Klarna/coeo Inkasso: Welche Kosten kann ich anfechten, und welche Rechte habe ich?

1. Oktober 2026 Thema abonnieren
 Von 
julicwc
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna/coeo Inkasso: Welche Kosten kann ich anfechten, und welche Rechte habe ich?

Hallo zusammen,

ich habe ein Inkassoschreiben von coeo (im Auftrag von Klarna) bekommen und würde gern wissen, welche Positionen ich bestreiten, anfechten oder hinterfragen kann und welche Rechte ich als Schuldnerin habe.

ABLAUF KURZ
- Bestellung über Klarna („In 30 Tagen zahlen"), nach Retouren 236,50 € Warenwert
- Zahlungsfrist mehrfach kostenpflichtig in der App verlängert
- Letzte Mahnung von Klarna: Fälligkeit 25.09.
- 28.09.: Lastschrift mangels Deckung geplatzt, am selben Tag vollen Betrag (254,37 €) per Echtzeitüberweisung an Klarna gezahlt. Leider mit Zahlendreher in der Referenz, Zahlung bisher nicht zugeordnet.
- 30.09.: erste E-Mail von coeo. Kein Brief per Post, nur diese eine Mail.

KOSTEN KLARNA
Ware (nach Retouren): 236,50 €
Verlängerungsgebühr 1: 6,99 €
Verlängerungsgebühr 2: 4,49 €
Verlängerungsgebühr 3: 4,49 €
Mahngebühr 1: 0,95 €
Mahngebühr 2: 0,95 €
= 254,37 € (diesen Betrag habe ich überwiesen)

Rücklastschriftgebühr (von Klarna am 29.09. berechnet, also nach der letzten Mahnung): 4,00 €
= 258,37 €

Auffällig: Laut Klarna-App wurden die Fristverlängerungen am 3., 15. und 29. September „angefragt". Laut coeo stammen die Stundungsgebühren vom 12.07., 11.08. und 20.08. Die Mahngebühren sind vom 03.09. und 15.09., also an denselben Tagen wie zwei der Verlängerungen.

KOSTEN INKASSO (coeo), wörtlich aus der Aufstellung in der E-Mail vom 30.09.:

Inkassokosten
0,5 Geschäftsgebühr (1) aus 236,50 EUR: 25,75 €
Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale (3): 5,15 €

Inkassokosten und Auslagenpauschale (5)
0,4 Geschäftsgebühr (1) aus 236,50 EUR: 20,60 €
Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale (3): 4,12 €

6,52 % (4) aus 236,50 vom 03.09.2026 - 30.09.2026: 1,20 €

Zu zahlender Gesamtbetrag (inkl. der Klarna-Posten oben): 315,19 €

Fußnoten laut coeo:
(1) gem. Nr. 2300 Abs. II VV RVG
(3) gem. Nr. 7002 VV RVG
(4) 5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz
(5) analog Nr. 2300, 7002 VV RVG

Inkassokosten und Zinsen zusammen: 56,82 €
Bei sofortiger Zahlung angeboten: 290,47 € (nur 0,5-Gebühr)
Nach Abzug meiner Zahlung bliebe: 60,82 € bzw. 36,10 €


MEINE FRAGEN


MEINE FRAGEN

1. Mehr als 0,5-Gebühr zulässig, obwohl vor dem ersten Inkassoschreiben gezahlt?
2. Mahngebühren und Zinsen trotz bezahlter Fristverlängerung?
3. Zinsen ab 03.09. korrekt, wenn die letzte Mahnung Frist bis 25.09. setzt?
4. Rücklastschriftgebühr 4 €: Darf Klarna nur das weitergeben, was die Bank tatsächlich berechnet hat, oder auch einen eigenen Aufschlag?
5. Tele-Pauschalen 9,27 € für eine einzige E-Mail: Mir ist klar, dass die Pauschale gesetzlich vorgesehen ist und keine Nachweise braucht. Gibt es rein theoretisch trotzdem Ansatzpunkte, wenn praktisch keine Kosten angefallen sind?6. Fällt die zweite Pauschale (4,12 €) mit der 0,4-Gebühr weg?
7. Welche Auskünfte muss coeo geben, und in welcher Frist (§ 13a RDG / Art. 15 DSGVO)?
8. Was tun, wenn coeo nicht oder ausweichend antwortet?
9. Muss coeo nachweisen, dass Klarna die Inkassokosten wirklich selbst zahlt?
10. Darf coeo trotz Widerspruch weiter mahnen oder an die Schufa melden?
11. Was würdet ihr bestreiten, was zahlen? Erfahrungen mit coeo und Kulanz?


