Hallo,
bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe jetzt schon stundenlang im Internet gegoogelt aber nichts so zutreffendes gefunden. Und die Antworten die ich gefunden habe, hätte ich auch auf mein Problem adaptieren können (zumindest fast). Bin jetzt noch mehr verunsichert.
Aber jetzt zu mein Problem:
Ich habe etwas im Internet (mit Kauf auf Rechnung über Klarna) gekauft für 144,94. Die Ware wurde am 21.07.16 geliefert. Am 24.08.16 kam die zweite Mahnung. Das ist bei mir voll untergegangen. Die zweite Mahnung habe ich am 06.09.16 überwiesen mit 152,84. Am 07.09.16 wurde es gebucht. Heute bekam ich Post von coeo Inkasso mit einer Forderung
von 223,60 Euro. Und der Brief ist datiert auf dem 07.09.16. Am 07.09.16 ist die Hauptforderung von 152,84 ja schon gebucht worden. Muss ich die Inkassogebühren 58,50 und die Auslagenpauschale 11,70 und die Zinsen 0,56 zahlen wenn die Hauptforderung schon beglichen wurde?
Um schnelle Hilfe wäre ich dankbar
MFG
Klarna coeo Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatMuss ich die Inkassogebühren 58,50 und die Auslagenpauschale 11,70 und die Zinsen 0,56 zahlen wenn die Hauptforderung schon beglichen wurde? :
Nein.
Ich würde dem Inkasso kurz schreiben, dass man die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht und da man längst bezahlt hat, zurückweist.
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Hallo,
erstmals vielen Dank für die Antworten.
Ich habe nun folgendes an das Inkassobüro per Email geschrieben:
"ich weise die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze Sie hiermit in Kenntnis das es keinerlei offene Forderung seitens Ihres vermeintlichen Auftraggebers gegen mich gibt. Die Hauptforderung wurde bereits bezahlt.
Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem. BDSG nicht einverstanden."
Ich hoffe, dass ich damit alles richtig gemacht habe!?
MFG
Ja, alles korrekt. (Außer vielleicht das Wort "vermeintlich" )
Ständig liest man solche Fälle wie deinen, in denen das Datum auf dem Inkassoschreiben zufällig genau auf den Tag der Zahlung fällt. Ich schließe daraus, dass einige Inkassos bewusst ein falsches Datum eintragen, um eine Beauftragung vor Zahlungseingang vorzutäuschen. Der Brief war niemals 5 Werktage unterwegs. Für mich ist das nichts anderes gewerblicher Betrug.
Zitat:Ich hoffe, dass ich damit alles richtig gemacht habe!?
Ich würde den Text zusätzlich mit Einwurfeinschreiben versenden und den Beleg sicher aufbewahren. Emails werden meist nicht gelesen und ungelesen gelöscht.
-- Editiert von hausfrau66 am 13.09.2016 09:11
Zitat:Für mich ist das nichts anderes gewerblicher Betrug.
Könnte man durchaus so argumentieren, Ja.
Aber weise das mal nach.
Alles richtig gemacht
Coeo schiebt in der Regel noch ein schreiben von ra mumm nach.
Aendert aber nichts am Sachverhalt
In de Urteilsdatenbanken ist kein einziger Hinweis zu finden das jemals expl wg Inkassogebühren geklagt wurde
Grund : http://www.123recht.net/IFF-ClickandBuy-Inkassogebuehren-unzulaessig-__f379329.html
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