Klarna, Coeo Inkasso und dann Monika Mumm

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
floressence
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Frischling
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Klarna, Coeo Inkasso und dann Monika Mumm

Hallo zusammen :)
ich bin neu hier und versuch es mal mit einem Problem welches ich zur Zeit habe. :augenroll:

ich habe über einen Betrag von 10,80 Euro über meine Mutter etwas bestellt und über Klarna GmbH die Rechnung erhalten.
Die Rechnung habe ich übersehen, da ein Familienmitglied ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Dann kam die erste Mahnung. Leider habe ich die Mahnung und Verzugskosten inzwischen 12 Euro mit einem Zahlendreher im Verwendungszweck (eine Ziffer falsch vor lauter Stress den ich hatte durch die Erkrankung des Familienmitglieds) am 16.02. von meinem Konto statt meiner Mutters Konto überwiesen.

Auf die zweite Mahnung habe ich zuerst gar nicht reagiert, da ich ja bereits überwiesen hatte und für mich die Sache damit erledigt war. Doch dann fand ich auf meinem Kontoauszug am 26.02.2018 die Zahlung der Rechnung mit den Mahngebühren bei Klarna wieder vor. Klarna hatte mir den Betrag nach über 10 Tagen wieder zurück überwiesen.

Ich rief sofort bei Klarna an und wollte wissen, warum das Geld zurückgekommen ist?

Dabei bekam ich keine Antwort nur soviel, dass sie für mich nicht mehr zuständig seien sondern das an Coeo Inkasso übergeben hätten und sie mir keine Auskunft mehr geben würden.

Ich sollte nun warten bis ich Post von denen bekomme. Eine Auskunft von Klarna bekam ich nicht mehr auch nicht auf meine Frage, warum das Geld zurücküberwiesen wurde. Beim nochmaligen überprüfen meines Kontoauszuges und der Überweisung sah ich dann den Zahlendreher einer Ziffer.

Ich habe dann den Betrag über 12 Euro + 1,20 Euro Verzugszinsen also 13,20 Euro sofort wieder angewiesen. Das Geld kam dann auch nicht mehr zurück.
Allerdings war am 28.02. abends in der Post ein Schreiben von Coeo Inkasso. Meine Zahlung an Klarna kam erst am 03.03. bei Klarna an.

Nun soll ich 1,0 Inkassovergütung gemäß § 13 RVG 45 Euro und
Auslagenpauschale 9,00
also insgesamt 54,05 Euro bezahlen. Und das Ganze für eine Bestellung über 10,80 Euro ! Die Mahngebühren von 2 x 1,20 Euro habe ich ja an Klarna bezahlt; was ich ja auch anerkenne.

Meine Fragen:
Ist das rechtens oder sind die Gebühren nicht zu hoch angesetzt?

Befand ich mich in Verzug, obwohl ich sofort nach Kenntnisnahme gehandelt habe?

Kann Coeo Inkasso das Geld über 54,05 Euro trotz Überschneidung verlangen?

Ist das nicht rechtswidrig, wenn ich keine Auskunft von Klarna mehr bekomme, sondern ich gezwungen werde auf die Post eines Inkasso Unternehmen zu warten?

Mittlerweile habe ich ein paar mal Post von Monika Mumm bekommen. Habe der Forderung von 54,05 Euro immer widersprochen und mitgeteilt, dass sich die Zahlung mit dem Inkasso Schreiben überschnitten hätte und dass Klarna das Geld bereits hätte.

Wie sieht das nun aus, was kann ich nun tun?

Klarna ist doch eigentlich selbst ein Onlinebezahldienst. Muss ich die Inkassogebühren bezahlen; trotz Überschneidung?

Kann man mir den Zahlendreher so anrechnen? Klarna hätte sich doch eigentlich auch mit mir in Verbindung setzen können und nicht das Geld einfach nach 10 Tagen wieder zurückschicken!

Ich habe nun ständig dieser Forderung widersprochen, da ich mich eigentlich nicht gegenüber Coeo Inkasso in Verzug sehe und nach circa 10 Schreiben, kam nun das Schreiben über Monika Mumm. Auch diesem Schreiben widersprach ich.

