Hallo liebe 123recht Com,
Hat man als Privatperson das recht dazu eine Frist zu setzten, um ggf. eine Mahnung mit Mahngebühren zu stellen?
Es verhält sich nämlich so das ich Krankengeld beziehe und diese nach dem ich den Zahlschein abgeschickt habe es für meine Verhältnisse recht lange dauert.
Dazu fallen mir aber allgemein paar Fragen zu ein wenn die erste mit JA beantwortet wird.
1. Wie hoch bzw. was ist die angemessene Fristzeit.
2. Inwiefern kann ich die Mahngebühren passend stellen, also wie viel sollte es sein bzw. wie errechnet man sie.
Dieses Frag ich alles da ich es eigentlich sehr unfair finde das ich immer dann Zahlen muss wenn Unternehmen von mir was haben möchte, aber Ämter (da tritt es bei mir verhäuft auf) sich massiv Zeit lassen mir mein zustehendes Geld zu überweisen und ich dadurch mehr kosten haben.
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Kann ich als Privatperson jemanden Mahnen ?
1. Juli 2014
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Frage vom 1. Juli 2014 | 12:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich als Privatperson jemanden Mahnen ?
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#1
Antwort vom 1. Juli 2014 | 12:58
Von
Status: Unbeschreiblich (32820 Beiträge, 17247x hilfreich)
Mahngebühren dürfen grundsätzlich nur die realen Kosten enthalten, also Porto, Papier und Briefumschlag.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 1. Juli 2014 | 14:27
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Und ergänzende Antwort: Mahnungsfristen sind angemessen normalerweise im Bereich von einer oder zwei Wochen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
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#3
Antwort vom 2. Juli 2014 | 23:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119462 Beiträge, 39731x hilfreich)
Im übrigen reicht das abschicken des Zahlscheins nicht aus, man wird im Zweifel schon beweisen müssen, das er auch angekommen ist.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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