Kohl Inkasso Gebühren nach bezahlter Hauptforderung

21. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Krefeld-Jumper
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Kohl Inkasso Gebühren nach bezahlter Hauptforderung

Guten Abend,

Ich hab da mal eine Inkasso frage.

Ich hatte bei einer Internet Bank einen Dispokredit. Dieser Dispokredit wurde damals gekündigt, da der Service eingestallt wurde. Ich hab dann der Bank mitgeteilt wohin das Geld den muss. Die Bank teilte damals mit das Sie auf mich zukommen würden.

Ich hatte dann einen Schufa Eintrag entdeckt der Firma Kohl wegen den Dispo, hab sofort die Bank und Firma Kohl angeschrieben und die Schufa (die hat den Eintrag inzwischen gelöscht wieder)

Nun hatte ich Post von der Firma Kohl erhalten mit der Forderung der Bank, nachdem ich die Bank und Kohl angeschrieben habe. Die Firma Kohl teilte mit das Sie schon seit dem 11.08.2020 den Auftrag hätten, haben sich aber erst im Oktober gemeldet nachdem ich Sie angeschrieben haben bzgl. des Schufa Eintrag.

Auf nachfrage bei der Bank teilte man mir mit, man hätte mir 3 mal per E-Mail eine Mahnung geschickt. Allerdings hatte ich das Postfach zu dieser zeit schon gelöscht und nicht mehr genutzt. Ich hatte die Bank dann gefragt wohin ich die Forderung den bezahlen soll, darauf habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Da ich aber Zahlungswillig war, habe ich dann 2 Überweisungen gemacht an die Firma Kohl mit dem Zweck Hauptforderung und u.V Verzugszinsen.

In dem ersten Schreiben vom Inkasso war eine Vollmacht ohne Unterschrift der Bank. Ich hab der Firma Kohl dann bereits 3 mal mitgeteilt das diese fehlt und ich deren gebühren widerspreche bis heute ohne Antwort.

Nun schreibt mich diese Inkasso ständig an (2 mal):

--------------
Sehr geehrter Herr XY

wir haben unsere Einzelvorgänge überprüft.
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Zahlung von insgesamt 851,91 Euro. Damit haben Sie den Anspruch unserer Mandantin grundsätzlich anerkannt.


Sie haben jedoch die Zahlungsforderung noch nicht vollständig ausgeglichen, da Ihre Gesamtzahlung zunächst auf den unserer Mandantin entstanden Schaden gebucht wurde.

Daher ist ein Restbetrag offen. Wir erwarten ihre Restzahlung von 131,39 Euro bis zum17.11.2020

Wir weisen darauf hin, dass unsere Mandantin auch aus Gefälligkeit nicht bereit ist, auf den noch ausstehenden Betrag zu verzichten.

-----------

Muss ich diese Inkassogebühren nun tatsächlich bezahlen?

ich war der Meinung das wenn ich die Hauptforderung bezahle die Bank keinen Anspruch mehr gegen mich hat, das schreiben des Inkasso klingt aber anders?

Kann mich das Inkasso in die Schufa eintragen wieder oder aufgrund ihrer Gebühren?

Die Summe die Firma Kohl noch haben will unterscheidet sich auch von dem was Aufgelistet wurde, und ich habe die Hauptforderung auch in der Inkasso Frist noch bezahlt sind jetzt nur 0,56€ der Unterschied.

Laut Auflistung am 09.10.2020
Hauptforderung: 842,65€
Zinsansprüche aus Verzug: 9,26€
Verzugsschaden aus vereinbarter Vergütung für unsere erforderlich gewordene Beauftragung: 130,83€

Bezahlt hab ich am 15.10.2020
Hauptforderung : 842,65€
Zinsansprüche: 9,26€




-- Editiert von HankVoight am 21.10.2020 21:49

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von HankVoight):
Damit haben Sie den Anspruch unserer Mandantin grundsätzlich anerkannt.

Nö, höchstens bezüglich der Hauptforderung.