Ich soll nun zahlen, weil ich mich laut ihr in Zahlungsverzug befand und eine Zahlung ohne Angabe des geforderten Verwendungszwecks ( Anmerkung: was so auch nicht stimmt, da ich ja nur ein Zahlendreher hatte und bei Feststellung das ganze sofort nochmal überwiesen habe) grundsätzlich keine Erfüllung bewirkt.

Meine zweite Zahlung an Klarna hat sich überschnitten mit dem Schreiben von Coeo Inkasso...aber es ist ja bezahlt!
Das blöde ist halt die Rechnung läuft über meine Mutter; die aber auch sagt, dass sie sowas noch nicht erlebt hätte.
Monika Mumm möchte nun rechtliche Schritte einleiten.

Bei Klarna ist die Zahlung samt Mahngebühren schon längst erledigt, doch hat sich die Zahlung mit Coeo Inkasso überschnitten. Coeo Inkasso schrieb dann immer ich soll die restlichen 54,05 Euro noch bezahlen; was ich natürlich so nicht tat, weil ich es für rechtswidrig ansehe.

Monika Mumm behauptet, dass sie von Coeo Inkasso beauftragt wurde, dass Geld über 54,05 Euro einzutreiben.

Benötigt Klarna überhaupt die Hilfe von Coeo Inkasso und Coeo Inkasso die Hilfe einer Rechtsanwältin Monika Mumm?

Was kann ich nun tun? Soll ich bezahlen, bevor noch mehr auf mich zukommt?
Ist sowas überhaupt rechtens?

Danke für Eure Antworten.
floressence

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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich rief sofort bei Klarna an und wollte wissen, warum das Geld zurückgekommen ist? […]Ich habe dann den Betrag über 12 Euro + 1,20 Euro Verzugszinsen also 13,20 Euro sofort wieder angewiesen.

Sehr gut. Richtig gehandelt.

Zitat:
Meine Zahlung an Klarna kam erst am 03.03. bei Klarna an.

Von wem hast du diese Info? Geld ist im SEPA-Zahlungsraum maximal einen Werktag unterwegs. Hat das Inkasso das behauptet? Dann hat es gelogen. Da das Anfang der Woche war, ist eine Überweisung am 26.2. oder 27.2. definitiv noch im Februar bei denen angekommen, nicht erst eine Woche später.

Zitat:
Ist das nicht rechtswidrig, wenn ich keine Auskunft von Klarna mehr bekomme, sondern ich gezwungen werde auf die Post eines Inkasso Unternehmen zu warten?

Ja und Nein. Lassen wir mal beiseite, dass Telefongespräche inhaltlich nicht zu beweisen sind. Klarna kann natürlich einfach keine Lust mehr haben und ein Inkasso einschalten. Allerdings hast du dich direkt im Vorfeld um Aufklärung bemüht. Ab dem Zeitpunkt sind Inkassogebühren nicht erstattungsfähig. Du musst das also gar nicht bezahlen.

Zitat:
Monika Mumm möchte nun rechtliche Schritte einleiten.

Na dann würde ich mich freuen. Ist das richtig, dass das Geld bis heute nicht zurück kam und dass trotzdem bis heute noch von der Anwältin die ursprünglichen 10€ und Mahngebühren verlangt werden?

Zitat:
Benötigt Klarna überhaupt die Hilfe von Coeo Inkasso und Coeo Inkasso die Hilfe einer Rechtsanwältin Monika Mumm?

Nö. Das dient nur dazu, so etwas wie Druck aufzubauen. Normalerweise ist es eine Lachnummer, wenn ein Inkasso die Hilfe einer Anwältin braucht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
floressence
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die liebe Antwort :grins:


Zitat:
Meine Zahlung an Klarna kam erst am 03.03. bei Klarna an.

Von wem hast du diese Info? Geld ist im SEPA-Zahlungsraum maximal einen Werktag unterwegs. Hat das Inkasso das behauptet? Dann hat es gelogen. Da das Anfang der Woche war, ist eine Überweisung am 26.2. oder 27.2. definitiv noch im Februar bei denen angekommen, nicht erst eine Woche später.

