Guten Tag,
ich lebe seit 2015 im außereuropäischen Ausland, mein Mobilfunkvertrag mit einem deutschen Mobilfunkanbieter lief aber noch weiter und Telefonica buchte –dank Einzugsermächtigung– fleißig weiter ab. Mein deutsches Bankkonto habe ich im Juli 2017 geschlossen, so dass der Mobilfunkanbieter nicht mehr abbuchen konnte. Meine Handy-Nummer habe ich seitdem nicht benutzt und stellte einige Monate später fest, dass die Handy-Nummer gesperrt war. Der Mobilfunkanbieter hat mir weder postalisch noch elektronisch Rechnungen oder Mahnungen zugestellt, obwohl sowohl eine Kontaktadresse in Deutschland wie auch meine Email-Adresse bekannt waren. Im Februar 2019 erhielt ich stattdessen –an die Kontaktadresse in Deutschland– ein Schreiben einer Inkassofirma, das Rechnungs-, Mahn- und Inkassokosten in Höhe von über 700 Euro einforderte. Drei Wochen später, am 11.3. erhielt einen Mahnbescheid des Amtsgerichts in Höhe von mehr als 900 Euro (Streitwert ca. 500 Euro).
Meine Fragen lauten daher:
1. Ist es zulässig, eine Inkassofirma zu beauftragen, um Rechnungen einzutreiben, die nicht zugestellt wurden?
2. Ist es zulässig, den Rechtsweg zu beschreiten, um Rechnungen einzutreiben, die nicht zugestellt wurden?
3. In welcher Form müssen Rechnungen zugestellt werden? Reicht eine Hinterlegung auf der Website, oder muss zumindest eine elektronische Mitteilung per E-Mail erfolgen, dass Rechnugen hinterlegt wurden?
Ich habe hierzu im Netz bislang keine passenden Antworten gefunden.
Vielen Dank im Voraus,
Philholz
Keine Rechnungen zugestellt, jetzt Mahnbescheid des Amtsgerichts
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat1. Ist es zulässig, eine Inkassofirma zu beauftragen, um Rechnungen einzutreiben, die nicht zugestellt wurden? :
Klar. Wen der Vertragspartner mit der Abwicklung beauftragt, bleibt ihm überlassen.
Zitat2. Ist es zulässig, den Rechtsweg zu beschreiten, um Rechnungen einzutreiben, die nicht zugestellt wurden? :
Ja.
Zitat3. In welcher Form müssen Rechnungen zugestellt werden? :
In der vertraglich vereinbarten. Das kann dann durchaus auch mal eine Hinterlegung auf der Website sein.
Und je nach der vertraglichen Vereinbarung hängt dann der Erfolg der Gegenwehr ab.
Auf das Inkassoschreiben wurde nicht weiter reagiert? Wieso nicht?
Man müsste auf jeden fall mal auseinander dröseln, ob die es mit der Forderung übertreiben. Dazu müsste man wissen, ab wann nicht mehr gezahlt wurde, ab wann gesperrt war bzw. vom Anbieter fristlos gekündigt wurde, wie lange der Vertrag da noch ging und wie hoch die Grundgebühr war.
Darüber hinaus: Ob die Inkassogebühren durchsetzbar sind, ist durchaus schwierig. Wie Harry schreibt, kommt das auf die sogenannte Zustellfiktion an. Ob man also ausdrücklich mit dem Anbieter vertraglich vereinbart hat, dass das Hinterlegen auf der Webseite ausreicht und ob man trotz Sperre Zugriff auf den Kundenaccount hatte auf der Webseite. Eine Klausel in den AGB reicht für diese Zustellfiktion NICHT.
Dennoch: Dass es hier vor Einschalten des Inkassos bereits einen ausreichenden Verzug gab, sehe ich irgendwie nicht.
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Zitat:Drei Wochen später, am 11.3. erhielt einen Mahnbescheid des Amtsgerichts in Höhe von mehr als 900 Euro (Streitwert ca. 500 Euro).
Wenn noch ein Widerspruch oder Teilwiderspruch erfolgen soll, dann ist es an der Zeit. darauf zu reagieren. Die 14 Tagesfrist läuft ab. Notfalls den Widerspruch per Fax an das Amtsgericht faxen.
Warum wurde denn nicht gekündigt? Warum wurde online keine Adresse geändert? Eplus oder O2?Zitat.. mein Mobilfunkvertrag mit einem deutschen Mobilfunkanbieter lief aber noch weiter und Telefonica buchte –dank Einzugsermächtigung– fleißig weiter ab. :
WIE du Rechnungen bekommst steht im Vertrag
Wenn du deine Rechnung nicht Zahlst gibt es Ärger
Wie viele Mahnungen du bekommst kann der Anbieter endtscheiden
Ob er ein Inkasso einschaltet ist seine Sache
Das wenn ein Konto geschlossen ist nichts Abgebucht werden kann ist klar
Wenn ein Handy gespert wird dann besteht der Vertrag weiter es wird nur verhindernt das weitere Schulden endtstehen
Warum kümmern sie Menschen nicht um solche Sachen bevor sie ins Ausland verschwinden ??
ZitatWIE du Rechnungen bekommst steht im Vertrag :
Das ist schlicht falsch.
@tupel
Haben Deine sinnlosen und meist falschen Posts irgendeinen Grund?
Oder bist du nur einfach ein kleiner Troll?
Aber ohne Mahnung im Regelfall kein verzug.Zitat:Wie viele Mahnungen du bekommst kann der Anbieter endtscheiden
Zitat:Ob er ein Inkasso einschaltet ist seine Sache
Richtig, aber dennoch bezahlt er das Inkasso und sonst erst mal niemand. Verträge, die verabreden, dass der Schuldner etwas zu zahlen hat, sind schlichtweg VERBOTEN. Und zwar per Grundgesetz.
Zitat:Warum kümmern sie Menschen nicht um solche Sachen bevor sie ins Ausland verschwinden ??
Warum liest du nicht mal die Themen und hörst auf, mit Unsinn und falschen Infos zu spammen?
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