Klarna / coeo - falscher Verwendungszweck

21. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
go618774-48
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna / coeo - falscher Verwendungszweck

Hallo,
ich habe eine kleine Auseinandersetzung mit dem Inkassounternehmen coeo. Ich habe zwei Käufe mit Klarna als Zahlungsdienstleister getätigt. Beide Rechnungsbeträge habe ich aufsummiert und gemeinsam überwiesen. Als Verwendungszweck habe ich beide Rechnungsnummern (mit Leerzeichen getrennt) angegeben.

Nun habe ich einen Brief von dem bekannten Inkassounternehmen coeo bekommen, die neben der Forderung auch ihre Gebühren einfordern.
Ich habe von Klarna eine Rückzahlung des Betrags der zweiten Rechnung bekommen, der sich zeitlich mit dem Brief vom Inkassounternehmen überschnitt.
Den offenen Betrag habe ich mittlerweile an Klarna (mit gewünschtem Verwendungszweck) überwiesen.

Ich habe den Sachverhalt coeo geschildert und ein Screenshot der betreffende Überweisung geschickt und dass ein Verwendungszweck nicht verpflichtend ist und dass aus meiner Sciht kein Grund für eine Forderung mehr besteht.
Antwort: Sie behaupten es stehe explizit in den AGBs von Klarna. Das finde ich aber nichts.
Die ail fordert nochmal zur Zahlung innerhalb von 5 Tagen auf. Bei Ablauf der Frist würde eine Vertragsanwältin die gerichtliche Titulierung einleiten und dann zur Zwangsvollstreckung übergehen. Das interpretiere ich mal als "Muskelzucken".

Meine Fragen:
- Reicht mein jetziges Vorgehen als Widerspruch aus?
- Sollte ich coeo auffordern mir einen Verweis zum besagten Passus in den AGBs zu schicken?
- Sollte ich mir juristische Hilfe nehmen (bin rechtsschutzversichert)?
- Soll ich die Sache einfach aussitzen?

Vielen Dank

-- Editiert von User am 21. April 2023 11:09

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Meine Fragen:

Zitat:
- Reicht mein jetziges Vorgehen als Widerspruch aus?

Ja, durch die schriftliche Antwort von coeo kannst Du den Zugang Deinen Widerspruchs gerichtsfest nachweisen.

Zitat:
- Sollte ich coeo auffordern mir einen Verweis zum besagten Passus in den AGBs zu schicken?

Nein, außer Du möchtest eine Brieffreundschaft mit coeo aufbauen.

Zitat:
- Sollte ich mir juristische Hilfe nehmen (bin rechtsschutzversichert)?

Nein, nur wenn klarna eine Klagebegründung auf den Tisch legt. Das ist aber unwahrscheinlich, dass es soweit kommt.

Zitat:
- Soll ich die Sache einfach aussitzen?

Nein, einem gerichtlichen Mahnbescheid, der zur besten Sommerurlaubszeit kommt, musst Du trotzdem komplett widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127493 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von go618774-48):
mit gewünschtem Verwendungszweck

Es ist wohl mehr als nur ein Wunsch ...

Zitat:
Zahle jede Rechnung separat. Jede Rechnung hat einen eigenen Verwendungszweck, weshalb es nicht möglich ist, mehrere Rechnungen gleichzeitig und mit dem selben Verwendungszweck zu zahlen.

Verwende den richtigen Verwendungszweck, damit deine Zahlung mit deiner Bestellung abgeglichen werden kann.
Den 2- bis 25-stelligen Verwendungszweck findest du in der E-Mail, die du von uns erhalten hast, oder in der App auf der Bestelldetailseite.

Bezahle nicht mehrere Rechnungen gleichzeitig mit dem gleichen Verwendungszweck zu zahlen. Zahlungen, die keiner Bestellung zugeordnet werden können, werden rückerstattet. Rechnungen müssen bezahlt werden, um Verzugsgebühren und Inkasso zu vermeiden.




Zitat (von go618774-48):
dass ein Verwendungszweck nicht verpflichtend ist

Weil die ja bekanntermaßen da Hellseher sitzen haben, die dann durch lesen in der Glaskugel den Absender erfahren...



Zitat (von go618774-48):
- Reicht mein jetziges Vorgehen als Widerspruch aus?

Wenn man das unsinnige Argument mit dem Verwendungszweck mal streicht, bleibt immer noch genug über, das es als Widerspruch zu werten ist.



Zitat (von go618774-48):
- Sollte ich coeo auffordern mir einen Verweis zum besagten Passus in den AGBs zu schicken?

Sinnlos, die ignorieren das.
Lesen muss man halt selber.



Zitat (von go618774-48):
- Sollte ich mir juristische Hilfe nehmen (bin rechtsschutzversichert)?

Wann man die Versicherung über den Eintritt von Versicherungsfällen informieren muss. Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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