Klarna Ratenkauf gekündigt und Inkasso

1. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Pfleger9643
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna Ratenkauf gekündigt und Inkasso

Guten Tag, ich habe mehrere Bestellung über Klarna getätigt, die letzte im Februar, eine ganze Zeit lang wurden mir keine offenen Rechnungen angezeigt, weshalb ich mich an den Support gewendet habe. Die konnten mir dann am 01.05. auch helfen und die Rechnungen wurden wieder angezeigt, leider habe ich vergessen die Raten zu zahlen und habe am 23.06. die 3 Mahnung bekommen und sollte bis zum 26.06. 240,48 € zahlen. Leider konnte ich die Zahlung erst heute leisten. Daher wurde mein Ratenkaufkonto am 28.06. gekündigt und die Restforderung von 1290€ soll bis zum 07.07. gezahlt werden, ansonsten geht die Forderung an ein Inkassobüro. Die Kündigung habe ich heute ca. 3-4 std nach der Zahlung erhalten. Da ich die restforderung nicht auf einmal begleichen kann, dass aber gerne ohne Inkasso klären würde, habe ich mich an den Support gewendet und mein Problem beschrieben, die sagten mir aber, dass sobald die Kündigung rausgeschickt wurde, sie nichts mehr ändern können und wollten auch keine Ratenzahlung der restforderung akzeptieren.
Ich habe Klarna auch mitgeteilt, dass es mir nicht möglich ist die restforderung auf einmal zu begleichen.

Ich bin ja zahlungsbereit und würde sofort einen Dauerauftrag einrichten, jedoch war Klarna nicht bereit sich so zu einigen.

Ich weiß, dass es meine Schuld ist und ich bin mehr als bereit dazu die Hauptforderung + Verzugszinsen schnellstmöglich in Raten zu zahlen

Kann man da noch was machen?
Wie ist das mit inkassogebühren? Ich habe gelesen, von zahlungsdienstleistern sind diese nicht durchsetzungsfähig.
Wie sollte ich mich weiter verhalten ?

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go585284-28):
eine ganze Zeit lang wurden mir keine offenen Rechnungen angezeigt,

Das kann man wie genau beweisen?
Man wusste aber das diese existent sind?



Zitat (von go585284-28):
Ich habe Klarna auch mitgeteilt, dass es mir nicht möglich ist die restforderung auf einmal zu begleichen.

Das kann man wie genau beweisen?



Zitat (von go585284-28):
die sagten mir aber, dass sobald die Kündigung rausgeschickt wurde, sie nichts mehr ändern können und wollten auch keine Ratenzahlung der restforderung akzeptieren.

Das ist Unfug - die wollen einfach nicht.



Zitat (von go585284-28):
Kann man da noch was machen?

Eine Menge ...



Zitat (von go585284-28):
Ich habe gelesen, von zahlungsdienstleistern sind diese nicht durchsetzungsfähig.

Das ist schlicht falsch.
Aber in Deinem Fall sind die Aussichten gut, das man mit richtigem Vorgehen die sparen kann,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pfleger9643
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das kann man wie genau beweisen?
Man wusste aber das diese existent sind?


Ich habe noch einen Chat mit dem Kundenservice, aus dem hervor geht das die Rechnungen sich auf dem falschen Konto befunden haben. Ja das wusste ich.

Zitat (von Harry van Sell):
Das kann man wie genau beweisen


Ich habe mit dem Kundenservice geschrieben und diesen mitgeteilt, dass es mir nicht möglich ist die Restforderung auf einmal zu zahlen, ich aber bereit wäre dies in Raten zu tun. Daraufhin wurde mir nur gesagt, das sie nichts mehr tun können und es ans inkassobüro geht. Davon habe ich auch ein Screenshot.

Zitat (von Harry van Sell):
Eine Menge


Und was wäre das? :)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht falsch.
Aber in Deinem Fall sind die Aussichten gut, das man mit richtigem Vorgehen die sparen kann


Was wäre denn das richtige Vorgehen dabei ?

