Keine Rechnung keine Mahnung und jetzt Inkasso.

6. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Marcelrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Keine Rechnung keine Mahnung und jetzt Inkasso.

Ich habe vor knapp vor 4 Jahren in einem Fittnesstudio trainiert und habe mich vor knapp 2 Jahren entschieden zu kündigen. Das tat ich auch schriftlich mit abschließender Kündigungsbestätigung + Stempel. Kurz darauf bin ich umgezogen aber nur in einen anderen Stadtteil und meldete mich sofort um. Jetzt vor paar Tagen kam ein Brief vom Inkasso Unternehmen ich solle doch insgesamt 250 € überweisen da damals noch Kündigungskosten in Höhe von 39 € angefallen seien. Ich wusste nichts von diesen kosten und hätte sie natürlich sofort bezahlt wenn ich wenigstens eine Rechnung bekommen hätte...

Bis jetzt stehe ich ohne Rechnung da, habe auch im Fittnesstudio angerufen und die Dame hat mir bestätigt das diese Kosten eben angefallen seien, sie doch nichts mehr tun könne da sie die Forderungen abgetreten hätten.

Ich kenne mich leider nur schlecht bis gar nicht aus in diesem Gebiet, ja ich habe dem Fittnesstudio nicht meine neue Adresse mitgeteilt, aber nur weil ich dachte ich würde nie mehr mit diesem Verein zu tun haben.

Das der Betrag überzogen ist weiß ich bereits habe es schon durch einen Inkassorechner durchgejagt aber muss ich wirklich die 39 € + 84 € laut Inkassorechner begleichen?

Natürlich habe ich vor die Hauptforderung zu bezahlen nur bin ich eben nicht mit der Inkasso einverstanden.

Ich danke euch schon mal für die Tipps

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das dürfte auch Unfug sein. Zum einen dürften die Kündigungskosten selbst Unfug sein, zum zweiten ist eine Kostenexplosion mit über 200€ Gebühren Unfug. Ich würde bei sowas einmalig ein Einschreiben hinschicken und danach schweigen. Das geht von freundlich bis überdeutlich.


"Hallo Inkassobüro. Mangels Vorlage einer Vollmacht, eines nachgewiesenen Forderungsübergangs und einer Vertragsgrundlage, sowie einer Forderungsaufstellung weise ich die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

oder auch noch im Anschluss

"Sollten sie mir weiterhin drohen, werde ich Strafanzeige wegen Nötigung und Betrugs stellen. Mir ging weder eine Rechnung zu noch eine Mahnung. Über 200€ Gebühren, dafür interessiert sich sicherlich die Staatsanwaltschaft und das sie beaufsichtigende Gericht. Gerne schalte ich auch einen Anwalt hinzu, nur um eine Feststellungsklage zu erheben, was sie sehr teuer zu stehen kommt."

Im Grunde ist es fast egal, es wird wohl trotzdem weiter gebettelt.

Eine Frage: Wie heisst das Inkasso?


Was genau soll eine Kündigungsgebühr sein? Für die Erlaubnis kündigen zu dürfen, muss man etwas bezahlen? Oder haben sie dich vorzeitig aus dem Vertrag entlassen? Die Kündigung ist eine einseitiges Rechtsgeschäft. Dabei gibt es keine Erlaubnis, Sondergebühren zu verlangen. Sollte so etwas in den AGB versteckt sein, dürfte man sich bestimmt auf eine überraschende Klausel berufen und damit wäre es nichtig.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 06.11.2013 18:49

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#2
 Von 
Marcelrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Inkasso Becker und Dr. Claudia Wendel Inkasso nennen sich diese Herrschaften. Ich danke dir vielmals und werde es sofort so ausprobieren!

Ich muss also Gesetzlich eine Rechnung erhalten bevor man mir eine Inkasso auf den Hals hetzt ist das richtig? Ich habe mich ja nicht versteckt oder meinen Briefkasten manipuliert ich bin nur in eine andere Straße gezogen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Ich muss also Gesetzlich eine Rechnung erhalten

Zumindest muss es irgendetwas geben, was diesen Zahlungsanspruch begründet, einen Hinweis im Vertrag o.ä. Die Kündigung ist keine Dienstleistung, die man gesondert bezahlen muss. Im Normalfall.
Wieso solltest du eine "Kündigungsgebühr" bezahlen? Könnt ja jeder kommen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Das tat ich auch schriftlich mit abschließender Kündigungsbestätigung + Stempel. <hr size=1 noshade>

Hast Du dieses "Dokument" noch - und war damals die Rede von "Kündigungskosten" oder noch irgend welchen Forderungen?

