Klarna coeo Inkasso

12. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sasch540
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna coeo Inkasso

Hallo,
bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe jetzt schon stundenlang im Internet gegoogelt aber nichts so zutreffendes gefunden. Und die Antworten die ich gefunden habe, hätte ich auch auf mein Problem adaptieren können (zumindest fast). Bin jetzt noch mehr verunsichert.
Aber jetzt zu mein Problem:
Ich habe etwas im Internet (mit Kauf auf Rechnung über Klarna) gekauft für 144,94. Die Ware wurde am 21.07.16 geliefert. Am 24.08.16 kam die zweite Mahnung. Das ist bei mir voll untergegangen. Die zweite Mahnung habe ich am 06.09.16 überwiesen mit 152,84. Am 07.09.16 wurde es gebucht. Heute bekam ich Post von coeo Inkasso mit einer Forderung von 223,60 Euro. Und der Brief ist datiert auf dem 07.09.16. Am 07.09.16 ist die Hauptforderung von 152,84 ja schon gebucht worden. Muss ich die Inkassogebühren 58,50 und die Auslagenpauschale 11,70 und die Zinsen 0,56 zahlen wenn die Hauptforderung schon beglichen wurde?

Um schnelle Hilfe wäre ich dankbar

MFG

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Sasch540):
Muss ich die Inkassogebühren 58,50 und die Auslagenpauschale 11,70 und die Zinsen 0,56 zahlen wenn die Hauptforderung schon beglichen wurde?

Nein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde dem Inkasso kurz schreiben, dass man die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht und da man längst bezahlt hat, zurückweist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sasch540
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmals vielen Dank für die Antworten.

Ich habe nun folgendes an das Inkassobüro per Email geschrieben:

"ich weise die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze Sie hiermit in Kenntnis das es keinerlei offene Forderung seitens Ihres vermeintlichen Auftraggebers gegen mich gibt. Die Hauptforderung wurde bereits bezahlt.
Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem. BDSG nicht einverstanden."


Ich hoffe, dass ich damit alles richtig gemacht habe!?

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ja, alles korrekt. (Außer vielleicht das Wort "vermeintlich" :) )

Ständig liest man solche Fälle wie deinen, in denen das Datum auf dem Inkassoschreiben zufällig genau auf den Tag der Zahlung fällt. Ich schließe daraus, dass einige Inkassos bewusst ein falsches Datum eintragen, um eine Beauftragung vor Zahlungseingang vorzutäuschen. Der Brief war niemals 5 Werktage unterwegs. Für mich ist das nichts anderes gewerblicher Betrug.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe, dass ich damit alles richtig gemacht habe!?


Ich würde den Text zusätzlich mit Einwurfeinschreiben versenden und den Beleg sicher aufbewahren. Emails werden meist nicht gelesen und ungelesen gelöscht.

-- Editiert von hausfrau66 am 13.09.2016 09:11

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Für mich ist das nichts anderes gewerblicher Betrug.

Könnte man durchaus so argumentieren, Ja.
Aber weise das mal nach.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Alles richtig gemacht
Coeo schiebt in der Regel noch ein schreiben von ra mumm nach.
Aendert aber nichts am Sachverhalt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen