Hallo,
Vor ca. 6 Monaten kaufe ich ein Elektrogerät für 300 eur bei Amazon. Es wurde aber ein anderes geliefert im Wert von 70 eur. Nach Reklamation schenkte mir der Amazonverkaufer das Teil ( schriftlich) und schrieb die 300 eur gut.
Ein paar Monate später erhielt ich Post von einem Inkasso Büro. Ich hatte Teil XY geordert und solle 300 eur zahlen. Ich rief da an und erklärte die Sache. Seither weitere Schreiben, mittlerweile Briefe von einem Anwalt, Forderung bei 500 eur. Wie geht man hier vor?
Muss ich das Gerät zurücksenden? Es wurde mir mal geschenkt. Die Firma meint sie wurde betrogen via Amazon
Kauf bei Amazon - inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Was jetzt genau zu tun ist, hängt von genauen Schriftverkehr ab.
Wenn man nicht den gesamten Schriftverkehr vorliegen hat, kann man kaum sinnvoll antworten.
Dazu kommt noch, dass telefoniert wurde (grober Fehler) - dadurch sind Absprachen / Zusagen möglicherweise nicht mehr beweisbar.
Wenn das 300-Euro-Gerät nie geliefert wurde, wird man es auch nicht bezahlen müssen.
Aber schon da fängt das Problem an - was steht auf dem Lieferschein? Das 300-Euro-Gerät oder das 70-Euro-Gerät?
ZitatIch rief da an und erklärte die Sache. :
In rechtlichen Angelegenheiten telefoniert man nicht mit der Gegenseite!
ZitatSeither weitere Schreiben, mittlerweile Briefe von einem Anwalt, Forderung bei 500 eur. :
Was genau wird hier gefordert? Kamen bereits Mahn- und oder Vollstreckungsbescheid? Und wenn ja wann und wie wurde darauf reagiert?
ZitatDie Firma meint sie wurde betrogen via Amazon :
Wer fordert hier? Amazon oder der Händler?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Händler hat das Inkasso beauftragt. Ich habe mein Geschäft dich mit Amazon gemacht… auf meiner Amazonrechnung ist nicht der Händler angegeben. Ich kann mich darauf beziehen? (Der Fake Shop steht auf der rechnung
Es gibt Fälle, da kann ein Internetforum nicht sinnvoll helfen, weil wir die Unterlagen nicht kennen.
Und wenn wir Ihnen "ins Blaue hinein" irgendwelche Ratschläge geben, könnten die mehr schaden als Nutzen.
Packen Sie alle Unterlagen zusammen und zeigen Sie jemandem, der sich damit auskennt. Wenn Sie niemanden im Bekanntenkreis haben, bleibt nur ein Anwalt.
Der Fall scheint zu verworren, um ihn im Internet zu lösen.
ZitatPacken Sie alle Unterlagen zusammen und zeigen Sie jemandem, der sich damit auskennt. Wenn Sie niemanden im Bekanntenkreis haben, bleibt nur ein Anwalt. :
Der Fall scheint zu verworren, um ihn im Internet zu lösen.
Sehe ich auch so. Zumal der TE offenbar noch nicht mal in der Lage ist den Sachverhalt zu schildern und einfachste Fragen zu beantworten.
Wahrscheinlich hast du nicht bei Amazon gekauft, sondern bei einem Amazon Marketplace Händler?
Wer hat die Gutschrift denn veranlasst? Amazon selbst per A-Z Garantie oder der wirkliche Händler?
Wer oder was steht genau in der Forderung von Inkasso?
Ja es war ein marketplace Anbieter. Fact ist doch aber: ware wurde geliefert, reklamiert und ware wurde mir überlassen und gutgeschrieben. Selbst wenn jetzt im Nachhinein rauskommt, dass es ein fakehandler war, ist nicht mein Verkäufer amazon? Ich wollte das jetzt aussitzen, bis zu einer Verhandlung, dort schildern, dass ich die Ware habe und auch zurückgeben würde (aber nicht auf meine Kosten), weil sie mir Geschenkt wurde. Also ich muss doch eigentlich gar nichts oder? Sie wurde mir Geschenk und der Rechnungsbetrag gutgeschrieben… ich hatte mir damals gar nichts dabei gedacht. Und Anwalt einschalten auf meine Kosten? Ich sehr den Fakt nicht, warum ich das machen sollte: ich habe nichts falsche gemacht. Jemand hat mir was geschenkt, warum kann jemand da jetzt kommen und eine Forderung stellen?