Zitat (von HankVoight):
da Ihre Gesamtzahlung zunächst auf den unserer Mandantin entstanden Schaden gebucht wurde.

Wo die das hinbuchen wenn das gegen die Vorgaben des Schuldners verstößt, ist deren Problem.
Diese rechtswidrige Handlung muss sich der Schuldner nicht zurechnen lassen



Zitat (von HankVoight):
Kann mich das Inkasso in die Schufa eintragen wieder oder aufgrund ihrer Gebühren?

Kann es. Und dann muss man denen kräftig auf die Füße treten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Krefeld-Jumper
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht mit deren Gebühren aus?

Warten bis Mahnbescheid kommt und dem widersprechen?

Auf meine Schreiben bekomm ich ja keine Antwort von denen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Ich hab dann der Bank mitgeteilt wohin das Geld den muss. Die Bank teilte damals mit das Sie auf mich zukommen würden.

Das hast du schriftlich?

Zitat:
Die Firma Kohl teilte mit das Sie schon seit dem 11.08.2020 den Auftrag hätten, haben sich aber erst im Oktober gemeldet nachdem ich Sie angeschrieben haben bzgl. des Schufa Eintrag.

Das halte ich für eine glatte Lüge, ist aber eigentlich irrelevant. Denn du hast doch ja deutlich vor deren Einschaltung erfolglos um eine Klärung bemüht.

Zitat:
In dem ersten Schreiben vom Inkasso war eine Vollmacht ohne Unterschrift der Bank. Ich hab der Firma Kohl dann bereits 3 mal mitgeteilt das diese fehlt und ich deren gebühren widerspreche bis heute ohne Antwort.

Ich würde an deiner Stelle nun das zuständige Aufsichtsgericht informieren. Genau darauf hinweisen und bitten, sie mögen mal überprüfen, warum das Inkasso keine Vollmacht nachweisen kann und wieso da Unterschriften fehlen.

Zitat:
Wir weisen darauf hin, dass unsere Mandantin auch aus Gefälligkeit nicht bereit ist, auf den noch ausstehenden Betrag zu verzichten.

Nett aber irrelevant. Denn das hat nichts mit Gefälligkeit zu tun.

Dem Inkasso würde ich einmalig noch etwas schreiben: "Wertes Inkasso. Wegen ihrer nicht nachgewiesenen Beauftragung bzw. der ungültigen Vollmacht habe ich mich soeben beim zuständigen Aufsichtsgericht beschwert. Sie dürfen exakt gar nichts fordern. Ihre Mandantin hat sich im Vorfeld verweigert, mir mitzuteilen, wohin überwiesen werden soll. Sie hat mich vertröstet, sie werde auf mich zukommen, was aber nie geschah. Ihre Mandantin hat zudem ihrerseits Vertragsbruch begangen. Einen Verzug gibt es daher nicht. Wenn sie das nicht einsehen, werden Sie klagen müssen und das einem Richter erklären müssen. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ihr rechtswidriger Schufa-Eintrag wird von mir ggf. angezeigt. Ich sehe darin eine Nötigung. Weitere Antworten auf ihre Bettel- und Drohbriefe gibt es definitiv nicht mehr. Das können Sie sich also ersparen. Bestenfalls provozieren Sie damit das Einschalten eines eigenen Anwalts auf ihre Kosten, sowie eine negative Feststellungsklage."

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Krefeld-Jumper
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

3 Briefe in 3 Tagen erhalten von Kohl und alle haben unterschiedliche Zahlungsziele für die Gebühren.

Nein ich habe die Email nicht mehr wo dies stand, das war im Februar/Mai und hab mir dabei auch nichts gedacht das es so endet.

Es gab ja nicht einmal einen Abschlusskontoauszug, Mahnung oder irgendwas. Außer eben wie die Bank behauptet 3 Mahnungen per Email aber zu dem Zeitpunkt hatte ich das Postfach schon gelöscht.

An welches Aufsichtgericht wendet man sich und was schreibt man da genau?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Nein ich habe die Email nicht mehr wo dies stand, das war im Februar/Mai und hab mir dabei auch nichts gedacht das es so endet.

