Klage, Inkasso ohne Beauftragung eines solchen

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jaresace
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage, Inkasso ohne Beauftragung eines solchen

Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert:)

Rechnung (Anstalt des öffentlichen Rechts) vom 16.08.19 Mahnung vom September, Zahlung falsch verbucht, Korrektur auf Nachfrage im November. Kleiner Restbetrag noch offen 30€ und extra 0,58€ da beim überweisen verrechnet.

Nun kommt eine Zahlungsklage über diese 30€ und über 0,58€

In dieser wird behauptet das über Inkassokosten und Auskunftkosten gestritten wird. Diese werden nicht beziffert und auch keine Summe gefordert dafür. Es ist einfach nur so dahingesagt, ohne dass das stimmt.

Des Weiteren wird die Mahnung vom September erwähnt sowie noch von vielen anderen.

Nun zu meiner Frage :)

Man kann doch nicht einfach eine Behauptung aufstellen, das über Inkasso und Auskunftskosten gestritten wird, was nicht so ist. Es wurde definitiv kein Inkasso beauftragt.

Ist das Prozessbetrug?












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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von Jaresace):
Man kann doch nicht einfach eine Behauptung aufstellen, das über Inkasso und Auskunftskosten gestritten wird, was nicht so ist.

Offenbar doch - den Beweis hält man ja in den Händen ...



Zitat (von Jaresace):
Es wurde definitiv kein Inkasso beauftragt.

Hat ja auch niemand behauptet.



Zitat (von Jaresace):
Ist das Prozessbetrug?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Betrug wäre es, wenn man beispielsweise einen Brief von dir vorlegt, der gefälscht ist. Oder ein telefongespräch erfindet, dass es nie gab. Einfach Behauptungen aufzustellen, mag unlauter sein. Aber soweit ich das weiß, ergibt sich daraus nicht zwangsläufig Betrug.

Ich würde der Schilderung halt widersprechen und gut ist. Die Frage ist: Wenn es korrekt ist, dass noch etwas offen ist, dann würde ich das halt lediglich richtig stellen. Denn es muss schon klar sein, dass die eigentliche Schuld beglichen wird am Ende und keine Restforderungen mehr offen sind.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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