Klage Darlehensforderung

13. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Galina2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage Darlehensforderung

Guten Tag an alle hier im Forum,

ich lese hier schon eine ganze Weile mit und möchte mich zunächst einmal dafür bedanken, dass hier so viele gute Informationen an andere Betroffene weitergegeben werden.

Heute habe ich aber selbst ein Problem und hoffe, jemand von Euch kann mir hierbei weiterhelfen:

Zu den Fakten...

Ich bin seit Juni 2004 arbeitslos, habe zunächst zwölf Monate ALG I bezogen und beziehe seit Juni 2005 ALG II (Hartz IV), da ich trotz intensiver Suche leider noch keine neue Stelle finden konnte.

Ich bin in starkem Maße überschuldet, weshalb ich im Juni 2004 zum ersten Mal zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen gebeten wurde. Diese gab ich erneut im Juli 2005 und gerade erst im Januar 2006 ab (jeweils auf Antrag verschiedener Schuldner).

Nach der ersten EV habe ich alle meine Gläubiger angeschrieben und sie darüber informiert, dass ich die EV abgelegt habe und es mir zum gegebenen Zeitpunkt nicht möglich ist, die Verbindlichkeiten in vollem Umfang abzutragen. Mit einer Handvoll Gläubiger habe ich minimale Raten im Rahmen meiner Möglichkeiten vereinbart (pro Gläubiger eine monatliche Rate von 10,00 Euro), weil ich trotz des beengten finanziellen Spielraums bestrebt bin, meine Schulden abzutragen. Praktisch alle Gläubiger sind darüber hinaus durch das gerichtliche Mahnverfahren bis zum Vollstreckungstitel gegangen, um ihre Ansprüche zu sichern, was ja auch ihr gutes Recht ist.

Nachdem ich dreimal die EV abgegeben habe, gibt mein Gerichtsvollzieher den Gläubigern bei regelmäßiger Anfrage in der Regel zu verstehen, dass bei mir wirklich zur Zeit nichts zu holen ist (er hat bei mir einen Hausbesuch gemacht und sich davon überzeugt, dass die von mir gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen).

Nun zu meinem aktuellen Problem:

Am Freitag letzter Woche (10.02.) habe ich Post bekommen: Einer der Gläubiger (oder vielmehr der Inkasso-Dienst, an den der Gläubiger die Forderung abgetreten hat) VERKLAGT mich auf Zahlung der Darlehensforderung in Höhe von 7.000,00 Euro (inkl. aller inzwischen aufgelaufenen Zinsen, Inkassokosten etc.), die ich ihm schulde (es handelt sich hierbei um eine Kreditkartenfirma).

Laut Klageschrift gibt man mir zwei Wochen Zeit mich zu äußern, ob ich mich per Anwalt verteidigen will oder nicht, wenn ja, hat der widerum noch drei Wochen Zeit, dem Gericht zu schreiben. Laut Klageschrift läuft zunächst das schriftliche Vorverfahren, dann das mündliche Verfahren. Eine Güteverhandlung hat der Kläger unter Hinweis auf Aussichtslosigkeit von vornherein abgelehnt. Sollte ich nicht reagieren, droht mir ein Versäumnisurteil.

Der Gläubiger war von mir in der Vergangenheit über die EV und meine finanzielle Situation informiert worden. Ich habe auch eine Ratenzahlung von 10,00 Euro angeboten und meine genaue finanzielle Situation inkl. Nachweisen vorgelegt. Der Gläubiger forderte in Antwort auf meinen Vorschlag einen notariellen Schuldtitel. Die Schuldnerberatung hier vor Ort gab mir auf telefonische Anfrage hin den Rat, eine solche NICHT zu unterschreiben. Dies teilte ich dem Gläubiger mit, der daraufhin nicht auf die Ratenvereinbarung einging und mir mitteilte, ins gerichtliche Mahnverfahren zu gehen, was er auch tat bis zum Vollstreckungsbescheid. Danach habe ich ca. acht Monate kein einziges Wort mehr von dieser Seite gehört.