Leider hab ich das Geld am 28.02.2018 von meinem Konto angewiesen und ging erst am 01.03.2018 von meinem Konto raus (ich wohne ländlich) daher kam es erst am 03.03.2018 bei Klarna an. So steht es auch auf dem Kontoauszug, dass es am 01.03.2018 von meinem Konto raus ging....leider :???: Allerdings wann es ankam kann ich so nicht sagen? Auf der Forderungsaufstellung steht 03.03.2018 drauf. Das ganze hat sich überschnitten. Den Brief bekam ich Abend von Coeo am 28.03.2018

Lassen wir mal beiseite, dass Telefongespräche inhaltlich nicht zu beweisen sind. Klarna kann natürlich einfach keine Lust mehr haben und ein Inkasso einschalten. Allerdings hast du dich direkt im Vorfeld um Aufklärung bemüht. Ab dem Zeitpunkt sind Inkassogebühren nicht erstattungsfähig. Du musst das also gar nicht bezahlen.

Ich hab mir eine Notiz gemacht, mit welcher Mitarbeiterin ich bei Klarna gesprochen habe. Nützt das irgendetwas?
Das Inkasso wurde genau an dem Tag eingeschaltet als ich das Gespräch mit Klarna führte und wissen wollte was da los ist! Aber ich habe keine Antwort bekommen....nur soweit ich soll abwarten auf die Post von Coeo.

Zitat:
Monika Mumm möchte nun rechtliche Schritte einleiten.

Na dann würde ich mich freuen. Ist das richtig, dass das Geld bis heute nicht zurück kam und dass trotzdem bis heute noch von der Anwältin die ursprünglichen 10€ und Mahngebühren verlangt werden?

Nein nicht so ganz. Also es ist so, dass ich von der Ra Mumm eine Forderungsaufstellung bekam:

Warenanlieferung: 10,80
Mahnkosten 2,40
Inkassovergütung und Auslagenpauschale gemäß Nr. 2300,7002 VV RVG: 54,00
4,12 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 10,80 : 0,05
Zahlung Schu.->Gläubiger: -13,20
Forderungsstand: 54,05

Ob das nicht zu hoch ist für einen Betrag von 10,80 Euro kann ich leider nicht sagen???
Natürlich habe ich die 2x1,20 bezahlt und am Schluss die 13,20 dafür an Klarna überwiesen. Was auch nicht mehr zurück überwiesen wurde! Also Klarna hatte das Geld, als mein Gläubiger. Die 13,20 Euro hat sie ausgebucht und verlangt von mir die 54,05 Euro.

Nö. Das dient nur dazu, so etwas wie Druck aufzubauen. Normalerweise ist es eine Lachnummer, wenn ein Inkasso die Hilfe einer Anwältin braucht.

[bgcolor=#adff99][bgcolor=#adff99]Kann man dagegen was unternehmen? Ich habe irgendwo gelesen, dass Klarna keine Hilfe braucht, weil die selber ein Onlinebezahldienst sind. Also wurde meine Forderung an Coeo Inkasso verkauft? Ist das eine Masche?
[/bgcolor][/bgcolor]
Die Rechnung geht leider über meine Mutter, die ja eigentlich nichts für meine Bestellung kann. :dau:
Also meinst Du, wie ich das so rauslese...ich soll nicht zahlen, da es rechtswidrig ist? :banana: und einem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen?

Nicht dass dann noch hohe Kosten auf mich zukommen?


Danke Dir
floressence




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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Allerdings wann es ankam kann ich so nicht sagen?

Der 3.3.2018 war aber trotzdem ein Samstag. Samstags verbuchen die deutschen Banken kein Geld... Wenn da also 3.3.2018 steht, ist das wie gesagt vermutlich gelogen.

Zitat:
Den Brief bekam ich Abend von Coeo am 28.03.2018

Meintest du den 28.2. oder wirklich den 28.3.?
Wenn der Brief so spät kam, würde ich erst mal bestreiten, dass die schon vor Geldeingang beauftragt waren.

Zitat:
Ich hab mir eine Notiz gemacht, mit welcher Mitarbeiterin ich bei Klarna gesprochen habe. Nützt das irgendetwas?

Bedingt. Die wird sich natürlich nicht mehr erinnern oder auch vermeiden, gegen den Arbeitgeber auszusagen. Aber es ist schon wichtig. Hast du einen Verbindungsnachweis? Also dass du beweisen kannst, überhaupt dort angerufen zu haben? Dann müsste das reichen. Die können ja einen Gesprächsmitschnitt vorlegen, was stattdessen besprochen wurde, wenn sie deine Schilderung abstreiten ;-)

Zitat:
Ob das nicht zu hoch ist für einen Betrag von 10,80 Euro kann ich leider nicht sagen???

