Klarna/ Como Inkasso Forderung - Mahngebühren Zahlen an wen?

22. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470858-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna/ Como Inkasso Forderung - Mahngebühren Zahlen an wen?

Hallo,

Folgendes trägt sich zu:

- ich habe online eingekauft und zahlungsart klarna gewählt.
- die rechnung kam in form einer email, dich sonst immerhin Sofort Überweisung bezahlt hatte, habe ich es nicht verstanden und die Rechnung nicht bezahlt. Die Zahlungserinnerung per Email habe ich auch nicht als solche identifiziert.
doof.

Ich erhielt nun von Coeo Inkasso ein Forderungsschreiben:
-Hauptforderung 10,95€ ( 8,55€ Warenlieferung/Mahnkosten 2,40€) / Zinsen 0,04€/ 1,0 Inkassovergütung 45€/ Auslagenpauschale 9€/
frech.

-Wie ich aus vorherigen Beiträgen entnommen habe, ist es Sinnvoll die Forderungen zurück zu weisen:
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen -  ich untersage explizit die Kontaktaufnahme per Telefon

Allerdings muss ich ja die Hauptforderung noch bezahlen. Meine Große Frage ist an wen?
Soll ich die Hauptforderung direkt an Klara überweisen?
oder an an Coeo Inkasso.


Vielen Dank für jede Hilfe

Annie

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Mir ist gerade ein Rätsel warum das IB nicht bezahlt werden soll. Du hast offenbar weder die RE noch die Mahnungen (richtig) gelesen und somit war ein Einschaltung eines IB der richtige Weg. Die 1,0 Gebühr ist dabei durchaus korrekt und nicht das obere Ende der Fangenstange.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Sehe ich genauso.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich nicht. Klarna ist selbst Zahlungsdienstleister und hat im Verbund ein eigenes Inkassobüro. Dass die zusätzliche Hilfe eines externen Inkassos brauchen, ist doch albern. Oder mit anderen Worten: Verstoß gegen §254 BGB .

Ich würde HF, Zinsen, Mahnkosten (sind überraschend moderat) bezahlen. Die Mahnkosten sind zwar für eMail-Mahnungen normalerweise 0,00€. Aber da es mittlerweile Briefpost gab, würde ich es einfach bezahlen. Den Rest mit besagtem Argument zurückweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Klara bzw coeo klagt nicht expl wg Inkassokosten bzw hat noch nie geklagt

Zitat:
Allerdings muss ich ja die Hauptforderung noch bezahlen. Meine Große Frage ist an wen?
Soll ich die Hauptforderung direkt an Klara überweisen?

Ja und zwar zweckgebunden plus 5 € an Verzugskosten
Im Überweisungsträger "Nur HF plus 5 € Verzugskosten
So würde ICH es machen

Coeo schaltet meistens noch ein RA (Mumm ) ein





-- Editiert von thehellion am 22.07.2017 21:49

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go470858-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zahlen würdest du an Coeo?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nein zweckgebunden an klarna,

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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