Vielen Dank für die Hilfe und schnelle antwort
LG

-- Editiert von Pfleger9643 am 01.07.2021 19:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go585284-28):
Ja das wusste ich.

Dann wäre schon mal erklärungsbedürftig, weshalb man die Raten, die man mangels Anzeige nicht gezahlt hat, jetzt nicht mehr da sind ... die müssten dann ja auf der hohen Kante liegen?


Ich würde jetzt Klarna nochmals nachweislich mitteilen, das man zahlungswillig ist, aber nur in Raten zahlen kann. Das daran auch Bettelbriefe von Inkasso und Rechtsanwalt auch nichts ändern würden.
Mitteilen, welche Raten man wann in welche Höhe an Klarna leisten wird.

Dann einfach machen.



Wenn die antworten bzw. was vom Inkasso kommt, wieder hier melden.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pfleger9643
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre schon mal erklärungsbedürftig, weshalb man die Raten, die man mangels Anzeige nicht gezahlt hat, jetzt nicht mehr da sind ... die müssten dann ja auf der hohen Kante liegen?


Die Raten die nicht gezahlt wurden, wären diese 240,48€, die ich heute überwiesen habe. (ca. 50€ pro Monat)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde jetzt Klarna nochmals nachweislich mitteilen, das man zahlungswillig ist, aber nur in Raten zahlen kann. Das daran auch Bettelbriefe von Inkasso und Rechtsanwalt auch nichts ändern würden.
Mitteilen, welche Raten man wann in welche Höhe an Klarna leisten wird.


Das werde ich auf jedenfall machen.

„Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie bereits mitgeteilt, ist es mir nicht möglich die geforderte Restschuld als Einmalzahlung zu begleichen, daher würde ich dies gerne als Ratenzahlung tun. Ich biete ihnen an die Restforderung inkl. Zinsen in einer monatlichen Rate von 100€ Zu begleichen."

Würde das so reichen ? Und ist ein Screenshot vom Chat mit dem Kundenservice als Beweis ausreichend ?

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn die antworten bzw. was vom Inkasso kommt, wieder hier melden

Das werde ich :)

Vielen Dank und LG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Pfleger9643):
Die Raten die nicht gezahlt wurden, wären diese 240,48€, die ich heute überwiesen habe.

Ah, ok, dann ist das vom Tisch.



Zitat (von Pfleger9643):
Ich biete ihnen an

Man macht kein Angebot, denn das würden die ja wie bereits bekannt ablehnen.
Man teil nur mit, was man machen wird.



Zitat (von Pfleger9643):
Und ist ein Screenshot vom Chat mit dem Kundenservice als Beweis ausreichend ?

Wenn die darauf antworten wäre das durchaus als ausreichend anzusehen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pfleger9643
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man macht kein Angebot, denn das würden die ja wie bereits bekannt ablehnen.
Man teil nur mit, was man machen wird.



Ich habe dem Kundenservice folgendes geschrieben: „ Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie bereits mitgeteilt, ist es mir nicht möglich die geforderte Restschuld als Einmalzahlung zu begleichen, daher würde ich dies gerne als Ratenzahlung tun. Ich werde ab dem 01.08.2021 die Restforderung inkl. Zinsen mit einer monatlichen Rate von 100€ begleichen."

und der Kundenservice hat darauf geantwortet:
„Ich werde es vermerken. Mehr kann ich nicht für dich tun."

Wie sollte ich jetzt weiter verfahren ? Aufs Schreiben vom Inkasso warten und bis dahin die 100€ als Rate überweisen ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Pfleger9643):
Aufs Schreiben vom Inkasso warten und bis dahin die 100€ als Rate überweisen ?

So würde ich das machen
Und die Screenshots gut sichern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pfleger9643
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So würde ich das machen
Und die Screenshots gut sichern


Alles klar, Screenshots sind gesichert. Werde mich hier melden sobald es Neuigkeiten gibt. vielen Dank erstmal für deine Hilfe und einen schönen Abend

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