Danke für eure Einschätzungen!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41183 Beiträge, 6643x hilfreich)

Meine Frage: Wann hast du bei klarna kostenpflichtig diese Ware bestellt?

-- Editiert von User am 1. Oktober 2026 11:16

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2415 Beiträge, 484x hilfreich)

Viel zu verworren!

Wann genau wurde bestellt?
Wann kamen Mahnungen?
Wann wurde in der APP irgendwas verlängert? Was genau?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130935 Beiträge, 41613x hilfreich)

Zitat (von julicwc):
1. Mehr als 0,5-Gebühr zulässig, obwohl vor dem ersten Inkassoschreiben gezahlt?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von julicwc):
Leider mit Zahlendreher in der Referenz, Zahlung bisher nicht zugeordnet.

Wurde das inzwischen korrigiert?



Zitat (von julicwc):
2. Mahngebühren und Zinsen trotz bezahlter Fristverlängerung?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Da sich diese nicht gegenseitig ausschließen, müsst man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. lesen, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von julicwc):
3. Zinsen ab 03.09. korrekt, wenn die letzte Mahnung Frist bis 25.09. setzt?

Zinsen werden regelmäßig ab beginn des Verzuges gerechnet.



Zitat (von julicwc):
4. Rücklastschriftgebühr 4 €: Darf Klarna nur das weitergeben, was die Bank tatsächlich berechnet hat, oder auch einen eigenen Aufschlag?

Für Schadensersatz ist - wie der Name schon sagt - erstmal ein Schaden erforderlich. Der darf gefordert werden, mehr nicht.



Zitat (von julicwc):
5. Tele-Pauschalen 9,27 € für eine einzige E-Mail: Mir ist klar, dass die Pauschale gesetzlich vorgesehen ist und keine Nachweise braucht.

Und nicht zu vergessen, das die Kosten in der Höhe gar nicht angefallen sein müssen.



Zitat (von julicwc):
Gibt es rein theoretisch trotzdem Ansatzpunkte, wenn praktisch keine Kosten angefallen sind?

In der Theorie ist vieles möglich - aus der Praxis wäre mir da nichts bekannt.



Zitat (von julicwc):
6. Fällt die zweite Pauschale (4,12 €) mit der 0,4-Gebühr weg?

Kommt ganz darauf am, welche Gebühr für was konkret gedacht ist.



Zitat (von julicwc):
7. Welche Auskünfte muss coeo geben,

Nicht mehr als gesetzlich vorgeschrieben steht.



Zitat (von julicwc):
in welcher Frist (§ 13a RDG / Art. 15 DSGVO)?

Die Frist lautet jeweils "unverzüglich", also ohne schuldhaftes Zögern - also so schnell, wie es die Bearbeitung im Einzelfall zulässt.
Bei der DSGVO gibt es zusätzlich die Frist "innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags". Wobei hier eine Fristverlängerung beantragt werden kann.



Zitat (von julicwc):
8. Was tun, wenn coeo nicht oder ausweichend antwortet?

Kommt ganz auf die Ziele an die an hat und auf die finanziellen Mittel an, welche man bereit ist zu investieren.



Zitat (von julicwc):
9. Muss coeo nachweisen, dass Klarna die Inkassokosten wirklich selbst zahlt?

Nein



Zitat (von julicwc):
10. Darf coeo trotz Widerspruch weiter mahnen

Ja



Zitat (von julicwc):
oder an die Schufa melden?

