Hallo hier mein Fall,
A = Schuldner ; B = Gläubiger
B verlanngt von A ein Forderung inkl. Anwalts und Inkasso Kosten.
A hat immer versucht Vergleiche und Ratenzahlungen zu verhandeln allerdings hatte B kein Interrese daran.
Also kam der Mahnbescheid. Gegen den hat A Widerspruch eingelegt.
B hat darauf geantwortet: Wenn sie den Widerspruch zurück nehemen nehme ich eine Vergleichsvorschlag an und lasse mich auf Ratenzahlung ein.
Also hat A den Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurück genommen.
Ca. 3 Wochen Später kam ein Vollstreckungsbescheid und A dachte sich was ist mit B los er hat mir doch Schriftlich Versporchen das er auf einen Vergleich eingeht wen ich den Widerspruch zurück nehmen gegen den Mahnbescheid.
Also rufte A bei B an um nachzufragen was da los sei.
B teilte A mit das sie den Vergleich ablehnen.
Also hat A gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch eingelegt.
Ca. 2 Wochen Später kam dann wieder ein Schreiben von B und teilte in diesem A mit das wenn er den Widerspruch zurück nehme B sich auf einen Vergleich einlasse.
Allerdings ist A ja nicht dumm und dachte sich wenn der Widerspruch zurück genommen wird kann B Pfänden und das will A nicht.
Jetzt hat B Klage beim Amtsgericht eingeleitet um seine Forderung durch zusetzen.
Was meint ihr was A machen soll???
Was würde das Gericht sagen wenn man nachweislich Vorlegen kann das der Gläubiger den Schuldner unter Druck gesetzt hat und immer gesagt hat mach das und das , dann mach ich das und das.
Man muss dazu sagen B ist eine Anwaltskanzlei
Gruss
myguide
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Klage Vollstrekungsbescheid
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn die Forderung rechtmäßig ist, wird das Gericht dazu gar nichts sagen.
Denn das wird ja nicht verhandelt.
Das Gericht stellt im Verfahren lediglich fest, ob die Forderung vollstreckbar ist.
Und wenn es zu Gunsten von B entscheidet, dann wird A ein Problem haben ...
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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "
Hallo,
Ich = C
C gibt in diesem Teil des Forums gerne Tip´s !
Aber manchmal kann auch C nur noch mit dem Kopf schütteln !
Der einzige ernsthafte Tip den ich A geben kann lautet :
Zieh den Einspruch zurück und zahle schnell die Summe aus dem VB .
Sonst wird das richtig teuer
ausser
die Hauptforderung wäre strittig !
lg actrostom
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
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Einspruch bezüglich der im VB aufgelisteten Inkassogebühren aber nicht zurückziehen
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