Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
Ich habe am 03.02. einen Online Kauf in höhe von 24,95€ getätigt und wollte per Paypal bezahlen. Ich wurde dann auch auf die entsprechende Seite geleitet bei der ich mich angemeldet habe. Für mich war das Thema somit erledigt. Scheinbar hat die Bezahlung aber nicht funktioniert wodurch die Forderung
an Klarna abgetreten wurde.
Danach ergab sich folgene Chronik
16.02. Zahlungsinformation von Klarna dass Rechnung am 18.02. fällig ist.
25.02. 1. Mahnung + 4,95 Mahngebühren (29,90€)
09.03. 2. Mahnung + 4,95 Mahngebühren (34,85€)
23.03. 1. Schreiben von Coeo Inkasso + Zinsen 0,10€ + Inkassovergütung 54,00€ + Auslagenpauschale 9,00€ (88,95€)
08.04. Nach zwischenzeitlicher Prüfung habe ich den Rechnungbetrag + Mahngebühren der ersten Mahnung (29,90€) an Klarna überwiesen
04.04. 2. u. lezte Mahnung Coeo + Zinsen 0,14 € (88,99€), hat sich mit der Zahlung überschnitten
20.05. Restforderung Klarna über Mahngebühren aus Hauptforderung 4,95€ + Inkassovergütung 54,00€ + 0,16€ Zinsen (59,11€)
26.05. Wiederspruch wegen überzogener Forderung
23.06. Wiederholte Zahlungsaufforderung durch Coeo mit den üblichen Drohungen
28.06. Wiederholter Wiederspruch meinerseits
18.08. 1. Schreiben der RAin Monika Mumm mit Forderung der 59,11€
22.08. Wiederspruch an Monika Mumm gegen Forderung
02.09. Eingang gerichtlicher Mahnbescheid
Hierzu würde ich gerne mal eure Meinung hören. Da ich davon ausging dass die Rechnung per Paypal bezahlt wurde habe ich meine Posteingang nicht verfolgt und den Verzug am Anfang nicht wahrgenommen.
Wie ich schon hier und in anderen Forem gelesen habe sind solch überzogenen Inkassoforderungen nicht durchsetzungsfähig. Aus diesem Grund habe ich diese nicht bezahlt und immer wiedersprochen.
Ich gehe davon aus dass ich dem Mahnbescheid in vollem Umfang wiedersprechen sollte?
Danke für eure Erfahrungen!
Klarna -> Coeo Inkasso -> RA Monika Mumm -> Mahnbescheid
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Mir ist noch nicht ganz klar wie Klarna da ins Spiel gekommen ist. Hatten die die Forderung direkt aufgekauft? Gab es eine entsprechende Erklärung seitens Klarna?
Du hast bisher Hauptforderung plus 5€ gezahlt?
Falls ja, würde ich widersprechen.
Du hast bis einschließlich Freitag, 16.09.2016, 24:00 Uhr Zeit zu reagieren. Und diese Frist solltest Du unbedingt Einhalten weil Dir sonst der Vollstreckungsbescheid und tatsächlich sehr kurzfristige Vorpfändung droht.
-> Wer ist den der ursprüngliche Gläubiger?
-> Wann wurde der Artikel geliefert?
-> Wer hat Dich in welcher Form über die Abtretung an Klarna informiert?
Die von Dir bezahlten Mahnkosten sind insgesamt für zwei schriftliche Mahnungen (per Brief) mehr als ausreichend.
Der Gläubiger hat auf jeden Fall Anspruch auf die Verzugszinsen. Diese würde ich hier aber nicht mehr überweisen, sondern mit den von Dir bereits gezahlten 4,95 € verrechnen (ansonsten kann der Mahnbescheid und die damit verbundenen Nebenkosten schon alleine durch die paar Cent Zinsen gerechtfertig sein).
Im Übrigen ist COEO imeines Wissens das Nachfolgeunternehmen der 2012 in insolvent gewordenen Acoreus Inkassso.
Die Inkassovergütung mit einem Satz von 1,2 ist rechnerisch korrekt und bei Forderungen bis 500.- € auch immer genauso hoch. Allerdings ist diese hier nicht zu zahlen, da Klarna selbst schon ein Inkasso durchführt als Onlinebezahlanbieter.
Ich würde daher Widerspruch einlegen. Dies kannst Du hier tun: https://www.online-mahnantrag.de/ (klick auf zu den Folgeanträgen).
