Klage wegen Rechtsanwaltsvergütung

5. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
boyaz
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Klage wegen Rechtsanwaltsvergütung

Hallo liebe Leute.
Ich habe einen schönen gelben Brief vom Gericht bekommen in dem steht dass ein Vorverfahren durchgeführt wird.
Mein Anwalt hat mich aufgrund nicht gezahlter Vergütung verklagt.
Ich habe vor ihn zu bezahlen, aber im Moment kann ich das nicht.
Warum wird eigentlich ein Verfahren durchgeführt ? Ich habe eigentlich nicht vor einen Anwalt zur Verteidigung zu angagieren da es nichts zu verteidigen gibt, die Gebühren stimmen ja.
Was ist hier jetzt eigentlich zu tun ? Gar nichts ? Einen Anwalt nehmen ?

-- Editiert von Moderator am 05.11.2019 20:03

-- Thema wurde verschoben am 05.11.2019 20:03

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von boyaz):
Ich habe eigentlich nicht vor einen Anwalt zur Verteidigung zu angagieren


Solltest du auch nicht, denn wenn du jetzt schon weißt, daß du ihn nicht bezahlen kannst, wäre das Eingehungsbetrug.

Zitat:
Was ist hier jetzt eigentlich zu tun ?


Am billigsten wird wohl sofortige Anerkenntnis sein. Dann reduzieren sich zumindest die Gerichtskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von boyaz):
Warum wird eigentlich ein Verfahren durchgeführt ?


Weil der Anwalt die Forderung absichern möchte.

Zitat (von boyaz):
Was ist hier jetzt eigentlich zu tun ?


Anerkenntnis gegenüber dem Gericht erklären.

Zitat (von boyaz):
Einen Anwalt nehmen ?


Du kannst diesen Anwalt nicht bezahlen, überlegst aber einen neuen zu nehmen, den du dann ja sicherlich auch kaum bezahlen kannst?!

Das wäre gegebenenfalls Betrug. Ansonsten hat die Frage auch nichts weiter mit Strafrecht zu tun,

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von boyaz):
Warum wird eigentlich ein Verfahren durchgeführt ?

Eventuell, weil man das
Zitat (von boyaz):
Ich habe vor ihn zu bezahlen, aber im Moment kann ich das nicht.

dem Anwalt nicht deutlich genug kommunziert wurde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
boyaz
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Die vergütung belüuft sixh auf eine 5-stellige summe der neue würde nur paar peanuts kosten also wieso ist das betrug ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von boyaz):
also wieso ist das betrug ?

Weil man laut eigener Einlassung auch keine Peanuts hat - sonst hätte mn die wohl schon längst zur Bezahlung der Forderung verwendet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
boyaz
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok habe also verstanden nichts zu machen.
Dann gibts n versäumnisurteil und ein vollstreckungstitel ja ?
Oder ixh nehme nen anwalt und lass ihn machen und dann später kann ich ja immer noch anerkennen
Im schreiben des gerichts steht sogar dass man nen anwalt nehmen soll weil ohne man nicht mal diese anerkennjngssache mache kanm

-- Editiert von boyaz am 05.11.2019 21:17

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von boyaz):
Dann gibts n versäumnisurteil und ein vollstreckungstitel ja ?

Ja, oder man redet mal mit dem Anwalt der klagt.



Zitat (von boyaz):
Im schreiben des gerichts steht sogar dass man nen anwalt nehmen soll weil ohne man nicht mal diese anerkennjngssache mache kanm

Ab 5.000 EUR herrscht Anwaltszwang. Wobei es das eine oder andere Gericht geben mag, das die sofortige Anerkenntnis auch ohne Anwalt akzeptiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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