Umso entgeisterter war ich nun, als ich die Klage auf dem Tisch hatte.

Natürlich ist die Forderung seitens des Gläubigers berechtigt (abzüglich der Inkasso-Kosten, was das Gericht ihm auch schon mitgeteilt hat). Aber ich begreife nicht, was sich der Gläubiger von der Klage verspricht, nachdem er seinen Anspruch schon durch den Vollstreckungstitels gesichert hat, er meine finanzielle Situation kennt und weiß, dass ich die EV abgelegt habe?

Hat jemand mit solchen Fällen Erfahrung? Ist es üblich, das Gläubiger nach dem Erhalt des Vollstreckungstitels vor Gericht gehen und darüber hinaus ihre Forderungen einklagen, egal wie schlecht die Aussichten sind, ihr Geld kurzfristig zu bekommen?

Vor allem aber stellt sich für mich die Frage: WAS SOLL ICH JETZT TUN?

Die Forderung an sich ist ja berechtigt und ich würde sie auch gerne begleichen - wenn ich das denn könnte.

Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich könnte höchstens versuchen, mir beim örtlichen Gericht einen Beratungsschein zu holen und einen Anwalt zu finden, der mich gegen die übliche Gebühr von 10,00 Euro vertritt.

Die Frage ist: Was bringt mir ein Anwalt in dieser Situation? Ich erkenne ja die Forderung an sich an. Gibt es keinen einfacheren Weg? Ist es weise, noch einmal an den Gläubiger heranzutreten und ihm wenigstens eine kleine monatliche Rate anzubieten und ihn zu bitten, die Klage zurückzuziehen oder mache ich es damit noch schlimmer?

Oder kann ich direkt an das Gericht herantreten mit der Bereitschaft, meine Verbindlichkeiten in monatlichen, wenn auch kleinen Raten abzuzahlen?

Was kann mir schlimmstenfalls passieren (z. B. wenn ich nicht reagieren würde und es zu einem Versäumnisurteil kommt).

Wie man sicherlich merkt, bin ich ein einziges großes Fragezeichen. Hat jemand hier Erfahrung mit solchen Klagen und kann mir helfen bzw. Auskunft geben?

Mir wäre es am liebsten, wenn ich noch einen Weg finden könnte, unter Abwendung der Klage eine Zahlungsvereinbarung zu finden (auch wenn es verdammt hart werden würde, von dem ALG II wieder ein Stück abzuzweigen). Ich weiß aber nicht, da ja besagte Klage jetzt auf dem Tisch liegt, ob das noch möglich ist und wie ich hier am besten vorgehen könnte.

Oder soll man da gelassen bleiben und das aussitzen und es zur Verhandlung kommen lasse, was kann dann schlimmstenfalls passieren?

Es wäre toll, wenn mir hier jemand helfen könnte, ich bin wirklich mit meinem Latein am Ende (und mit meinen Nerven...).

P.S.:

Noch eine Frage, diesmal zum Thema INSO: Da ich wie gesagt stark überschuldet bin, habe ich natürlich auch über die INSO nachgedacht. Meine Frage:

1. Macht der Antrag bei mir als ALGII-Empfänger überhaupt Sinn, da ich kein über die Pfändungsgrenze hinaus bestehendes Einkommen habe? Wird da der Antrag nicht gleich "mangels Masse" abgelehnt?

2. Ich habe gelesen, dass Insolvenzberater praktisch immer den Vermiter über die INSO informieren. Für mich wäre das ein großes Problem: Mein Vermieter ist gleichzeitig der Hausverwalter. Er kennt alle mein Nachbarn und auch Teile meiner Familie. Würde er von der INSO erfahren, wüßte das in kürzester Zeit meine Familie, Nachbarschaft etc. Außerdem weiß ich, dass er in einem ähnlichen Fall einen anderen Mieter aus der Wohnung bekommen hat und dieses ganze Szenario ist für mich der Horror. Tatsächlich ist das der Grund, warum ich mich bisher gescheut habe, den Gang in Richtung INSO zu gehen. Gibt es keine Möglichkeit, den IV zu bitten, den Vermieter nicht darüber zu informieren?