Du kannst der Rechtsanwältin noch schriftlich mitteilen, dass die Hauptforderung 24,95 € und weitere 4,95 € von Dir am 08.04.2016 überwiesen wurden. Die weiteren 4,95 € sind gegen die Zinsen zu rechnen und der Rest daraus für die beiden Mahnungen. Ansonsten bleibt es bei Deinem Widerspruch. Und weise auch daraufhin, dass widersprochene Forderungen nicht an Auskunfteien gemeldet werden dürfen (§ 28a BDSG
).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Dies kannst Du hier tun: https://www.online-mahnantrag.de/ (klick auf zu den Folgeanträgen).
Üblicherweise bekommt man ja auch ein Widerspruchsformular mit dem Mahnbescheid zugesandt. "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und zurück zum Gericht.
ZitatMir ist noch nicht ganz klar wie Klarna da ins Spiel gekommen ist. Hatten die die Forderung direkt aufgekauft? Gab es eine entsprechende Erklärung seitens Klarna? :
Du hast bisher Hauptforderung plus 5€ gezahlt?
Falls ja, würde ich widersprechen.
Klarna hat die Forderung aufgekauft ich habe auch eine Mail bekommen, jedoch ist mir diese in den ganzen Spam Mails die man bekommt unter gegangen.
Ich habe die Hauptforderung + 4,95 € Mahngebühren am 08.04. direkt an Klarna gezahlt.
Zitat:
-> Wer ist den der ursprüngliche Gläubiger?
-> Wann wurde der Artikel geliefert?
-> Wer hat Dich in welcher Form über die Abtretung an Klarna informiert?
- Ursprünglicher Gläubiger ist Klarna. Da die Bezahlung per Paypal nicht funktioniert hat ging die Forderung an Klarna.
- Wann die Ware genau geliefert wurde weiß ich leider nicht mehr. Gekauft habe ich die Ware am 03.02.2016 kurz danach wurde diese auch geliefert.
- Ich habe kurz nach kauf eine Mail von Klarna bekommen die jedoch unter den ganzen Spam Mails untergegangen ist.
Vollumfaenglicher widerspruch (die 2 ankreuzen) und zurück ans mahngericht
Zitat:Zitat:Dies kannst Du hier tun: https://www.online-mahnantrag.de/ (klick auf zu den Folgeanträgen).
Üblicherweise bekommt man ja auch ein Widerspruchsformular mit dem Mahnbescheid zugesandt. "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und zurück zum Gericht.
Wenn man den Link nutz spart man nicht nur den Briefumschlag und die Portokosten, sondern auch noch die Postlaufzeit ein, weshalb der Widerspruch auch noch am letzen Tag der Frist erfolgen kann. Außerdem ist dann auch der Eingang der Nachricht beim Amtsgericht gewährleistet.
Zitat:
- Ursprünglicher Gläubiger ist Klarna. Da die Bezahlung per Paypal nicht funktioniert hat ging die Forderung an Klarna.
Nein, denn bei einer Abtretung bzw. Zession gibt es einen Zedent (ursprüngliche Gläubiger) und einen Zessionar (neuer Gläubiger). Hier ist Klarna der Zessionar. Meine Frage zielte auf den Zedet ab, also auf denn der die Forderung an Klarna abgetreten hat.
Zitat:- Wann die Ware genau geliefert wurde weiß ich leider nicht mehr. Gekauft habe ich die Ware am 03.02.2016 kurz danach wurde diese auch geliefert.
OK, der Gläubiger hat somit seine Pflicht erfüllt.
Zitat:- Ich habe kurz nach kauf eine Mail von Klarna bekommen die jedoch unter den ganzen Spam Mails untergegangen ist.
Du kannst Dich aber nicht mehr an den Inhalt oder an eine Anlage erinnern?
Es könnte auch Sinn machen zusätzlich der Rechtsanwältin mitzuteilen, dass Du die Abtretung an sich anzweifelst, weil bis heute keine eindeutige Abtretungserklärung vorgelegt wurden (§ 410 BGB ) und Du vom Zedent auch nicht darüber informiert worden bist.
ZitatDu kannst Dich aber nicht mehr an den Inhalt oder an eine Anlage erinnern? :
Die damalige Mail von Klarna hat die Rechnung beinhaltet. Diese Mail ist mir aber nicht aufgefallen.
Da ich die Hauptforderung + 4,95 € Mahngebühren am 08.04. an Klarna überwiesen habe, ist die Frage ob die von Coeo geforderten Inkassogebühren in höhe von 54 € gerechtfertigt sind. Diese stehen in keinem Verhältnis zu dem in Verzug geratenen Betrag. Gibt es Erfahrungen wie solche "Rechtsanwälte" bei einem Wiederspruch des Mahnbescheits vorgehen bzw. ob so ein Fall noch weiter Verfolgt wird? Ich habe schon einiges darüber gelesen, dass solche Mahngebühren nicht durch zu setzen sind.