Aber selbst wenn....

Diesem Inkasso gehört IMO die rote Karte:

Ihr Schreiben vom
wegen Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrer mit og. Schreiben mitgeteilen Aufforderung fehlt es an den Voraussetzungen. Ich gehe daher zu Ihren Gunsten davon aus, dass es sich um ein Versehen handelt.
Für den Fall, dass Sie Veranlassung haben sollten berechtigte und belegbare Forderungen gegen mich geltend machen zu müssen, beachten Sie bitte, dass das Fehlen von Voraussetzungen gem. § 174 und 410 BGB aber auch die Auflistung von Kosten und/oder Positionen, die von der Entstehung und/oder der Höhe über den allgemein von den Gerichten anerkannten Sätzen liegen, ohne Rückfrage zu einer Feststellungsklage führt. Gleiches gilt auch für die Auflistung von überhöhten und/oder verjährten Zinsen.

Mit freundlichen Grüßen


(Ab damit als Einschreiben, ohne eigene Telefon- und Fax-Nummer oder Mailadresse.)


VG
Roland



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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Überweis die Hauptforderung zweckgebunden an den Fitessladen (nur Hauptforderung)

Vorgerichtliche Inkassogebühren werden nicht eingeklagt

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

@thehellion: Du meinst doch nicht wirklich, dass der TE ohne irgendwas zu überprüfen eine Kündigungsgebühr einfach so bezahlen soll?

quote:
Zumindest muss es irgendetwas geben, was diesen Zahlungsanspruch begründet, einen Hinweis im Vertrag o.ä. Die Kündigung ist keine Dienstleistung, die man gesondert bezahlen muss. Im Normalfall.
Wieso solltest du eine "Kündigungsgebühr" bezahlen? Könnt ja jeder kommen.
Da gehe ich ich mit @mepeisen konform.

Gruß

Shihaya

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"Damit unsere "Freunde" von der NSA etwas zu lesen haben: Bombe Flugzeug Al Kaida Islam Anschlag"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja ! Kann sein das an eine Klage nicht gedacht wird

Diese Gebühr wird zudem sehr kontrovers diskutiert :

quote:<hr size=1 noshade>.....Die Pflicht zur Zahlung einer Kündigungsgebühr dürfte eine überraschende Klausel gem § 305 c BGB darstellen.
Darüber hinaus schränkte eine solche Klausel des gesetzliche Recht zur außerordetnliche Kündigung gem § 314 BGB ein, was einer Abbedingung dieses Kündigungsrechtes gleichkäme.
Solches ist ist vermittels AGB-Kaluseln ausgeschlossen....
<hr size=1 noshade>

Kamphausen/JuraForum


-- Editiert thehellion am 07.11.2013 08:12

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Auf jeden Fall müsste es irgendwo im Vertrag auftauchen. In den AGB würde ich es wirklich fast ausschließen als überraschende Klausel.

Davon abgesehen: Wenn das Inkasso bei den "erlaubten" RVG-Gebühren in etwa das zweieinhalbfache macht, ist das sowieso etwas, was so in der Form nirgendwo anerkannt wird. Selbst wenn alles richtig sein würde mit dieser Kündigungsgebühr.

Strategisch vielleicht erst mal die Antwort des Inkassos abwarten. Auf jeden Fall würde ich alleine wegen dem frechen Gebührenwucher eine Beschwerde ans OLG Düsseldorf schicken. Das ist das zuständige Aufsichtsgericht. Wenn die zudem nicht prompt eine Vollmacht im original senden, eine Forderungsaufstellung und sonstige Unterlagen, aus denen die Berechtigung dieser Kündigungsgebühr hervorgeht, direkt auch beschweren, dass die ohne rechtliche Grundlage handeln, ohne Vollmacht etc.


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