Nochmals vielen Dank vorab für jedweden Ratschlag, den ihr mir geben könnt.

Barbara

-- Editiert von Galina2006 am 13.02.2006 18:19:40

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn die forderung berechtigt ist würde ich an ihrer stelle ans gericht schreiben, dass sie die forderung anerkennen und gleich darauf hinweisen, dass sie derzeit leider nicht zahlen können. das macht die sache aufgrund der gerichtskosten im ergebnis billiger und um einen titel herum kommen sie ohnehin nicht.

als alg II empfänger können sie gleichwohl insolvenz anmelden, die ablehnung magels masse gibt es nur bei kapitalgesellschaften.

mit dem vermieter ist so eine sache, einerseits sind insolvenzen eh öffentlich und können zB auch im inernet abgerufen werden. andererseits macht das natürlich kaum einer. soweit sie bei vermieter/verwalter keine schulden haben muss dieser nicht zwangsläufig von der insolvenz erfahren , problematisch könnte es aber im falle von kautionsansprüchen werden. eine sicherheit davor gibt es also nicht - andererseits ist die insolvenz zumindest in meinen augen auch kein makel o.ä.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn allerdings bereits ein Vollstreckungsbescheid existiert (prüfen!) sollte man diesen Sachverhalt auch umgehend an das Gericht mitteilen. Nicht dass hier vorsätzlich oder versehentlich versucht wird, eine Forderung doppelt zu titulieren.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Galina2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal ganz herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! :)

Ich weiß nicht, ob ich mich in meinem Eingangsposting etwas undeutlich ausgedrückt hatte, aber:

Der Gläubiger bzw. der Deutsche Inkasso-Dienst HAT bereits das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) durchlaufen und einen gültigen Vollstreckungstitel gegen mich (März 2005).

Die jetzige KLAGE kommt jetzt quasi "obendrauf" und das ist das, was ich nicht verstehe und was mich verunsichert. Wenn der Gläubiger weiß, dass der Schuldner EV abgegeben hat und er schon einen rechtswirksamen Titel gegen ihn hat, so dass die Forderungen nicht verjähren, warum reicht er zusätzlich noch Klage ein? Ist das normal?

Wenn ich also unter diesem Gesichtspunkt an das Gericht schreibe, was passiert dann genau? Kommt es trotzdem zu einer Verhandlung, obwohl ich die Forderungen anerkenne? Und was meinen Sie mit dem Titel? Gibt es dann zusätzlich zu dem Vollstreckungstitel, den der Gläubiger ja bereits gegen mich vorliegen hat, aus dieser Klage noch einen weiteren?

Außerdem: Der Kläger hat ja eine Güteverhandlung abgelehnt. Hat es da überhaupt Sinn, das Gericht anzuschreiben und auf meine Situation (EV, ALG II) etc. hinzuweisen? Wird das mit meinem Schreiben im weiteren Verlauf berücksichtigt oder spielt es keine Rolle, weil keine Güteverhandlung vorgesehen ist. Was würde unter dieser Voraussetzung passieren, wenn ich wenigstens eine kleine monatliche Rate anbieten würde (obwohl da mehr als 10,00 oder 20,00 Euro angesichts des ALGII einfach nicht drin sind)?

Nochmals vielen Dank vorab!!!

Barbara

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#4
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Galina2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, Reike, und vielen Dank. Das war genau die Info, die ich benötige und an Deiner Antwort sehe ich, dass Du verstanden hast, wie sich die Situation darstellt, dass die nämlich tatsächlich zwei Titel für ein und dieselbe Forderung wollen. In der Tat ist diese bereits seit April letzten Jahres tituliert. Das war ja auch der Grund, warum ich aus allen Wolken gefallen bin.

Noch einmal ganz herzlichen Dank, damit kann ich etwas anfangen! :) :)

Barbara

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es gibt kaum ein Inkassounternehmen das nicht versucht zu tricksen.
Die schwarzen Schafe sind immer die Anderen !
gruß
thehellion

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