Ungeschickt. Für die Zukunft: Vertragliche Korrespondenz immer sichern und aufbewahren.

Nun gut. Die wissen ja nicht, dass du die Mail nicht mehr hast.

Zitat:
Es gab ja nicht einmal einen Abschlusskontoauszug

Sehr gut. Denn ohne korrekte Rechnung sowieso grundsätzlich keinerlei Verzug. Etwas besseres konnte dir nicht passieren. Du könntest nun sogar die Forderung selbst bestreiten und erst mal eine vernünftige Endabrechnung einfordern. Oder wenn die Hauptforderung nachvollziehbar ist für dich, diesen Schritt überspringen.

Zitat:
An welches Aufsichtgericht wendet man sich und was schreibt man da genau?

--> www.rechtsdienstleistungsregister.de
Dort nach dem Inkasso suchen und da findest du auch das zuständige Gericht.

Ich würde da kurz und knapp schreiben "Wertes Gericht. Ich beschwere mich über das Geschäftsgebaren des Inkassos XYZ. Unter Forderungsnummer ABC will es eine Forderung der Bank ABC eintreiben. Auch wenn es nie eine Schlussrechnung gab und meine Rückfragen mit Hinhalten seitens der Bank beantwortet wurde, so also schon mal der Verzug ganz grundsätzlich gar nicht eingetreten ist, beschwere ich mich vorrangig wegen der vorgelegten Vollmacht. Diese Vollmacht weist keine Unterschrift der Gläubigerin auf. Insofern ist sie als ungültig anzusehen. Für mich ist nicht nachprüfbar, ob das Inkasso überhaupt eine gültige Vollmacht hat. Ich bitte Sie, dem Fall nachzugehen und zu prüfen, wieso das Inkasso mit ungültigen Vollmachten hausieren geht und Forderungen eintreibt, über die es weder eine Schlussrechnung, noch jemals eine Mahnung gab. Angesichts des Gesamtablaufs stellen sich massive Zweifel an der Legitimität.".

So in etwa. Das kostet dich auch nur Briefporto. Sonst sind solche Beschwerdeverfahren kostenfrei.

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#6
 Von 
Krefeld-Jumper
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antworten!

Ich hab das Gericht nun benachrichtig, mal sehen was draus wird und ob die das überhaupt verfolgen.

Die Hauptforderung wurde von mir bezahlt an das Inkasso, da die Bank mir bis heute nicht mitgeteilt hat wie die Summe bezahlen kann. Ich hab auch bis heute noch keine Schlussrechnung der Bank erhalten. Bekomme auch gar keine Antwort mehr von denen auf meine Schreiben. Die Bank besteht darauf das sie mir 3 Mahnungen per E-Mail geschickt haben und damit wäre der Fall erledigt für Sie.

Ich tippe drauf das die Firma Kohl weiterhin mir Briefe schreiben wird, ich hoffe einfach nur das die mich NICHT in die Schufa eintragen nun wegen Ihrer Gebühren, die hatte dies schon einmal gemacht für die Hauptforderung, zum Glück hat die Schufa das nach meiner Beschwerde und Überprüfung wieder gelöscht, hoffe da kommt auch nix mehr nach von der Bank.




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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Verspreche dir nicht zu viel vom Gericht. Es wird das Inkasso zur Stellungnahme auffordern und das wird sich vermutlich mit allerhand Ausreden herausreden. Es geht da viel mehr um das Signal, was du aussendest.

Solche Masseninkassos arbeiten mit Datentöpfen. Du willst in den Datentopf "Lässt sich nicht verarschen, den müssen wir ernst nehmen". Und genau das erreichst du mit einer gut begründeten Beschwerde eigentlich immer.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Krefeld-Jumper
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich verspreche mir nicht viel davon.

Hab neben bei auch schon vor einigen Tagen Beschwerde bei Datenschutzbeauftragten des Landes NRW eingereicht und eine Beschwerde an BDIU geschrieben, auch wenn es nichts bringt aber die sollen schon wissen das nicht stumpf irgendwas bezahle.

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