Königs Inkasso Kosten Mahnbescheid

18. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Achbeo
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Königs Inkasso Kosten Mahnbescheid

Hallo,

ich brauche einmal dringend Hilfe.

Habe einen Mahnbescheid erhalten. Die Kosten mit den Inkassokosten sehen mir viel zu hoch aus. Siehe Bild:
https://www.directupload.net/file/d/5762/dqc2ep76_jpg.htm

Was muss ich alles überweisen? Soll ich direkt widersprechen?

Bin über Hilfe Dankbar

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass die Hauptforderung berechtigt ist und du auch tatsächlich 3 Mahnbriefe per Post (nicht per E-Mail) erhalten hast.

Dann würde ich an deiner Stelle sofort die Hauptforderung (EUR 147,68), die Verfahrenskosten (EUR 86,-), die Mahnkosten (EUR 6,-) und die Zinsen (selber ausrechnen) bezahlen und dem Mahnbescheid vollständig widersprechen.

Außerdem würde ich mich bei dem zuständigen Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren, dass das Inkasso bei einer abgetretenen Forderung doppelte Inkassogebühr geltend machen will, und dort ein Bußgeld beantragen.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#2
 Von 
Achbeo
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Werde das so nun machen.

Lege ich Beschwerde beim BDIU ein oder wo mache ich das ? Oder wie findet man den zuständigen ? Gibt es dafür Vorlagen für solch eine Beschwerde?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Achbeo
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Und widerspreche ich dem Antrag insgesamt oder nur teilweise ? Wahrscheinlich dem Restbetrag von dem, was ich überwiesen habe oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich gebe hier keine Rechtsberatung, sondern schreibe nur, was ich machen würde!

Eine Beschwerde beim BDIU nutzt genau nichts. Der BDIU ist ein Lobbyverband der Inkassounternehmen. Der hält nur seine politisch, schützende Hand über Inkassos.

Laut der HP von Inkasso König ist das OLG Düsseldorf das Aufsichtsgericht, aber es gibt sicher auch neutrale Seiten, wo man das heraus bekommen kann.

Die Beschwerde kann man formlos machen, wobei ich in diesem Fall eine Kopie des Mahnbescheides beilegen würde, da dort eindeutig festgehalten ist, dass die Forderung abgetreten wurde.

Dem Mahnbescheid würde ich komplett widersprechen, d.h. ein Kreuzchen an der entsprechenden Stelle machen und ihn per Einwurfeinschreiben an das entsprechende Gericht schicken.

Bei der Zahlung würde ich auch noch einmal genau auflisten, was bezahlt wird.

Ist die Hauptforderung denn korrekt? Manchmal werden dort auch noch Kosten versteckt.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Achbeo
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die Antwort.

Ja die Forderung ist korrekt. Werde es dann genau so machen Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Kleine Ergänzung: Denen stehen nur 32€ Gerichtskosten +25€ Inkassopauschale an Gebühren zu. Dass ein Inkasso die Hilfe eines Anwalts für das Ausfüllen eines Mahnbescheides braucht, ist nämlich purer Schwachsinn.

Wie hier schon steht, dürfen die auch die eigentliche Inkassogebühr von 70,20€ nicht fordern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
+25€ Inkassopauschale
Ich bin beim schnellen googeln auf die EUR 45,- für die Beantragung eines Mahnbescheides im RVG gestoßen und dachte, dass die Inkassos durchgesetzt hätten, dass sie nach RVG abrechnen dürfen.

Wo liegt mein Fehler?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

§4 RDGEG. Da steht nach wie vor die 25€ Pauschale drin.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
Achbeo
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen: Wie viel musst ich denn nun als Endsumme überwiesen?
Vielen Dank für deine Antworten schon einmal

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wenn du der Anregung von @mepeisen folgst, zahlst du wie folgt:
Hauptforderung EUR 147,68
Gerichtskosten: EUR 32,-
Rechtsbeistandskosten gem §4 RDGEG: EUR 25,-
Mahnkosten: EUR 6,-
Zinsen: Bitte selber ausrechnen, da sie täglich mehr werden.

Zahlen und dem Mahnbescheid widersprechen solltest du übrigens sofort. Nach Erhalt des Mahnbescheids hast du nur 14 Tage Zeit, diesem zu widersprechen. Dabei gilt das Datum des Eingangs beim Gericht. Also die Postlaufzeit einrechnen, oder selber hinbringen.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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