Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert:)
Rechnung (Anstalt des öffentlichen Rechts) vom 16.08.19 Mahnung
vom September, Zahlung falsch verbucht, Korrektur auf Nachfrage im November. Kleiner Restbetrag noch offen 30€ und extra 0,58€ da beim überweisen verrechnet.
Nun kommt eine Zahlungsklage über diese 30€ und über 0,58€
In dieser wird behauptet das über Inkassokosten und Auskunftkosten gestritten wird. Diese werden nicht beziffert und auch keine Summe gefordert dafür. Es ist einfach nur so dahingesagt, ohne dass das stimmt.
Des Weiteren wird die Mahnung vom September erwähnt sowie noch von vielen anderen.
Nun zu meiner Frage
Man kann doch nicht einfach eine Behauptung aufstellen, das über Inkasso und Auskunftskosten gestritten wird, was nicht so ist. Es wurde definitiv kein Inkasso beauftragt.
Ist das Prozessbetrug?
Klage, Inkasso ohne Beauftragung eines solchen
28. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 28. November 2019 | 22:21
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage, Inkasso ohne Beauftragung eines solchen
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 28. November 2019 | 23:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120181 Beiträge, 39843x hilfreich)
ZitatMan kann doch nicht einfach eine Behauptung aufstellen, das über Inkasso und Auskunftskosten gestritten wird, was nicht so ist. :
Offenbar doch - den Beweis hält man ja in den Händen ...
ZitatEs wurde definitiv kein Inkasso beauftragt. :
Hat ja auch niemand behauptet.
ZitatIst das Prozessbetrug? :
Nein.
#2
Antwort vom 29. November 2019 | 09:25
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Betrug wäre es, wenn man beispielsweise einen Brief von dir vorlegt, der gefälscht ist. Oder ein telefongespräch erfindet, dass es nie gab. Einfach Behauptungen aufzustellen, mag unlauter sein. Aber soweit ich das weiß, ergibt sich daraus nicht zwangsläufig Betrug.
Ich würde der Schilderung halt widersprechen und gut ist. Die Frage ist: Wenn es korrekt ist, dass noch etwas offen ist, dann würde ich das halt lediglich richtig stellen. Denn es muss schon klar sein, dass die eigentliche Schuld beglichen wird am Ende und keine Restforderungen mehr offen sind.
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