Kommt ganz darauf an was und wie bestritten wude.



Zitat (von julicwc):
Erfahrungen mit coeo und Kulanz?

Alleine das coeo und Kulanz in einem Satz genannt wird, mutet schon ein wenig surreal an ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(655 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von julicwc):
- 28.09.: Lastschrift mangels Deckung geplatzt, am selben Tag vollen Betrag (254,37 €) per Echtzeitüberweisung an Klarna gezahlt. Leider mit Zahlendreher in der Referenz, Zahlung bisher nicht zugeordnet.
Das Problem hierbei ist oft, dass das automatische System eigene Zahlungen ggf. nicht verarbeiten kann und zurücküberweist oder erstmal verschluckt. ABER hier hätte ich KLARNA angeschrieben und denen das mitgeteilt, damit manuell geprüft werden kann.

Zitat (von julicwc):
KOSTEN KLARNA
Ware (nach Retouren): 236,50 €
Verlängerungsgebühr 1: 6,99 €
Verlängerungsgebühr 2: 4,49 €
Verlängerungsgebühr 3: 4,49 €
Mahngebühr 1: 0,95 €
Mahngebühr 2: 0,95 €
= 254,37 € (diesen Betrag habe ich überwiesen)
Wären erstmal so okay. Man kann über den Begriff "Mahngebühr" streiten, denn 0,95 € deuten eher auf einen Brief hin. Hast du 2 Briefe erhalten?
Wäre aber aus der Übersicht, auch der einzige Posten bei Klarna der Nachweispflichtig wäre.

Zitat (von julicwc):
4. Rücklastschriftgebühr 4 €: Darf Klarna nur das weitergeben, was die Bank tatsächlich berechnet hat, oder auch einen eigenen Aufschlag?
Grundsätzlich ein Nachweisbarer Posten. Es darf nur das verlangt werden, was wirklich an Kosten durch deine und der eigenen Bank entstanden ist.
Bei deiner Bank wird es einfach sein das herauszufinden. Bei der Klarna Bank müsste man der Vertrag kennen zwischen Klarna und der eigenen Bank.

Zitat (von julicwc):
5. Tele-Pauschalen 9,27 € für eine einzige E-Mail: Mir ist klar, dass die Pauschale gesetzlich vorgesehen ist und keine Nachweise braucht. Gibt es rein theoretisch trotzdem Ansatzpunkte, wenn praktisch keine Kosten angefallen sind?6. Fällt die zweite Pauschale (4,12 €) mit der 0,4-Gebühr weg?
Deswegen ist es eine Pauschale. Dieser Posten ist in den Regel nicht anfechbar und ist auf 20,00 € gedeckelt.
Eine einfache E-Mail rechtfertigt hypothetisch natürlich 9,27 € nicht. Eine E-Mail ist im unteren Cent-Bereich.

Zitat (von julicwc):
7. Welche Auskünfte muss coeo geben, und in welcher Frist (§ 13a RDG / Art. 15 DSGVO)?
Alle nachweise. Wer beauftragt, warum, korrekte Forderungsaufstellung inkl. verständlicher Aufschlüsselung, Vollmachten usw.

Zitat (von julicwc):
10. Darf coeo trotz Widerspruch weiter mahnen oder an die Schufa melden?
Weiter mahnen ja, an die Schufa melden, nein, wenn Forderung bestritten.
Sollte ein Inkasso das machen, muss die Schufa den Eintrag entfernen ODER einen "Bestrittenen" Vermerk machen. Aber an beides hält sich die Schufa nicht, deswegen laufen Rechtsstreite aktuell gegen die Schufa.
Man kann hier von einer kompletten Verweigerung sprechen.

Zitat (von julicwc):
11. Was würdet ihr bestreiten, was zahlen? Erfahrungen mit coeo und Kulanz?
Die Forderung und deren Kosten sofern berechtigt.
Die HF so oder so.

0x Hilfreiche Antwort

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