Ja und Nein. Das RVG funktioniert wie eine Tabelle. Unterste Kategorie ist "bis 500€". Insofern ist es egal, ob es um 10€ oder um 400€ geht.

Zitat:
Kann man dagegen was unternehmen?

Nicht wirklich. Aussitzen ist meiner Meinung nach hier die beste Lösung. Abwarten, wie weit sie es treiben. Einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man leicht via Kreuzchen widersprechen.
Wichtig ist nur, dass man den Briefkasten täglich leert. Denn da gibt es Fristen, die du wahren musst.
Natürlich solltest du dich mit deiner Mutter abstimmen diesbezüglich, damit sie dann auch so handelt. Wenn da ihr Name drunter steht, steht sie dann ja auch auf den Rechnungen drauf usw.

Halte die Unterlagen beisammen, um wie gesagt zu beweisen, dass du da angerufen hast und das klären wolltest, sie dich aber haben auflaufen lassen.

Signatur:

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#4
 Von 
floressence
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

ach herrje ich meinte natürlich den 28.02.2018 ....sorry. Wir kriegen erst spät die Post.

Ich habe am 01.03. den Geldausgang auf meinem Kontoauszug.

Das könnte schon sein, dass die gelogen haben! Bin noch gar nicht drauf gekommen, mit dem Samstag. Dachte auch dann wird verbucht.
Wird aber wohl egal sein, ob die das Geld am 02.03. oder am 03.03. bekommen haben. Oder macht das bereits einen Unterschied?
Normalerweise geht man bei einer Überweisung immer von ca. 3 Tagen aus.

Den Nachweis dass ich angerufen habe, kann ich sicherlich erbringen! ....ich habe einen Einzelnachweis, wo alle Telefonnummern aufgelistet sind. :rock:

Soll ich der M. Mumm nochmal schreiben oder gleich abwarten bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt? Aber eigentlich habe ich das schon so oft klarstellen wollen mit der Überschneidung und trotzdem wollen die die 54,05 Euro. Meine Mutter meint auch dass sie sowas noch nicht erlebt hätte und meint abwarten was da kommt.

Wie kann ich dem Mahnbescheid widersprechen? Nur Kreuzchen oder auch die gesamte Erklärung dazu abgeben?

Es geht um diesen Tag, dass es bei mir erst am 01.03 raus ging und die von Coeo Inkasso bereits anscheinend am 28.02. von Klarna beauftragt wurden! Deshalb wollen die auch die 54,05 Euro. Ich soll bezahlen, weil ich in Verzug sei.

Doch eigentlich habe ich das Geld ja bereits viel viel früher überwiesen, allerdings mit dem Zahlendreher. Klarna hat auch 10 Tage mit meinem Geld geschafft....auch wenns nicht viel ist!
Sowas ist doch menschlich oder?

Danke Dir sehr für Deine Tipps :dance:

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Oder macht das bereits einen Unterschied?

Nicht wirklich. Denn das Geld ging ab, nachdem der Brief eintraf. Dass es bei dir etwas dauert, bis DEINE Bank die Überweisung bearbeitet, fällt quasi dir selbst auf die Füße.

Zitat:
Normalerweise geht man bei einer Überweisung immer von ca. 3 Tagen aus.

Seit einigen Jahren nicht mehr. Google mal nach SEPA ;-)

Zitat:
Den Nachweis dass ich angerufen habe, kann ich sicherlich erbringen! ....ich habe einen Einzelnachweis, wo alle Telefonnummern aufgelistet sind.

Aufheben. Auch wenn du wie gesagt den Inhalt des Telefongesprächs nicht beweisen kannst, muss so etwas vor Gericht erst mal von der Gegenseite erschüttert werden. Du hast dich da ja nicht nach dem Wetter erkundigt. ;-)

Zitat:
Soll ich der M. Mumm nochmal schreiben oder gleich abwarten bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt?

Es empfiehlt sich, exakt ein einziges Mal deutlich zu schreiben, dass man nicht zu zahlen gedenkt. Wenn du das schon gemacht hast, dann braucht man nicht mehr zu schreiben. Brieffreundschaften ist was für Leute, die man mag. Diese Anwältin und Inkassos gehören bestimmt nicht zu dieser Gruppe. Solange sich nichts Signifikantes an der Sachlage ändert, ist jeder weitere Brief normalerweise rausgeworfenes Geld. Denn die werden sich nicht überzeugen lassen. Wenn man Diskussionen anfängt, dann werden sie so lange diskutieren und drohen, bis sie dich eingeschüchtert haben, mindestens bis sie dich verunsichert haben. Solche Diskussionen bringen nur etwas, wenn man sich einen Spaß draus machen will und diese Leute beschäftigen will.

Zitat:
Wie kann ich dem Mahnbescheid widersprechen? Nur Kreuzchen oder auch die gesamte Erklärung dazu abgeben?

Nur Kreuzchen. Für Erklärungen ist auf dem Formular kein Platz. Das interessiert auch niemanden, denn das Mahnverfahren ist nicht dazu da, dass das Gericht inhaltlich prüft.

Zitat:
Meine Mutter meint auch dass sie sowas noch nicht erlebt hätte und meint abwarten was da kommt.

In den letzten zehn/zwanzig Jahren hat sich da viel verändert. Heutzutage juckt es die großen Konzerne nicht mehr, freundlich zu Kunden zu sein. Da wird nach Schema F gearbeitet. Aus Sicht von Klarna ist es ganz einfach: Die sparen sich all die vielen Support-Mitarbeiter. Das ist voll automatisiert und deswegen auch dieses "Ohne Diskussion warten auf Inkassos". Denn das komplette Konfliktmanagement ist auf die Inkassos ausgelagert. Und dort heißt die Devise "So viel Geld wie möglich rauspressen und Einwände gibt es nicht. Die lassen wir nicht zu."

Klarna spart also Unmengen an Personalkosten ein, denn bei Mahngebühren dürfen keine Personalkosten eingerechnet werden, und Inkassos versuchen, mit den Gebühren genau diese Personalkosten samt Gewinnen irgendwie einzutreiben.

Also reiner Kapitalismus ;-)

-- Editiert von mepeisen am 28.10.2018 10:11

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#6
 Von 
floressence
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

warum glaubst Du nicht dass ich am Schluss vor Gericht landen werde bzw. dann meine Mutter?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
floressence
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nicht wirklich. Denn das Geld ging ab, nachdem der Brief eintraf. Dass es bei dir etwas dauert, bis DEINE Bank die Überweisung bearbeitet, fällt quasi dir selbst auf die Füße.


Meinst Du ich müsste die 54,05 Euro doch überweisen, weil die Überschneidung nicht ausreichend ist? War ich doch in Zahlungsverzug und die haben Recht das Geld zu verlangen?


Zitat (von mepeisen):
Aufheben. Auch wenn du wie gesagt den Inhalt des Telefongesprächs nicht beweisen kannst, muss so etwas vor Gericht erst mal von der Gegenseite erschüttert werden. Du hast dich da ja nicht nach dem Wetter erkundigt. ;-)


Meinst Du das geht dann vor Gericht! Dann kommen ja noch viel mehr Kosten auf mich zu, als die 54,05 Euro?
Soll ich lieber zahlen? Ich möchte ja nicht dass meine Mutter dadurch Ärger bekommt und noch einen Schufaeintrag oder Pfändung vom Konto?


1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Meinst Du ich müsste die 54,05 Euro doch überweisen, weil die Überschneidung nicht ausreichend ist?

Nein, entscheidend ist, dass du dich sofort aktiv um Aufklärung bemüht hast und das auch nachweisen kannst (Telefonat!), sowie auch zeitnah die Überweisung getätigt hast.

Zitat:
Meinst Du das geht dann vor Gericht!

Sehr unwahrscheinlich meiner Meinung nach.

Zitat:
Ich möchte ja nicht dass meine Mutter dadurch Ärger bekommt und noch einen Schufaeintrag oder Pfändung vom Konto?

Schufa-Einträge dürfen aufgrund deines Widerspruchs nicht sein. Und Pfändungen gibt es auch nicht, solange man nicht vor Gericht verliert. Wenn es jemals vor Gericht gehen würde.

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