Knorz & Kollegen für PVZ - Inkassobescheid - Was nun???

6. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 51x hilfreich)
Knorz & Kollegen für PVZ - Inkassobescheid - Was nun???

Habe Ende 2015 ein subventioniertes Zeitschriften-ABO abgeschlossen, welches ich im April 2018 schriftlich gekündigt habe, per Mail.
Auf die Mail kam nur eine automatische Eingangs-Antwort, ohne die von mir geforderten Daten über Umsetzung der Kündigung, Entzug der Abbuchungserlaubnis, sowie Kündigungszeitpunkt.

Anfang August musste ich eine erneute Abbuchung vom Konto feststellen, ohne bis dahin eine Rückmeldung erhalten zu haben, oder irgendeine Reaktion.
Mitte August liess ich die Abbuchung zurückbuchen!

Daraufhin kam dann eine Reaktion!!

Man forderte die abgebuchte Summe, sowie Rücklastschriftgebühren und Mahngebühren.
Ich schrieb erneut, dass ich bereits gekündigt hätte (schriftlich) und der Ansicht sei, dass das Abo beendet sei.

Statt einer Erklärung teilte man mir stumpf in einer weiteren Mahnung mit, dass das Abo um 18 (???) Monate verlängert worden sei und deshalb erst eine Beendigung erst Mitte 2019 möglich sei.

Nun forderte ich die Vertrag einzusehen (der Abschluss geschah seinerzeit online und ich habe danach (hab nachgeschaut) keine Vertragsbedingungen per Mail erhalten!

Statt den Vertrag zuzusenden erreichte mich heute ein Inkasso-Brief (siehe Links)

Wie gehe ich nun vor? Um es klar zu sagen: Ich bin eigentlich nicht gewillt, irgendwas zu zahlen, da ich mich betrogen fühle, von denen!
Alternativ möchte ich sowenig wie möglich zahlen, dafür brauch ich jetzt, zur Schadensminimierung eure Hilfe!

Ich habe, ausser Bafög-Schulden, keinerlei Schulden, meine Schufa ist weiss und sauber.

Viele Grüsse,
MurphysLaw

Anhang :
https://www.elo-forum.org/attachments/schulden/102970d1538776129-knorz-kollegen-pvz-inkassobescheid-inkasso2.jpg

https://www.elo-forum.org/attachments/schulden/102969d1538774457-knorz-kollegen-pvz-inkassobescheid-inkasso.jpg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 611x hilfreich)

Laut aktuellen AGB sollte Textform ( E-Mail) ausreichen. Würde die Forderung per Einschreiben bestreiten und die Kündigung samt Eingangsbestätigung ausgedruckt beilegen.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Laut aktuellen AGB sollte Textform ( E-Mail) ausreichen.
Woher hast Du die?
Konnte dazu nichts finden, auch nicht den Anbieter =Versender?

Zitat (von MurphysLaw):
Wie gehe ich nun vor?
Als erstes die für Deinen Vertrag relevanten Vertragsbedingungen einsehn. Das ein Abo für eine Mindestlaufzeit abgeschlossen wird und sich, wenn es nicht gekündigt wird um eine bestimmte Laufzeit verlängert, ist nicht ungewöhnlich.

Abbobeginn Ende 2015 (gehts auch genauer),
Mindestvertragslaufzeit bis Ende 2017 - dann Abboverlängerung um weitere 2 Jahre
pass zwar nicht mit dem nächstmöglichen Stornotermin Mitte 2019 überein, passt aber vom Sinn her, wenn es die Vertragsbedingungen so vorsehen.

Du hast vermutlich ins Blaue hinein gekündigt und der Zeitschriftenvertrieb, der nicht zwingend Weka media P. sein muss, hat die Kündigung auf den richtigen Termin umgedeutet. das wäre zulässig.

Die vermutlich berechtigte Abbuchung zurgehen zu lassen, war ein Fehler. Oder hast Du mit der Abbokündigung zusätzlich auch die Abbuchungserlaubnis zum Ablauf des Monats x zurückgezogen. Dann wäre dies unabhängig von der Kündigung wirksam.

Also erstmal ordentlich die Fakten aufbereiten.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Zitat:
und sich, wenn es nicht gekündigt wird um eine bestimmte Laufzeit verlängert, ist nicht ungewöhnlich.[…]
Mindestvertragslaufzeit bis Ende 2017 - dann Abboverlängerung um weitere 2 Jahre

Eine automatische Verlängerung um 18 Monate oder 24 Monate ist aber jenseits dessen, was das Gesetz hier zulässt... §309 BGB

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo Berry,
da ich nicht so "firm" mit dem quoten bin, habe ich meine Antworten farbig eingefügt:


Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Tasti123):
Laut aktuellen AGB sollte Textform ( E-Mail) ausreichen.
Woher hast Du die?
Konnte dazu nichts finden, auch nicht den Anbieter =Versender?


Zitat (von MurphysLaw):
Wie gehe ich nun vor?
Als erstes die für Deinen Vertrag relevanten Vertragsbedingungen einsehn. Das ein Abo für eine Mindestlaufzeit abgeschlossen wird und sich, wenn es nicht gekündigt wird um eine bestimmte Laufzeit verlängert, ist nicht ungewöhnlich.

Abbobeginn Ende 2015 (gehts auch genauer),

Am 23.11.2015 habe ich das Abo abgeschlossen, daher müsste der Beginn 12.2015 oder 01.2016 gewesen sein!

Mindestvertragslaufzeit bis Ende 2017 - dann Abboverlängerung um weitere 2 Jahre
pass zwar nicht mit dem nächstmöglichen Stornotermin Mitte 2019 überein, passt aber vom Sinn her, wenn es die Vertragsbedingungen so vorsehen.

Du hast vermutlich ins Blaue hinein gekündigt und der Zeitschriftenvertrieb, der nicht zwingend Weka media P. sein muss, hat die Kündigung auf den richtigen Termin umgedeutet. das wäre zulässig.

Die vermutlich berechtigte Abbuchung zurgehen zu lassen, war ein Fehler. Oder hast Du mit der Abbokündigung zusätzlich auch die Abbuchungserlaubnis zum Ablauf des Monats x zurückgezogen. Dann wäre dies unabhängig von der Kündigung wirksam.

Also, es ist erinnerlich so gewesen (meine ich, ohne Beweis :-/), dass man an sich, nach jedem Heft das Abo beenden können sollte, ausserdem war es so, dass immer quartalsweise abgebucht wurde, so dass ich dachte, min. zum nä Quartal sicher kündigen zu können.
Ausserdem kam ja, ausser der automatischen Empfangsbestätigung (24.4.2018), garnix, weder der Termin, noch sonstwas! Wie hätte ich nach über 3,5 Monaten "Stille" (Abbuchung 06.08.2018) das sonst deuten "müssen"?



Also erstmal ordentlich die Fakten aufbereiten.

Berry

MurphysLaw

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz514705-40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr lieben habe eigentlich das selbe Problem. Bekomme auch andauernd Post von PVZ und der Anwaltskanzlei. Wie ist bei dir der aktuelle Stand? Hast du bereits eine Lösung?
LG McRama

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Hast du für dich mal die Vertragsbedingungen genau geklärt? Wie ich oben schon schrieb: Eine Abo-Verlängerung um mehr als 12 Monate ist so ohne Weiteres gar nicht möglich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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