Klage nach MB

16. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)
Klage nach MB

Habe letzes Jahr einen MB erhalten.Habe sofort vollumfänglich Widerspruch erhoben.
Habe aber bis dato nichts gehört weder vom Antragssteller noch vom Gericht, die Sache ist ca. 5 Monate her.

Gibt es eine Frist, bis wann da eine Klagebegründung folgen kann, bzw. wann Verjährung / Verwirkung eingetreten ist?

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-- Editiert am 16.03.2011 01:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sieht nicht nach einer ausgeprägten Klagefreudigkeit der Gegenseite aus ! Von wann war die Ursprungsforderung ?

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#2
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

es waren mehrere forderungen im mb, fing an 4 jahre alte forderung, 2 jahre und 1 jahr.

was ich noich wissne wollte, wird ein mahnbescheid in die schufa oder irgendwo eingetragen?

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#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
was ich noich wissne wollte, wird ein mahnbescheid in die schufa oder irgendwo eingetragen?
Prinzipiell kann es sein, dass der bei der Schufa eingetragen ist, beauskuntet werden darf er allerdings nicht, so lange der Widerspruch nicht entschieden wurde.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#4
 Von 
Erbse123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es gibt in der ZPO keine Frist, wonach eine Anspruchsbegründung bzw. Klage innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden muss.
Die Forderung kann unabhängig davon jedoch nach den Regelungen des BGB verjähren, und das ist zu kompliziert, gerade wenn Fälligkeit unklar ist oder verjährungshemmende Maßnahmen unternommen wurden.

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