Klarna/Coeo Inkasso Hohe Gebühren zahlen?

18. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go507286-74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna/Coeo Inkasso Hohe Gebühren zahlen?

Servus,

ich hatte mir mal vor längerem vor der Urlaub auf die schnelle etwas bestellt und dann per Klarna Ratenkauf auf drei Raten bezahlen wollen. Ich hab immer ganz brav in dem Online-Portal geschaut und als dort stand das etwas offen wäre, habe ich es per Lastschrift abbuchen lassen. Dann kam einmal eine Mahnung, im Online-Portal stand aber das nichts offen sei, ich habe also einfach mal in den sauren Apfel gebissen, und die Rate+Mahnkosten bezahlt. So dann habe ich jede Woche mal reingeschaut, um zu sehen falls was offen ist, stand aber nie was.
Heut morgen erhielt ich einen Brief von "Coeo" darin folgende Kosten: Die offene Rate von 38€ (die mir nie angezeigt wurde bei Klarna) + Mahnkosten von um die 4€ + 1,0 Inkassovergütung 90€.

Ich erhielt keine Mahnung hierzu und wusste nicht das überhaupt noch etwas offen sei, dies haben auch die Klarna MItarbeiter mir schriftlich vor Wochen mitgeteilt "Keine offenen Forderungen auf ihrem Konto".

Was soll ich jetzt tun? Die hohe Rechnung bezahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was soll ich jetzt tun? Die hohe Rechnung bezahlen?

Nö. Ganz sicher nicht.
Die Ursprungsforderung (38€) bezahlen und das Inkasso anschreiben. Dass man nicht in Verzug ist, nie eine offene Rate bei Klarna im Portal zu Gesicht bekam, obwohl man wöchentlich geprüft hat und auch sonst keine weitere Mahnung kam.
Zitat:
dies haben auch die Klarna MItarbeiter mir schriftlich vor Wochen mitgeteilt "Keine offenen Forderungen auf ihrem Konto".

Hebe das unbedingt auf. Das ist Gold Wert.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zu erwähnen ist das klarna meines Wissens noch nie explizit vorgerichtliche Inkassogebühren eingeklagt hat.
Selbst im Verzugsfall nicht. Dabei spielt es keine Rolle wer beauftragt wurde (coeo,ident,segoria,mumm etc pp)
In den Urteilsdatenbanken und in den Verbraucherplattforen kein einziger Hinweis das das jemals versucht wurde
Gerichte würden vermutlich diese Kosten streichen oder erheblich dezimieren

Wichtig : Offene unstritte Hauptforderung immer zweckgebunden (nur HF) direkt an klarna

-- Editiert von thehellion am 21.01.2019 13:35

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

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