,50 und wenn man nicht darauf achtet, hat man ganz schnell hohe Schulden an der Backe.

-- Editiert von User am 28. März 2023 20:21

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116205 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Wvyrvn):
Das wäre ja dann wahrscheinlich trotzdem zu spät oder nicht?

Kommt darauf an, ob und wie man den Gläubiger informiert hat.



Zitat (von Anami):
Mach dich nicht lächerlich...

Das ist nicht lächerlich sondern kann größere Probleme verhindern.
Lächerlich sind eher Deine Kommentare, welche die Frager eher in Probleme reinreiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von Wvyrvn):
mein Gehalt kommt erst bis spätestens 31. März aufs Konto.
Spätestens! Aber wann kommt es frühestens?
Evtl. schon am 28. März, dann kann man per Sofortüberweisung noch fristgerecht bezahlen.

Zitat (von Wvyrvn):
Muss ich mir überhaupt Sorgen machen?
Im Fall der Zahlung am 28. März per Sofortüberweisung natürlich keineswegs.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30451 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Lächerlich sind eher Deine Kommentare, welche die Frager eher in Probleme reinreiten.
Eher nicht. Es gibt hier 9 Antworten, der TE ist frei in seiner Wahl.
Ich empfahl, den Betrag sofort (gestern abend) zu überweisen. Das war dem TE gestern möglich. Er hat es hoffentlich auch gemacht.

Ganz gruselige Szenarien braucht man hier nicht aufbauen.
Man könnte aber für den Fall mal darlegen, wie so was dann der Reihe nach abläuft...und wann und was das dann kosten würde.
Das wäre vermutlich auch für den TE interessant. Wie wärs, Harry van Sell?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116205 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich empfahl, den Betrag sofort (gestern abend) zu überweisen. Das war dem TE gestern möglich

Man empfahl, den Gläubiger nicht zu kontaktieren.
Was in solchen Fällen mindestens ein ziemlich dämlicher Rat ist.



Zitat (von Anami):
Ganz gruselige Szenarien braucht man hier nicht aufbauen.

Hat zum Glück keiner gemacht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6425 Beiträge, 1376x hilfreich)

Leute , es geht hier um Schulbücher.....

nun baucht das ganze nicht so auf. Wenn der TE gleich überwiesen hat, sollte alles ok sein.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Leute , es geht hier um Schulbücher

Berufsschulbücher, wir sprechen also schon mal nicht von Büchern die einem Kind zur Verfügung gestellt wurden.

Zitat (von Anami):
Man könnte aber für den Fall mal darlegen, wie so was dann der Reihe nach abläuft...und wann und was das dann kosten würde.


Es kommt darauf an, WER der Gläubiger ist.
Ist es z.B. die Stadt / städtische Schule, gibt es wie in vielen privatwirtschaftlichen Bereichen einen simplen Automatismus, der nicht danach unterscheidet, ob es nur um lächerliche 22,50€ oder 5000€ geht.

Wird ohne Kommunikation verspätet gezahlt, läuft dieser Automatismus.
Von daher ist das hier ->
Zitat (von Anami):
...und dort irgend jemandem zu sagen, dass du heute überweist?
Mach dich nicht lächerlich...überweise heute abend.
alles andere als lächerlich vom TE, sondern ein dämlicher Kommentar von Dir.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116205 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Leute , es geht hier um Schulbücher.....

Nö, es geht darum, dass die Mühlen des Stankt Bürokratius nicht zu mahlen beginnen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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