Klarna - Inkasso

26. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb489097-39
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna - Inkasso

Guten Tag , ich habe eine Frage und zwar wurde mir vor kurzem von einem Inkasso unternehmen mitgeteilt das ich wohl eine offene Rechnung habe . Nach langen Überlegungen und fragen wurde mir gesagt das die Rechnung wohl von spotify über klarna war . Das Problem ist ich hatte damals 2 spotify Konten die zusammengeführt wurden und es im Endeffekt dann mit spotify abgehackt wurde , dies geschah im Dezember . Nun stellte mir klarna eine Rechnung von 10 Euro die ich nicht bezahlt habe da ich keine Mitteilungen bekommen habe bzw. Garnicht wusste das so eine Rechnung existiert. Jetzt hat das Inkasso geschrieben das die Rechnung offen ist und sie diese mit ihre Kosten haben wollen was 34,89€ sind . Nun meine frage ist das überhaupt in Ordnung das ohne Vorwarnung ein Inkasso unternehmen eingeleitet wird und weitere Kosten eingefordert werden ?

Ps: Klarna sagt das ich 2 Mahnungen bekommen habe . Finden tue ich aber keine einzige .

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Aus deinem Beitrag geht das irgendwie nicht hervor: Die Rechnung selbst ist nun also völlig korrekt oder ist da etwas falsch gelaufen und eigentlich dürften die keine 10€ fordern?

Ansonsten ist die Antwort im Regelfall einfach: Ohne Mahnung kein Verzug. Ohne Verzug keine Verzugsschäden. Ohne Verzugsschäden keine Inkassokosten.

Wenn die Forderung berechtigt ist, nur die Hauptforderung bezahlen und dem Inkasso einmalig antworten: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Verzug zurück. Weitere Bettelbriefe werde ich nicht beantworten. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

-- Editiert von mepeisen am 27.04.2018 06:29

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ob die Hauptforderung strittig ist oder nicht kann ich nicht sagen aber es ist im gesamten Netz keine einziger Fall zu finden in welchem klarna bzw coeo/mumm Inkassogebühren versucht haben einzuklagen. Dabei scheint es keine Rolle zu spielen ob der Schuldner im Verzug ist oder nicht
Da es sich um einen Bezahldienst handelt wären die Erfolgsaussichten wohl zu gering.

Böse Briefe von coeo bzw mumm kommen aber immer !

Wenn Du nicht sicher bist ob die Hauptforderung strittig ist dann überweise die 10 € zweckgebunden
Wichtig : Im Verwendungszweck des Überweisungsträgers : " Nur Hauptforderung"

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

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