Hallo zusammen,
ich hatte vor längerer Zeit etwas bei Shirtcity online auf Rechnung bestellt, die Ware aber nie erhalten.
Der Rechnungskauf wird über Klarna abgewickelt wie ich später erfahren habe. Im Bestellprozeß wurde ich darüber und über die Weitergabe an Klarna nicht informiert.
Die Ware habe ich nie erhalten. Stattdessen eine Mahnung von so nem Inkassounternehmen aus Schweden mit gleich sehr hohen Inkassogebühren (Segoria). Ich habe dann die gleich informiert, dass ich nie Ware erhalten habe und sie sich mit Shirtcity auseinandersetzen sollen. Dann war Ruhe.
Ach ja, ne kaufmännische Mahnung habe ich übrigens auch nie von Klarna bekommen.
Auf jeden Fall bekomme ich heute von ScandicInkasso eine "letzmalige Inkassomahnung", in der man mir unter Inrechnungstellung weiterer Inkassogebühren und ohne genaue Darstelllung des Sachverhaltes mit einem gerichtlichen Mahnverfahren (Mahnbescheid) droht. Das kann doch alles nicht rechtens sein, oder?
Was kann ich jetzt am besten tun? Gleich zum Anwalt oder Verbraucherschutz?
Klarna & SkandicInkasso_unberechtigte Forderung
20. Januar 2011
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Frage vom 20. Januar 2011 | 19:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna & SkandicInkasso_unberechtigte Forderung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2011 | 22:01
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
quote:Würde ich nicht unbedingt machen !
Gleich zum Anwalt oder Verbraucherschutz?
Warum auch ?
Man will ja was von Dir und nicht umgekehrt !
Im Ernstfall müsste die Gegenseite den ordnungsgemäsen Erhalt der Ware nachweisen - was ja ohnehin nicht möglich ist !
Falls Mahnbescheid dann sollte Diesem natürlich fristgem widersprochen werden
Setz den Inkassoladen letztmalig - per fax - darüber in Kenntnis das Du keine Ware erhalten hast !
lg
-----------------
"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"
#2
Antwort vom 20. Januar 2011 | 22:33
Von
Status: Lehrling (1215 Beiträge, 381x hilfreich)
Bei Mahnbescheid Widerspruch fristgemäß beim zuständigen Mahngericht einreichen und nicht zurückziehen. Frist sind 2 Wochen.
-----------------
""
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