ZitatSelbst wenn jetzt im Nachhinein rauskommt, dass es ein fakehandler war, ist nicht mein Verkäufer amazon? :
Nein.
Zitatich habe nichts falsche gemacht. :
Wenn Sie sich da sicher sind, warum fragen Sie dann hier?
Als Außenstehender kann man jedenfalls nicht beurteilen, ob Sie alles richtig gemacht haben. Dafür müsste man die Unterlagen sehen.
In dem Schriftverkehr (auch wenn mit dem fakehändler) steht, ich darf die Ware behalten- kostenlos. Was ist mit Kauf in gutem Glauben? Ich habe die Gutschrift erhalten und das Thema war erledigt. Da kann ja jeder kommen, und nach Monaten behaupten, es Wäre seine Ware und er wurde betrogen und erhellt eine Forderung…
ZitatIch sehr den Fakt nicht, warum ich das machen sollte: :
Man ist offensichtlich nicht in der Lage, den Sachverhalt für Dritte verständlich zu formulieren. Rückfragen werden auch nicht wirklich beantwortet, wobei das vermutlich mit dem ersten Problem in unmittelbarem Zusammenhang steht.
Insofern wäre es nützlich wenn sich mit der Prüfung der ganzen Angelegenheit und insbesondere der Prüfung der Kommunikation ein verständiger Dritter befassen würde.
Zitatbis zu einer Verhandlung, dort schildern :
Wenn man dort so redet wie man hier schreibt, sehe ich die Antwort schon voraus
"Der Beklagte wird verurteilt ...
Die Vorträge des Beklagten müssen unberücksichtigt bleiben, weil dem Beklagten eine verständliche Schilderung nicht möglich war"
ZitatFact ist doch aber: ware wurde geliefert, reklamiert und ware wurde mir überlassen und gutgeschrieben :
Oben waren die Fakten noch andere ...
ZitatSelbst wenn jetzt im Nachhinein rauskommt, dass es ein fakehandler war, ist nicht mein Verkäufer amazon? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.
Das kann man sich hier wegen der vorgenannten Probleme wohl aber sparen.
Im Bereich "marketplace" ist amazon aber in aller Regel nur der Vermittler.
Zitatwarum kann jemand da jetzt kommen und eine Forderung stellen? :
Weil das stellen von solchen Forderungen durchaus erlaubt ist.
ZitatWas ist mit Kauf in gutem Glauben? :
Die 70-Euro-Ware haben Sie doch gar nicht gekauft. Sie haben die 300-Euro-Ware gekauft. Die wurde aber (wenn ich es richtig verstanden habe) noch nicht geliefert.
ZitatDa kann ja jeder kommen, und nach Monaten behaupten, es Wäre seine Ware und er wurde betrogen und erhellt eine Forderung… :
Was wird denn nun gefordert? Die 70-Euro-Ware zurück? Die Bezahlung der 70-Euro-Ware? Die Bezahlung der 300-Euro-Ware?
Mir schwant, dass die Fragestellerin in einen Dreiecksbetrug verwickelt wurde, sie es aber noch nicht bemerkt hat.
ZitatMir schwant, dass die Fragestellerin in einen Dreiecksbetrug verwickelt wurde :
Hatte ich noch gar nicht dran gedacht, auch das könnte möglich sein.
Können sie den Dreiecksbeziehung bitte erklären?
Gefordert werden die 300 eur von dem Händler zurück.
Wie soll ich mich denn jetzt grundsätzlich verhalten? Auf das Schreiben antworten?
ZitatKönnen sie den Dreiecksbeziehung bitte erklären? :
Siehe hier:
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/134226-dreiecksbetrug-paypal#:~:text=Beim%20sogenannten%20Dreiecksbetrug%20spielen%20drei,Betr%C3%BCger%20Bernd%20und%20K%C3%A4ufer%20Karl.
(Das funktioniert nicht nur mit Paypal, sondern auch mit Amazon-Marketplace.)
Deshalb die Frage: Sie haben am Anfang 300€ bezahlt, richtig? An wen? Und wer hat Ihnen die 300€ erstattet?
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