Zitat:ZitatDu kannst Dich aber nicht mehr an den Inhalt oder an eine Anlage erinnern? :
Die damalige Mail von Klarna hat die Rechnung beinhaltet. Diese Mail ist mir aber nicht aufgefallen.
Der Verkäufer/Vertragspartner war aber ursprünglich nicht Klarna selbst, oder?
Zitat:Da ich die Hauptforderung + 4,95 € Mahngebühren am 08.04. an Klarna überwiesen habe, ist die Frage ob die von Coeo geforderten Inkassogebühren in höhe von 54 € gerechtfertigt sind. Diese stehen in keinem Verhältnis zu dem in Verzug geratenen Betrag. Gibt es Erfahrungen wie solche "Rechtsanwälte" bei einem Wiederspruch des Mahnbescheits vorgehen bzw. ob so ein Fall noch weiter Verfolgt wird? Ich habe schon einiges darüber gelesen, dass solche Mahngebühren nicht durch zu setzen sind.
Siehe meine Antwort #2 und den letzten Absatz in meiner Antwort #7.
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs kann jedenfalls kein Vollstreckungsbescheid erlassen werden.
Wenn die Antragstellerin den Anspruch weiter betreiben will muss diese die Abgabe an das Streitgericht - Dein örtliches Amtsgericht - beantragen. In dem Fall wird das Mahngericht Dich darüber benachrichtigen.
Die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs hängt immer vom Einzelfall, den Fakten ab und möglichen Formfehlern ab. Der Antragsteller wird also neben Wirtschaftlichkeit auch seine Chancen zu Obsiegen beurteilen.
In dem konkreten Fall würde mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Abschluss des Vorverfahrens das Hauptverfahren vereinfacht in Schriftform von einem Einzelrichter ohne Berufungsmöglichkeit geführt werden.
Danke für deine Unterstützung!
Wiedersprechen sich die unten zitierten Abschnitte nicht?
ZitatDie Inkassovergütung mit einem Satz von 1,2 ist rechnerisch korrekt und bei Forderungen bis 500.- € auch immer genauso hoch. Allerdings ist diese hier nicht zu zahlen, da Klarna selbst schon ein Inkasso durchführt als Onlinebezahlanbieter. :
ZitatIn dem konkreten Fall würde mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Abschluss des Vorverfahrens das Hauptverfahren vereinfacht in Schriftform von einem Einzelrichter ohne Berufungsmöglichkeit geführt werden. :
Wenn die Inkassogebühr die Coeo in Rechnung stellt nicht zu zahlen ist da Klarna schon ein Inkasso als Onlinebezahldienst durchführt, gäbe es außer der 4,95€ Mahngebühren aus zweiter Mahnung doch keinen Streitwert mehr.?
Welche Kosten können bei einem Hauptverfahren noch für mich enstehen.
Die Kosten eines Rechtsbeistandes richten sich zum einen nach der Höhe der Gebühr (Multiplikator) und nach dem Streitwert. Diese Kosten sind bei einem Streitwert zwischen 0,01 € und 500,00 € immer gleich hoch, wenn genau 1,0 Gebühren zu zahlen sind.
Die Verfahrensführung bis 600.- € Streitwert erfolgt nach billigem Ermessen - eine Berufung ist nur dann möglich, wenn das Gericht sie ausdrücklich zulässt. Mündlich verhandelt wird nur auf Antrag einer der beiden Parteien.
Der Streitwert ist im Übrigen der Wert, den der Kläger durch seine Klage beansprucht.
Guten Morgen,
der Beitrag ist zwar nun schon etwas älter, aber dennoch würde mich interessieren, wie die Sache weitergegangen ist. Hat der Widerspruch gegen den Mahnbescheid eine Klage nach sich gezogen? Ich habe auch schon seit Monaten Ärger mit Monika Mumm wegen eines ganz ähnlichen Falls.
Wenn es um die Inkassogebühren geht : Hier im Forum zumindest kein einziger Hinweis das diese Kosten jemals eingeklagt wurden. Spätestens nach einem MB Widerspruch wird offensichtlich stets ausgebucht
Tatsächlich könnte es zu einer Klage kommen - der Antragsteller (nunmehr Kläger), setzt dann darauf, dass der Antragsgegner (nunmehr Beklagter) nicht erwidert (oder anerkennt) -> Es kommt dann zum Versäumnisurteil (oder Anerkenntnisurteil) gegen den Beklagten.
