Kann man sehen ob ein Schufaeintrag eingetragen wurde oder über das Schuldnerverzeichnis kommt?

14. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Flo1909
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man sehen ob ein Schufaeintrag eingetragen wurde oder über das Schuldnerverzeichnis kommt?

Hallo zusammen,
die Frage würde mich interessieren, da man ja quasi wenn ein Eintrag bei der Schufa nur aufgrund dessen vorhanden ist, weil er aus dem Schuldnerverzeichnis kommt nur 3 Jahre Bestand hat und sofort nach Zahlung gelöscht werden kann.
Bei der Eintragung eines Inkassopartner habe ich es so verstanden, dass es sicher 3 Jahre stehen bleibt, auch wenn man sich auf den Kopf stellt.
Ich habe einen Eintrag mit Titel aus 2015 von welchem ich nichts wusste, daher interessiert mich die Frage.

Danke

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Titel selbst werden nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen und daher können sie auch nicht daraus stammen.

Hast du denn den Titel zu Gesicht bekommen? Wenn ja: Wie lange ist das her?
Wenn nicht, verlange vom Inkasso eine Kopie des Titels oder frage über das Aktenzeichen beim ausstellenden Gericht nach. Wichtig: Direkt am ersten Tag die Adresse prüfen und ob du damals in 2015 dort gewohnt hattest. Falls nicht, kann man dagegen vorgehen (es muss nur sofort passieren).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flo1909
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Titel selbst werden nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen und daher können sie auch nicht daraus stammen.

Hast du denn den Titel zu Gesicht bekommen? Wenn ja: Wie lange ist das her?
Wenn nicht, verlange vom Inkasso eine Kopie des Titels oder frage über das Aktenzeichen beim ausstellenden Gericht nach. Wichtig: Direkt am ersten Tag die Adresse prüfen und ob du damals in 2015 dort gewohnt hattest. Falls nicht, kann man dagegen vorgehen (es muss nur sofort passieren).


Ich habe ihn noch nicht zu Gesicht bekommen, auch wenn an der Hauptforderung etwas dran ist, diese streite ich nicht ab. Ich habe bereits alles beim Inkasso angefordert. Bringt es mir etwas, wenn ich den Titel habe ? Außer, dass es in der Schufa als "bezahlt" markiert ist ?
Mir läuft die Zeit bzgl. eines Kredit davon, daher wäre ich auch mittlerweile bereit, einfach den offenen Betrag zu zahlen, auch wenn das Wucher ist. (Siehe meinen anderen Thread) https://www.123recht.de/forum/inkasso/Inkasso-__f578221.html

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Titel selbst dient eher zur Überprüfung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man kann eine Anfrage gemäß DSGVO stellen, da erfährt man die Herkunft der Daten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Flo1909
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich, die selbstauskunft. Aus der sehe ich aber nicht, um welche Art Eintrag es geht.
Wie kann ich das lesen bzw deuten?

https://s12.directupload.net/images/200914/uq6uhthv.jpg

Hier ein Foto von dem Auszug. Aber dadurch, dass da steht Sirius hat informiert, habe ich mir die Frage wohl selbst beantwortet.

-- Editiert von Flo1909 am 14.09.2020 20:58

-- Editiert von Flo1909 am 14.09.2020 20:59

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Flo1909):
Aber dadurch, dass da steht Sirius hat informiert, habe ich mir die Frage wohl selbst beantwortet.

So ist es ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen