Es geht um eine Fahrpreisnacherhebung der DB.
Auf der vom Kontrolleur ausgestellten Rechnung steht :"Zahlung innerhalb von 14 Tagen, sonst geraten Sie in Verzug...".
Zwei Wochen und ein paar Tage nach dem Ereignis kam eine Mahnung inklusive Mahngebühren.
Die Mahnung enthielt zumindest einen Fehler (Mahngebühren von 7,-€ ).
Meine Frage: War auch die Geschwindigkeit unzulässig? Hätte man mir 30 Tage Zeit geben müssen, oder darf die DB dies in ihren AGB anders regeln?
Für eine Antwort wäre ich dankbar
Malte
-- Editiert von Malte0112358 am 04.07.2019 11:25
-- Editiert von Malte0112358 am 04.07.2019 11:25
Können Verbraucher 14 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug gesetzt werden?
4. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 4. Juli 2019 | 11:24
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Können Verbraucher 14 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug gesetzt werden?
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#1
Antwort vom 4. Juli 2019 | 14:15
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:"Zahlung innerhalb von 14 Tagen, sonst geraten Sie in Verzug...".
Der Satz ist rechtlicher Unsinn bei Verbrauchern. Denn so wird nicht automatisch der Verzug ausgelöst.
Zitat:War auch die Geschwindigkeit unzulässig?
Nein. Im Regelfall sind bei Gerichten angemessene Fristen beispielsweise 1 Woche.
Zitat:(Mahngebühren von 7,-€ ).
Ist aber trotzdem zu hoch. Maximal Briefporto u.ä., also beispielsweise 1,50€.
#2
Antwort vom 4. Juli 2019 | 14:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Noch eine weitere Frage
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die erste Zahlungserinnerung an einen Verbraucher gar keine Mahngebühren enthalten darf. Wie steht es damit?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Juli 2019 | 16:44
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Theoretisch stimmt das sogar. Also diejenige Mahnung, die den Verzug überhaupt erst auslöst, muss kostenfrei sein. Aber in der Praxis hält sich kaum eine dran und wegen beispielsweise eines Euros sollte man sich überlegen, ob man streitet.
#4
Antwort vom 4. Juli 2019 | 21:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119996 Beiträge, 39814x hilfreich)
ZitatKönnen Verbraucher 14 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug gesetzt werden? :
ja, können die.
Nur: die meisten Unternehmen schaffen das nicht rechtskonform.
ZitatIch meine irgendwo gelesen zu haben, dass die erste Zahlungserinnerung an einen Verbraucher gar keine Mahngebühren enthalten darf. Wie steht es damit? :
Das ist falsch.
Das Schreiben (egal ob als Zahlungserinnerung, Mahnung, oder sonst wie betitelt) welches den Verzug auslöst muss kostenfrei sein. Wird aber meist beharrlich ignoriert. Zahlen muss man die "Gebühren" aber nicht.
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