Erwidert der Beklagte ernsthaft, wird dann die Klage zurückgenommen, da man kein Präzedenzfall schaffen will.
Ich habe dem Mahnbescheid in vollem Umfang wiedersprochen.
Am 17.10. kam noch einmal ein Schreiben von Coeo Inkasso in dem Sie Stellung zu einem meiner Wiedersprüche nahmen. Dieses Schreiben hatte den nahezu identischem Inhalt wie bereits am 20.05. Auf dieses habe ich nicht reagiert.
Am 08.11. bekam ich ein Brief von Monika Mumm bezüglich den Wiederspruch des Mahnbescheids.
Hierbei wurde mir die Möglichkeit gegeben den Wiederspruch zurück zu nehmen oder bei Unstimmigkeiten der Hauptforderung Kontakt auf zu nehmen.
Auch wurden mir die Kosten die bei einem Rechtsstreit entstehen würden aufgezählt und insgesamt mit 220 € beziffert.
Ich habe letzte Woche darauf geantwortet und auf meine bisherigen Schreiben, in denen ich meine Sicht der Dinge des öfteren klar gestellt habe, hingewiesen.
Danke für die Rückmeldung
PROTOKOLL KLARNA AB und COEO../..MÜLLER
Im Dezember 2016 habe ich (Zwei) 2 Smart Watches bestellt über die „Wish"- App. Der Gesamtpreis belief sich auf Euro 30,00.
Mir wurde gesagt, dass die Lieferung einige Zeit dauern kann. Ich wählte die Rechnungsmethode über Klarna AB aus.
Klarna schrieb mir Mitte Dezember, dass die Ware bestellt und unterwegs sei, zu einem unbestimmten Datum zugestellt werde, da die Ware aus dem Ausland kommt. Einen genauen Liefertermin konnte man mir nicht nennen.
Der Zahlungstermin belief sich auf den 22. Dezember 2016. Ich wartete den Termin ab.
Da ich noch nie Bezug zu KLARNA hatte, wartete ich ab bis zur Lieferung, da ich keine Katze im Sack kaufen wollte und das erste Mal mit WISH handelte. Also erwartete ich erst die Ware und nahm mir vor, nach Erhalt der Ware die Rechnung zu begleichen.
Nach langer Zeit, am 13.01.2017 traf die Ware ein, die von einem mir unbekannten Paketzustellungsunternehmen einfach auf dem Briefkasten abgestellt wurde. Tut ja auch nichts zur Sache …. wir haben die Ware dennoch empfangen.
Am Gleichen Tag, nach Eingang der 2. Mahnung von Klarna, zahlte ich die 36, 68 Euro (Beweis: Kontoauszug) am 13.01.2017.
Ich dachte, dass sich damit die Sache erledigt hätte!
Das MAHNVERFAHREN wurden nicht eingehalten:
Am 26 (!!!). Januar 2017 stellte ich eine Gutschrift auf meinem Konto fest. Den Betrag, den ich an Klarna überwies, bekam ich zurück überwiesen. Ohne Begründung! (Beweis: Kontoauszüge!)
Ich nahm mir vor, eine Mail an Klarna zu schreiben (Beweis: Zustellung der Mail), zudem es allerdings nicht kam, da ich einen Tag später, am 27. Januar 2017 einen Brief der COEO (Inkasso) erhielt!
COEO forderte von mir nun insgesamt 90,50 Euro … da ja noch die Inkassokosten darauf schlagen. Ich war Sprachlos … eine Frechheit! Aus 30 Euro wurden nun 90,50 Euro!!! So arbeiten Klarna und COEO zusammen...die haben einen Deal … aber das LKA bzw. BKA wird sich darüber freuen, wenn wir das alles mal offenbaren!
Ich habe eine E-Mail an COEO geschrieben mit der Bitte um Überprüfung, da ich den Betrag ja schon überwiesen hätte – und dieser zurück an mich überwiesen wurde! - Ich habe den Damen und Herren auch angedroht, mir Rechtsbeistand einzuholen und die Sache juristische prüfen zu lassen. Ich habe diesem Institut auch angedroht, dass ich Strafantrag gegen sie stellen werde, was ich auch nun tun werde, aber dazu später …. Das Mahnverfahren nach der ZPO wurde dazu AUCH nicht eingehalten.
