Hallo Liebe Leute,
soll eine Klageerwiderung abgeben. Es geht um die FKH OHG. Diese haben ein Vollstreckungsbescheid wo die Hauptforderung zwar korrekt ist aber mit doppelten Kosten vermischt ist.
Z.B. Anwalts und Inkassokosten wurden beides geltend gemacht oder auch hohe Mahnkosten in höhe von 25 Euro, dies wurde mir auch so in vorherigen Threads sehr gut erklärt.
Ich teile dem Gericht mit, dass ich bereit bin die Hauptforderung mit Zinsen zu bezahlen, wenn die FKH den VB an das Gericht abgibt.
Gerichtskosten bin ich jedoch nicht bereit zu bezahlen (also die Verfahrenskosten und Nebenkosten), da die FKH ja unzulässige Kosten geltend macht, z.B. zu hohe Mahnkosten und doppelte Kosten wie Anwaltskosten und Inkassokosten und ich beantrage, dass diese die FKH tragen muss.
Ich kann dies entweder schriftlich abgeben oder vor Ort mündlich abgeben.
Ich plane dies schriftlich zu tun und direkt vor Ort abzugeben.
Soll ich eine mündliche Verhandlung beantragen? Wenn ich das nicht tuh, wird ein mündliche Verhandlung übersprungen.
Hier die Klage von der FKH und deren Anträge:
https://imgur.com/a/FEFk3DL
-- Editiert von MilatAFK am 30.01.2020 10:25
Klageerwiderung tipps?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Momentan ist meine Klageerwiderung ungefähr so aufgebaut (Sinngemäß):
1. Klage wird vom Angeklagten abgewiesen
2. Aushändigung des Original Titels an das Gericht
3. Gerichtskosten trägt der Kläger
Begründung: Hier verweise ich das Gericht darauf, dass die FKH doppelte Kosten (Inkasso und Anwaltskosten) und zu hohe Kosten (Mahnkostne 25 Euro) geltend gemacht hat im VB, welche unzulässig sind und diese in Ihren Anträgen verschweigen.
Von daher muss der Titel ausgehändigt werden und die Kosten die Kläger tragen.
Lediglich die Hauptforderung ist gerechtfertigt.
Der Angeklagte bietet an, die Hauptforderung samt Zinsen zu bezahlen, sofern der Original Titel an das Gericht ausgehändigt wird.
Hier ein Foto vom VB:
https://imgur.com/a/9JLBsVG
-- Editiert von MilatAFK am 30.01.2020 10:52
-- Editiert von MilatAFK am 30.01.2020 10:54
Funktioniert so vermutlich nicht. Ich würde es anders aufbauen:
1. Zahlung der nicht bestrittenen Forderungsteile (Hauptforderung, Gerichtskosten des Mahnbescheides usw.) mittels Hinterlegung bei Gericht und Zug-um-Zug gegen Aushändigen des Titels
2. Der Mahnbescheid war in der Sache falsch, was auch die teilweise Klagerücknahme der Klägerin beweist. Der Einspruch war geboten. Es erfolgte jedoch nur einen Einspruch gegen die nicht erlaubten Teile der Forderung. Die Hauptforderung war stets unstrittig.
3. Sämtliche Kosten der Klägerin aufzuerlegen, da sie durch den vorsätzlich falsch gestellten Mahnbescheid überhaupt erst einen Einspruch provoziert hat.
Das ist aber nur meine Meinung, bin kein Anwalt.
Die Kosten des VB selbst (32€ Gericht, ggf. 25€ Pauschale fürs Inkasso) sind statthaft, wenn du im Verzug warst.
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Zitat:Momentan ist meine Klageerwiderung ungefähr so aufgebaut (Sinngemäß):
Bloß, dass es im Privatrecht keinen Angeklagten gibt…
ZitatDer Mahnbescheid war in der Sache falsch, was auch die teilweise Klagerücknahme der Klägerin beweist. Der Einspruch war geboten. Es erfolgte jedoch nur einen Einspruch gegen die nicht erlaubten Teile der Forderung. Die Hauptforderung war stets unstrittig. :
Die Klägerin hatte genug Zeit die unerlaubten und überhöhten Gebühren in der Zwischenzeit zu korrigieren. Eine außergerichtliche Einigung passierte nicht bzw. wurde nicht angeboten. [sofern zutreffend: Selbst nach Aufforderung wurde dies nicht getan. ]
Der Klägerin sollte als zugelassener Rechtsdienstleister die Rechtslage über erlaubte Posten und Gebühren bekannt sein.
Ich würde zudem nach einmal schauen, ob es einen Eintrag in diverse Auskunfteien gab, wenn ja würde ich ergänzen:
Die Klägerin versuchte zudem auch mit Nachdruck und inkorrekten Einmeldungen der Forderungen in Auskunfteien Nachdruck zu verleihen.
Du bringst damit die Gegenseite in die Beweispflicht und in die Zwickmühle.
Zum einen können die sich nicht mehr damit herausreden, dass es ein "Versehen" war, da Du sie auf die unerlaubten Posten hingewiesen hast und zum anderen betonst Du nochmal, das die durchaus wissen sollten, dass diese Gebühren gefordert werden dürfen, es also definitiv Absicht war.
-- Editiert von Albarion am 30.01.2020 23:22
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