Klarna überweist Hauptforderung zurück

18. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
SVNC
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna überweist Hauptforderung zurück

Hallo zusammen,

ich habe ein Inkassoschreiben bekommen. Daraufhin habe ich dem Gläubiger die Hauptforderung samt Verzugszinsen und Säumniszuschlag überwiesen (alles im Verwendungszweck aufgelistet).

Heute kam der Betrag zurück. Auf meine Anfrage bei Klarna kam die Rückmeldung, dass die den Betrag nicht annehmen und ich mich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzen soll.

Soll ich die HF nun dem Inkasso zahlen oder garnicht mehr zahlen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das ist das Beste was Dir passieren konnte denn nun besteht Gläubigerverzug
Ist es Coeo ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Vorsicht thehellion,
Klarna verkauft die notleidenen Forderungen such schon mal.
Somit wäre deren Vorgehen korrekt, da der Forderungsinhaber nun jemand anderes wäre.

Also erst einmal beim Inkasso schriftlich eine Vollmacht / Abtretungsurkunde mit Forderungsaufstellung anfordern, dann hier nochmal melden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Klarna verkauft die notleidenen Forderungen such schon mal.

Solange keine Abtretung ausdrücklich angezeigt wurde, ist eine Zahlung an den Ursprungsgläubiger aber stets schuldbefreiend. Zudem: Abtretung = Inkasso fordert in eigenem Namen = keine Rechtsdienstleistung = keine Inkassogebühren.

Insofern würde ich, wenn das Wort "Abtretung" oder "Verkauf" noch nicht gefallen war, der Klarna melden, dass man jegliche Kommunikation mit einem Inkasso verweigert und sich Klarna melden soll, wenn sie bereit sind, die Zahlung des Geldbetrages anzunehmen.

Wenn das Wort "Verkauf" bzw. "Abtretung" schon gefallen ist, würde ich die Überweisung ans Inkasso wiederholen. Zweckgebunden auf die Hauptforderung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
SVNC
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, von Verkauf o. ä. ist mir nichts bekannt. Es gab auch keine Mahnung und nichts. Es kam nur plötzlich das Schreiben von Coeo das sie Geld wollen.

Daraufhin habe ich Klarna die HF samt Zinsen etc. überwiesen.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Inkassoladen gibt sich nicht als Forderungsinhaber aus ?
Falls lediglich der Forderungseinzug an Coeo abgetreten wurde bleibt Klarna nach wie vor Forderungsinhaber
Hatte nicht gedacht das Klarna so doof ist

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#6
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Der Inkassoladen gibt sich nicht als Forderungsinhaber aus ?
Falls lediglich der Forderungseinzug an Coeo abgetreten wurde bleibt Klarna nach wie vor Forderungsinhaber
Hatte nicht gedacht das Klarna so doof ist


Hallo , was meinen Sie damit ? Ich habe leider das gleiche Problem . Bin in die Arbeitslosigkeit gerutscht und Klarna wusste auch davon . Keine Chance auf eine Einigung und dann kam Coeo ins Spiel . Bei mir sind es gleich mehrere Rechnungen . Klarna hat bei mir auch Coeo mit dem Forderungseinzug beauftragt. Hab dann die sämtlichen Hf mit VZ und Zinsen an Klarna überwiesen und alle kamen zurück . Gläubigerverzug heißt jetzt ? Wenn z.b ein Mahnbesvheid kommt , kann ich komplett widersprechen und dann nur die HF PLUS ZINSEN zahlen und die 32€ Gerichtskosten nicht ? Über eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar ! Lg

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

eigenes Problem = eigener Beitrag


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
eigenes Problem = eigener Beitrag


Achso darf man nicht mal mehr unter einem anderen Beitrag Fragen stellen oder wie ? Ich habe mich durch das Forum gelesen , weil ich auch Probleme habe und dann hier halt die Frage gestellt , weil es gepasst hat !

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#10
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Dürfen schon. Aber ist schlecht.

Logich? Dein Problem ist Dein Problem. Nicht sein Problem.

Leute lesen alles von Anfang an durch. Merken dann. Am ende. Gehts um was anderes. Nicht gut.


Guten Morgen . Ja logisch ! Ich einfach nur noch gereizt . Ein sorry an alle . Mache einen eigenen Beitrag dazu nochmal auf und hoffe auf Antworten . Lg

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#11
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
eigenes Problem = eigener Beitrag


Hallo , ich hab jetzt einen neuen Post dazu aufgemacht . Aber ich weiß nicht wie ich den Link hier reinstellen kann ? ‍ Lg

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