Ich bekam eine Art „Bestätigungs-E-Mail" (Ausdruck als Beweis mit Datum und Uhrzeit), in der man mir versprach, die Sache zu prüfen und mit der Bitte keine weiteren Schritte zu unternehmen, dass das Ersuchen der Forderung bis zur „Klärung" ruhe und, dass man sich meldet ohne Aufforderung meinerseits zwecks Aufklärung. Ich gab diesem Kund und wartete ab.
Es vergingen genau 4 Wochen! In der E-Mail wurde ich ebenfalls aufgefordert, nicht zu antworten. (Beweis: E-Mail von COEO) Ich antwortete auch nicht und hoffte auf eine Einigung, in der Hoffnung, dass man sich vielleicht vertan hätte …
Diese Woche bekam ich doppelt POST …. via E-Mail … ( Komischerweise antwortete man mir nun, weil wo sonst hat man denn die E-Mail Adresse her, als von vorher gesendeten E-Mail) und man schrieb mich auf dem Postweg an! Wieder Drohungen... Schufa etc …
Die üblichen Drohungen mit Mahnbescheid etc. pp … waren im Brief beinhaltet und man fragte mich GANZ FRECH, warum ich auf keinen Brief bzw. E-Mail reagiert habe! … Eine Bodenlose Frechheit, die dem Fass den Boden ausschlägt. Ich kann sogar beweisen, dass ich antwortete. Es kam eine Bestätingungsmail. Mein gesamter Posteingang und Ausgang sowie meine Kontoauszüge verfügen über Beweise.
Ich werde die Sache nun meinem Rechtsanwalt Dr. Affkramp übergeben. Ich habe heute sogar schon die Überweisung veranlasst, werde sie aber morgen früh nochmal rückgängig machen bei meiner Bank.
Nicht legitim. Egal, ob Klarna oder COEO Inkasso … die Beiden arbeiten zusammen und ich werde mich auch an die Medien wenden. So einfach geht das nicht … Ich werde auf jeden Fall Klarna und COEO anzeigen und auch Strafantrag stellen wegen Betrug und Nötigung. Diese Firmen müssen ins Visier der Behörden rücken und ich werde Anhaltspunkte sammeln, um diesen Betrügern ein Ende zu setzen.
@Marc0904
Eigenes Problem = eigener Beitrag
Zitataber das LKA bzw. BKA wird sich darüber freuen, wenn wir das alles mal offenbaren! :

Nur das Du mal einschätzen kannst, welchen Stellenwert das LKA bzw. BKA Deiner Mitteilung beimessen werden.
ZitatDa ich noch nie Bezug zu KLARNA hatte, wartete ich ab bis zur Lieferung, :
Das lesen der vertraglichen Vereinbarungen hätte sicherlich erhellendens diesbezüglich gegeben und die ganzen Probleme erspart.
ZitatDas Mahnverfahren nach der ZPO wurde dazu AUCH nicht eingehalten. :
Das hat ja noch gar nicht begonnen
ZitatMein gesamter Posteingang und Ausgang sowie meine Kontoauszüge verfügen über Beweise. :
Dein Postausgang het einen Beweiswert von 0,0
ZitatIch werde die Sache nun meinem Rechtsanwalt Dr. Affkramp übergeben. :
Kann man natürlich machen, wenn man zuviel Geld hat.
ZitatIch habe heute sogar schon die Überweisung veranlasst, werde sie aber morgen früh nochmal rückgängig machen bei meiner Bank. :
Da bin ich mal gespannt, was die Bank dazu sagt ...
Überweisungen Pflegen nach Verbuchung nämlich nicht mehr rückrufbar zu sein.
Wenn Du Interesse an einem sinnvollen und preiswerten Vorgehen hast, einfach Bescheid sagen.
Ums kurz zu machen: Der Gläubiger hat die Annahme des Geldes verweigert. Sämtliche Folgekosten sind nicht dein Problem. Ich würde den eigentlichen Hauptbetrag erneut überweisen.
Maximal würde ich eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht schreiben, dass man doch mal prüft, warum die in so einem Fall mit Annahmeverweigerung überhaupt tätig werden und rechtswidrig Inkassogebühren fordern oder mit Schufa-Einträgen drohen.
Mich würde interessieren, wie der Ursprungsfall ausgegangen ist.
Liebe Grüße
Na, nichts wird passiert sein.
Nach einem widersprochenen Mahnbescheid gibt es noch 1-2 Bettelbriefe und danach ist meistens Ruhe.
Es ist nichts mehr passiert.
Habe keine weiteren Zahlungsaufforderungen bekommen.
Man muss nur bis zum Schluss durchhalten und sich nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Und jetzt?
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