Bin gerade über einen interessanten Artikel gestoßen. Auch hier im Forum ging es in der Vergangenheit ab und an um eine dubiose "Titulierungsgebühr", die von BFS risk & collection in Mahnbescheiden angesetzt wurde. Nach der Beschwerde eines Schuldnerberaters ist endlich mal das OLG Hamm als Aufsichtsbehörde eingeschritten.
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/Freeman-Infodienst-Bericht-zu-BFS-risk-ergaenzungen_150615.pdf
Die Antwort von BFS zeigt mal wieder die ganze Erbämlichkeit der Inkasso-Branche. Erst wird über Jahre eine offensichtlich gesetzeswidrige Gebührenposition angesetzt. Dann wird gegenüber dem OLG Hamm erklärt, dass man allein aus "Kundenfreundlichkeit" von jetzt an auf diese Gebühren verzichtet.
Es dürfte für BFS risk & collection recht angenehm sein, durch die Verschmelzung mit Infoscore in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Aufsichtsbehörde gelangt zu sein. Die wahrscheinlich unzähligen Beschwerden der vergangenen Jahre dürfte bei der neuen Aufsichtsbehörde nicht in vollem Umfang bekannt sein. Auch scheint das Registrierungsgericht LG Baden-Baden bislang eine etwas laxere Rechtsauffassung zu haben als die Rechtsanwaltskammer Hamm und das OLG Hamm (siehe vorletzter Absatz des verlinkten Artikels).