Wenn ein Identitätsbetrug stattgefunden hat und der Schuldner zu Unrecht einen Titel/Schuldtitel bei einem Inkasso Unternehmen als Gläubiger-Vertreter hat, und eine Selbstanzeige bereits vorliegt von der Person, die den Identitätsbetrug getätigt hat, da der Identitätsbetrug im näheren Umfeld stattfand.
D.h. also der Schuldner hatte nie Kenntnis über die Forderung und konnte nie einem Vollstreckungsbescheid widersprechen. Die Selbstanzeige über den Identitätsbetrug steht dem Schuldner zur Verfügung.
1) Kann man diesen Titel dann heraus klagen als Privatperson? Oder braucht es dafür einen Anwalt?
2) Wie ist der Ablauf/Vorgehensweise des Ganzen?
3) Wie ist ca. die Dauer solch einer Titelherausgabeklage?
Kann man als Privatperson eine Titelherausgabeklage tätigen ?
15. März 2024
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Frage vom 15. März 2024 | 15:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man als Privatperson eine Titelherausgabeklage tätigen ?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 15. März 2024 | 16:48
Von
Status: Weiser (17966 Beiträge, 9786x hilfreich)
ZitatD.h. also der Schuldner hatte nie Kenntnis über die Forderung und konnte nie einem Vollstreckungsbescheid widersprechen. :
Woher weiß der Schuldner denn von der Forderung und der Existenz des Titels? Und seit wann?
Wenn man von einem fehlerhaften Titel erfährt, kann man beim Gericht, dass den Titel erstellt hat, Wiedereinsetzung beantragen, mit der Folge, dass die Widerspruchsfristen wieder neu anfangen. Es kommt also darauf an, schnell und richtig zu reagieren.
Wenn man da unsicher ist: Anwalt beauftragen. (Es geht auch ohne, aber dafür muss man sich halt auskennen.)
Nein, nicht erfolgreich. Der Weg ist anders - siehe oben.ZitatKann man diesen Titel dann heraus klagen :
#2
Antwort vom 15. März 2024 | 17:15
Von
Status: Unbeschreiblich (128189 Beiträge, 40943x hilfreich)
ZitatD.h. also der Schuldner hatte nie Kenntnis über die Forderung und konnte nie einem Vollstreckungsbescheid widersprechen. :
Das ist schon aufgrund der Zustellart extrem unglaubwürdig.
Bereits da wird man substantiiert vortragen müssen.
Zitat1) Kann man diesen Titel dann heraus klagen als Privatperson? Oder braucht es dafür einen Anwalt? :
Wer weis wie es geht, kann das durchaus selber machen, sofern es vor dem Amtsgericht stattfindet.
Alle anderen sollten das nicht ohne Anwalt versuchen.
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